Patientenverfügung

Lei­den - Krank­heit - Ster­ben: Wie be­stim­me ich, was me­di­zi­nisch un­ter­nom­men wer­den soll, wenn ich ent­schei­dungs­un­fä­hig bin?

Die Bro­schü­re gibt Hil­fe­stel­lung für die­je­ni­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die eine in­di­vi­du­el­le Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung ver­fas­sen wol­len. So viel­fäl­tig wie die Wert­vor­stel­lun­gen und Glau­bens­über­zeu­gun­gen der Men­schen in un­se­rem Land sind, so viel­fäl­tig sind auch die in­di­vi­du­el­len Ent­schei­dun­gen der Ein­zel­nen, die sich dar­aus er­ge­ben und die in eine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung ein­flie­ßen kön­nen.
Des­halb fin­den Sie in die­ser Bro­schü­re kein fer­ti­ges For­mu­lar. Sie fin­den Emp­feh­lun­gen mit sorg­fäl­tig er­ar­bei­te­ten Text­bau­stei­nen für die For­mu­lie­rung in­di­vi­du­el­ler Ent­schei­dun­gen sowie zwei Bei­spie­le einer mög­li­chen Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung.

Die Bro­schü­re sowie die Text­bau­stei­ne für eine schrift­li­che Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung (Aus­zug aus der Bro­schü­re Seite 21 - 31) fin­den Sie hier zum Down­load.

http://www.bmjv.de/DE/Themen/Gesellschaft/Patientenv…

Patientenverfügung, Vollmachten, Humanes Sterben und Betreuung …

http://www.patientenverfuegung.de/

Einfachste Lösung: Vollmacht(en) als Formular

Die meisten Bürgerinnen und Bürger gehen von einer falschen Annahme aus: Wie gut, dass wir das gemacht haben. Nämlich dass nahe Familienangehörige für sie automatisch Regelungen treffen oder Unterschriften leisten könnten, wenn sie – vielleicht nur vorübergehend – selbst einmal nicht mehr dazu in der Lage sind.

Das stimmt nicht! Selbst Kinder und Ehegatten müssen dazu vorher schriftlich mit einer (Vorsorge-) Vollmacht legitimiert worden sein. Sonst wird laut Betreuungsgesetz das Amtsgericht des jeweiligen Wohnortes eingeschaltet:

http://www.patientenverfuegung.de/vollmachten-und-fo…