Bafög & Kindergeld & Weitere Tätigkeiten(

Hallo Leute,

Ich (20) bin zur Zeit angestellt (zuvor Azubi), und mein Einkommen bis zum ende meiner Beschäftigung (Juni) wird 7.019,23 € (Netto) betragen. Nun möchte ich dass das Kindergeld erhalten bleibt.

Also darf ich dieses Jahr (2009) nicht mehr als 7680€(Höchstgrenze)-7019,23=660,77€ dazuverdienen. Ist das Soweit korrekt?

Nun möchte ich für meine Weitere Ausbildung in der BerufsOberschule mit Bafög finanzieren. Dabei Liegt der Freibetrag ja bei 3060€/Jahr bzw Bruttoeinkommensgrenze bei 4800€/Jahr. (Wo ist der Unterschied?)

Nun bei bafög wird ja der Abrechnungszeitraum ab Antragsstellung beachtet. Das ist in meinem Fall aber egal da ich auch das Kindergeld erhalten will.

Ich habe nun einige Jobs in aussicht.

Wie wirken Sich Kindergeld und Gewinn aus Selbstständiger Tätigkeit auf Bafög und Kindergeld aus?

Wieviel kann/darf ich jeweils verdienen?

Kann ich bei Kleinunternehmer/Umsatzsteuerbefreiter Tätigkeit Umsatz-Ausgaben=Gewinn Rechnen so dass sich nur der Gewinn auf das Kindergeld/Bafög auswirkt?

Ich danke schoneinmal Vielmals

lg explofish

Hallo,
formuliere deine Frage um und vermeide die Ich-Form. Sonst wird das hier gelöscht. Trotzdem vorweg zum Kindergeld:

Eine Person, die über 18 ist und nicht mehr in Ausbildung, gehört nicht mehr zum kindergeldberechtigten Personenkreis. Da spielt auch die Höhe des Einkommens keine Rolle mehr. Konkret bedeutet das, dass seit dem Ende der Ausbildung kein Kindergeldanspruch mehr besteht.

Erst mit erneuten Schulbesuch lebt der Kindergeldanspruch wieder auf. Hier wird nur das Einkommen berücksichtigt, dass während der Kindergeld-Anspruchszeit bezogen wird.

Vielen Dank für deine Antwort

Hmm wo bearbeitet man denn hier?

Und laut http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistung…

Kann man Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr beziehen.

Hmm ok…

wenn ich dich richtig verstehe, beziehen meine Eltern dann Kindergeld für die Monate Juli-Dezember und Ich kann bis jetzt unbegrenzt geld verdienen? und in dem Abrechnungsraum Juli-Dezember bis zu 7XXX€?

Hallo,

nicht ganz so.
Wenn nur für die Zeit von Juli - Dezember ein Kindergeldanspruch besteht, dann beträgt der Freibetrag für diese Zeit auch nur 6/12 des Jahresfreibetrages.

Gruß Woko

Hallo,

Und laut
http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistung…

Kann man Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr beziehen.

Dann ließ es aber auch komplett:

Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im
Studium, wird Kindergeld bis grundsätzlich maximal zur Vollendung des
25. Lebensjahres gezahlt

Somit keines der genannten Kriterien -> kein Kindergeld

Grüße

Hi!

Hmm wo bearbeitet man denn hier?

Wieso muss man es drauf anlegen??

/t/frage-zum-bafoeg–3/5251385/2

Ich denke, ein bisschen Höflichkeit und eigenes Denken (sprich: Lesen von (und Halten an!) AGB, Netiquette und vielleicht mehr als nur einer Brettbeschreibung) kann man doch eigentlich erwarten, bevor man seinen Artikel postet, oder? ← Dies ist eine rhetorische Frage!

Gruß
Liza

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Ganz allgemein:

Wie wirken Sich Kindergeld und Gewinn aus Selbstständiger
Tätigkeit auf Bafög und Kindergeld aus?

Bafög:

  • Das Kindergeld wirkt sich nicht aus.
  • Bei der Selbstständigkeit muss der Gewinn (=Einnahmen-Ausgaben) im Bewilligungszeitraum des Bafög (nicht im Kalenderjahr!) ermittelt werden.

Kindergeld-Einkommensgrenze (Es zählen die Einkünfte im Kalenderjahr bzw. in der Zeit, in der es KGeld überhaupt nur gab):

  • Vom Bafög wirkt sich der Zuschussanteil aus,
  • von der Selbstständigkeit der Gewinn.
  • Job: Brutto minus Sozialversicherung und davon die Werbungskostenpauschale (920€) abziehen.

Wenn es das KG nicht das ganze Jahr geben kann, dann werden Einkommensgrenze und WK gibt, werden EInkommensgrenze und Werbungskostenpauschale entsprechend gezwölftelt.
Ausführlicher: http://www.klicktipps.de/kindergeld

Kann ich bei Kleinunternehmer/Umsatzsteuerbefreiter Tätigkeit
Umsatz-Ausgaben=Gewinn Rechnen so dass sich nur der Gewinn auf
das Kindergeld/Bafög auswirkt?

Ja, es geht beim KG nur um den Gewinn im Kalenderjahr und
beim Bafög im BWZ.

Dabei ist es ziemlich egal, ob man das als Unternehmer oder Kleinunternehmer macht, weil beim Unt. die empfangene (minus gezahlte) USteuer nach jedem Monat (bei neu begonnenem Gewerbe) an das FA geschickt wird.
Die eingenommene bzw. gezahlte USteuer zählt aber bei den Einnahmen u. Ausgaben mit.

Gruß JK