Badminton Schläger zerbrochen, wer zahlt?

Hallo Sportlerinnen
Meine Tochter hat beim Badminton-Training den Schlager einer Mitspielerin offensichtlich unabsichtlich zerbrochen (draufgetreten).
Der Schläger soll ersetzt werden.

Was ist da üblich:
Werden die Kosten geteilt?
Übernimmt eine Partei die ganzen Kosten?
Zahlt der Verein etwas dazu?
Ist gleiche Sachlage gleich, beim Training wie im Wettkampf?

Wie sind eure Erfahrungen?
Besten Dank für alle Antworten.
Gruss, Ulrich

Hi,

Normalerweise zahlt der Eigentümer selbst, wenn ein anderer den Schaden nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

CU

Axel

Hallo,

Vielleicht zahlt auch deine Hausratversicherung? Muesstest Du mal nachfragen.

Gruss Claudia

Hallo Claudia
Die Hausrat hat einen Selbstbehalt von 100.-, bei Kosten von 120.- lassen wirs wahrscheinlich bleiben.
Gruss, Ulrich

hmmm. die Mutter der Geschädigten ist da anderer Meinung.
Wir wollten eigentlich Kostenteilung, aber sie will nicht.
Gruss, Ulrich

Hallo,

ich würde mal sagen, das ist ein klassischer Haftpflicht-Fall, schließlich wurde der Schläger nicht beim Sport kaputt gemacht, sondern durch ein Versehen. So wie man sich auch aus Versehen auf die Brille eines anderen setzt. Der Verein kann nichts dafür und der Geschädigte auch nicht. Man haftet für das was man kaputt macht.

Gruß
Juhe

P.S.: Bei uns im Fechten ist das mit den Waffen so, wer abbricht zahlt! Der Verein zahlt nie und beim Sport abbrechen ist kein Haftpflichtfall!

Was ist daran normal?

Normalerweise zahlt der Eigentümer selbst, wenn ein anderer
den Schaden nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht
hat.

Interessnte Rechtsauffassung. Werde ich beim nächsten Unfall auch probieren *g*. Dürfte leider rechtlich nicht haltbar sein.

Bei der Regulierung von Schäden gilt normalerweise das Verursacherprinzip. D.h. der der den Schaden verursacht (in dem Fall die Tochter) muss ihn auch bezahlen.
Bei der Schilderung des Schadenhergangs könnte ich mir vorstellen, dass auch die Haftpflichtversicherung dafür aufkommt.

Gruß Ivo

Hallo
Der Schläger gehört eigentlich nicht auf den Boden, so wie eine Brille nicht auf irgendeinen Stuhl gehört. Ein Mädchen wollte mit dem Schläger einen Shutle vom Boden aufheben, was eigentlich nicht korrekt ist, meine Tochter ging im gleichen Moment rückwärts und trat auf den Schläger. Das High-Tech-Ding zerbrach sofort.

Wie sieht es denn mit der „Sorgfaltspflicht“ aus, wenn ein Gegenstand nicht sinngemäss verwendet wird, und in der Folge ein Schaden entsteht, gibt es da klare Regelungen?
Ich glaube, bei einem grösseren Streitwert müsste geklagt werden.
Hat da jemand Erfahrungen?
Grus, Ulrich

Hallo
in der Schweiz kennen wir noch die Kausalhaftung, sie ist aber eher im Strassenverkehr angesiedelt.
Gibts das in DE auch?
Gruss, Ulrich

Hi Ulrich,

wegen € 120,-- zu klagen hielte ich für eine übertriebene Reaktion. Die Haftpflichtversicherung wird, bei einer entsprechenden Darstellung der Situation, zahlen oder auch nicht. Wenn sie zahlt ist alles in Butter, wenn nicht, hast Du mit der Absage einen Schriftsatz, den Du der Mutter der „Geschädigten“ vorlegen kannst. Auf der Basis kann man immer noch über eine Kostenteilung weiterverhandeln.

Viele Grüße
Rolf

Hi Rolf
Wir haben folgendes vereinbart:
Der Verein zahlt grosszügigerweise die Hälfte, Verursacherin und Geschädigte je einen Viertel.
Der Verein zahlt, weil der Schaden während des Trainings entstanden ist.

Pikant:
Die Geschädigte ihrerseits hat kürzlich in einem Wettkampfspiel auch einen Schläger einer Mitspielerin zerbrochen.
Deren Mutter will von Kostenteilung nichts wissen und der Verein auch nicht, es sei nicht während des Trainings passiert, da gibts auch keine Beteiligung.

Die Haftpflichtversicherung will in jedem Fall 100.- als Selbstbehalt aufrechnen.

Gruss, Ulrich