Bafög und Alg II als Familie

nabend,

habe mal eine frage meine familie (mann und 2 kinder) beziehen derzeit algII, nun habe ich mich an einer abendschule mit abschluss auf den zweiten schulweg angemeldet (abschluss 10 klasse) und die meinten heute ich müsse bafög beantragen… nun bin ich total verunsicht… bekommt denn meine familie weiter algII oder läuft das dann auch über das Bafög… bitte helft mir weiter, denn die lehrerin meinte es gibt auch fälle die haben kein bafög beantragt und die haben weiter algII bezogen…

danke

du fällst raus und bekommst Bafög, deine Familie hat weiter anspruch auf ALG II

Du bist verpflichtet Bafög zu beantragen, da dies ne vorrangige Leistung ist!

Überlegung falls noch keine Ausbildung gemacht wurde: Keine Abendschule 10. Klasse sondern schulische Ausbildung, der den Realschulabschluss beinhaltet! Zwei Fliegen mit einer Klappe!!! Spart Zeit und man kann schneller Geld verdienen :wink:

Hallo Jenny,
meines Wissens gibt es Bafög nicht für allgemeinbildende Schulen. Das was Du machst, die 10. Klasse nachholen, ist weder ein Studium noch sonst was. Eine Abendschule ist nicht über Bafög förderbar. Du und Deine Familie bezieht weiter das ALG II. Die eventuellen Kosten für die Abendschule kannst Du aber als Mehrbedarf, der ja wohl monatlich immer eintritt und nicht aus dem Regelsatz bestritten werden kann, nach §§ 23 und 24 SGB II versuchen abszusetzen. Als Einkommen, falls Du und Dein Mann keines haben, dient dann das Kindergeld.

Viel Glück!

Regi54

Hallo,

leider bin auch ich mit der Frage überfordert, da dafür sehr genaue Detailkenntnisse notwendig sind. Und es kann passieren, dass Sie zwar Bafög bekommen, es aber in der BG als Einkommen gerechnet wird und den anderen damit das ALGII gekürzt wird.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

hab schone eine ihk ausbildung nur für meinen beruf den ich machen will brauche ich einen realschulabschluss und ich habe nur einen erweitereten hauptschulabschluss… da muss ich jetzt leider durch…

leider stimmt dieses so nicht ganz, denn die lehrerin hat uns direkt darauf hingewiesen, dass wir bafög beantragen sollen und ich bin jetzt wieder ein regulärer schüler auf den zweiten bildungsweg. und das bafög nent sich schüler-bafög… ein wenig gegooglet habe ich ja schon nur halt weiß ich nicht wie ers mit dem harztIV ist…

Hallo Jenny,

ich bin ehrenamtlich in einer Erwerbsloseninitaitve tätig, und berate ALG-II-Emfpänger. Dabei sind 2 „Schüler“, die über den 2. Bildungsweg Ihren Abschluß mit der 10. Klasse in der Volkshochsschule nachholen wollen. Die ist so wie eine normale Schule von morgens bis zum frühen nachmittag. Beide brauchten nie Bafög beantragt. Beide bekamen ohne Umwege sofort ALG II, da beide eine eigene Wohnung haben.
Um ganz sicher zu sein, geh doch einfach zur Arbeitsgentur nicht Jobcenter, und red mit denen darüber. Würde mich wundern, wenn Du Fafög beantragen müsstest. Das wäre eigentlich linke Tasche rechte Tasche.

regi54

ALG2 wird berechnet durch Anzahl/Alter der Bedarfsgemeinschaft. Pro KOpf ist die Summe festgelegt. Wenn du jetzt 100 Euro im Monat kriegen würdest, wird das entsprechend verrechnet.

Gruß,
Andi

Hallo Jenny,

dass nur deine familie ALG II bekommt und Du nicht, den Fall gibt es eigentlich nicht. Wenn Du mit deiner Familie zusammen lebst bekommt ihr ALLE als Familie ALG II. - Du kannst weiter AKLG II beziehen, wenn Du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst! also tagsüber mindestens im nebenjob ein paar Stunden arbeitest.

Bafög (Schülerbafög wenn überhaupt sowieso nur!) würdest Du vermutlich nicht bekommen, da Die Schule sicher bei dir in der Nähe ist und Du nicht merh bei Deinen Eltern wohnst, oder !?

Also wenn dem Grunde nach gar kein BAFÖG-Anspruch besteht muss sowieso ALG II weiter gezahlt werden.

Das Jobcenter kann Dich aber zwingen den Beweis zu erbringen, dass Du nicht bafögberechtigt bist. Falls das geschied, stelle formlos einen Antrag auf SchülerbaföG trag und wenn die ablehnung kommt hast du den Beweis.

Gruß Gwenhyfar

die Familie hat auf jeden Fall weiter Anspruch auf ALG 2. Wenn Sie eine Abendschule besuchen wollen, stehen Sie ja tagsüber weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und können damit auch weiter anspruchsberechtigt bleiben. Das BaföG wäre aber ein eventuell vorrangiges Einkommen. Bitte erkundigen Sie sich einfach beim BaföG-Amt bei der Stadtverwaltung, ob Sie schon Anspruch haben- ich glaube nämlich, da besteht noch keiner - und lassen sich dies schriftlich bestätigen und geben das beim Jobcenter ab.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihren Schulabschluss

Hallo Jenny,
Du kannst Bafög beantragen, das wird dann auf das ALG II als einkommen angerechnet, falls es überhaupt bewilligt wird.
Aber vorsicht !!!, denn Bafög muß meist zurück gezahlt werden.
Ich glaube auch nicht das Du Bafög bekommst, denn diese Bewilligung wäre für eine Berufsausbildung oder Studium. Abendschulen und Weiterbildung sind freiwillige Sachen eines Jeden und werden somit nicht über Bafög ( Berufsausbildungs föedergeld ) finanziert.
karli3

Hallo,

wenn das Jobcenter Sie zur Antragstellung auffordert, besteht mir hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf BaföG - allerdings ausschließlich für die Zeit des regelmäßig nachgewiesenen Schulbesuch. Das Jobcenter wie auch das Amt für Ausbildungsförderung möchten mindestens ein Mal im Jahr eine Schulbescheinigung.
Sie müssen vorrangige Leistungen, in dem Fall Schüler-BAföG, beantragen. Ob Sie tatsächlich Anspruch haben, prüft das Amt für Ausbildungsförderung. In der Regel geht das Jobcenter bis zur endgültigen Entscheidung des Amtes für Ausbildungsförderung in Vorleistung und lässt sich das BAföG erstatten. Das alles steht im Bescheid - in der Regel :smile:)
Für die Zeit des Schulbesuches haben Sie mitunter auch einen Anspruch auf Kindergeld für sich selbst, wenn Sie noch keine 25 Jahre alt sind und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Auch das Kindergeld müssen Sie beantragen. Die Zuständigkeit der Familienkasse richtet sich nach dem Wohnort der Mutter oder des Vaters, der mal Kindergeld für Sie bekommen hat.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

So keine Antwort möglich.
Hallo Jenny Hein,

leider kann/darf Deine Anfrage nicht beantwortet werden – weder von mir noch von sonst jemandem!

1. Kann nicht von mir, weil ich ausdrücklich Alg- I -Experte bin, nicht Alg- II - – und schon gar nicht BAföG -!

2. Darf weder von mir noch von anderen, weil Du leider gegen FAQ:1129 verstoßen hast, sprich: eine Anfrage mit rechtlichen Fragen in der Ich-Form geschrieben hast, statt anonymisiert zu formulieren (s. a. den automatischen Hinweistext unter meiner Antwort). (Wurde vorm Anfrageschreiben auch extra drauf hingewiesen!)

Gruß
Jadzia

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Erlaubt ist nur die Behandlung abstrakter Fragen. Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in Ich-Form)!
Ausführliche Informationen erhältst du unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries….

Hallo Jenny, ich weiß es nicht genau, aber versuchen Sie doch, Bafög zu beantragen und gehen Sie zur Bafögberatung hin. In Köln war die früher neben dem ASTA, neben dem Chemischen Institut auf der Universitätsstr. In welcher Stadt Sie sind, weiß ich nicht. In Ihrer Stadt gibt es bestimmt auch eine Bafögberatung und Ihre Familie wird unabhängig von Ihnen weiterhin ALG II bekommen oder aber kann es 2. auch sein, falls Ihnen kein Bafög zustehen sollte, daß Sie ausnahmsweise auch während der Ausbildung oder Studium als Härtefall weiterhin die ALG II bekommen können, wenn Sie noch keine Ausbildung abgeschlossen haben und eben deshalb ein Härtefall sind, weil noch eine Ausbildung notwendig ist und nicht ohne ALG II zu erlangen ist und Bafög nicht in Frage käme. Fragen Sie beide Stellen, das Bafögamt und auch die Stadt, das Jobcenter um Rat.

PS: Ihnen kann Sozialhilfe zustehen, wenn Sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Legen Sie dar dem Sozialamt gegenüber, daß diese Ausbildung die Richtige für Sie ist und daß Sie sie auch durchhalten werden und daß Sie noch keine Berufsausbildung haben und eine jetzt benötigen und daß Sie später dann auch eine Arbeit finden werden und keine staatliche Hilfe mehr brauchen werden und dann zahlt das Sozialamtz für Sie gemäß Härtefallregelen.

sorry, da müsste ich selber erst googlen. Ich hoffe, andere können Dir helfen.

Gruß,
Rainer