Bafoegfragen

Hallo,

ich habe ein Problem.

Also, ich habe mein Studium am 18.03.2002 begonnen. Voeher habe ich bis zum 15.03.2002 gearbeitet und ca. 5200 EUR verdient. Ich habe Elternunabh. Bafoeg beantragt ab März. Bekomme ich überhaupt Bafoeg schon für März?
Ich habe auch Kindergeld beantragt. Beim Kindergeld darf man ja 7144 EUR p.a. verdienen. Wird das Geld von Januar-März schon mitgezählt? Und wie ist das mit den Werbekosten. Hier hat man p.a. einen Bertag von 1044 EUR frei. Werden hier die ersten drei Monate anteilig abgezogen, sodaß der Betrag niedriger ausfällt?

Und noch eine Frage; In wie weit wird das Bafoeg dem Kindergeld als Einkommen angerechnet? Ganz oder nur zum Teil?

Fragen über Fragen!!!

Wäre nett wenn hier jemand Bescheid weiß.

Bis dann

ein paar Antworten.
Moin Olli!

ich habe mein Studium am 18.03.2002 begonnen
Bekomme ich überhaupt Bafoeg schon für März?

Da Du in diesem Monat begonnen hast, wirst Du normalerweise auch für diesen Monat Geld bekommen.

Aber natürlich erst, nachdem Dein Antrag bearbeitet wurde.
Wenn das z.B. im Mai erst fertig ist, dann würdest Du auf einen Schlag das Geld für 3 Monate bekommen.
Hat aber steuerlich keine Auswirkungen, ist halt nur 'ne rückwirkende Zahlung.

Und noch eine Frage; In wie weit wird das Bafoeg dem
Kindergeld als Einkommen angerechnet? Ganz oder nur zum Teil?

Nein, wird es nicht!
Kindergeld und Bafög sind ganz unterschiedliche Dinge.

Du musst es zwar angeben (beim KG, dass Du Bafög bekommst und beim Bafög, dass Du KG bekommst), aber das ist wohl nur für die Statistik.

Ganz allgemein zum Geldverdienen mit Bafög:
Da hatte ich vor einem halben Jahr mal nachgefragt.

Ergebnis:
Du hast einen Freibetrag, ähnlich wie beim Kindergeld.
Der entspricht (wenn ich mich recht erinnere) dem Verdienst aus einem regelmässigen 325-€-Job.

Alles, was Du darüber hinaus verdienst, wird die rückwirkend vom Bafög abgezogen (musst Du also zurückzahlen).
Eine Kürzung der Höhe des Bafögs erfolgt aber dadurch definitiv nicht!

Aufpassen musst Du nur mit dem sog. Bewilligungszeitraum:
Beim Kindergeld gilt das Kalenderjahr (also 01.01. bis 31.12.).
Beim Bafög hingegen gilt das Jahr ab Studienbeginn (also wahrscheinlich 01.03. bis 28.02.).

Genauere Infos und Beispiele bekommst Du auf jeden Fall von Deinem Sachbearbeiter im zuständigen Studentenwerk/Bafög-Amt.

Gruss
Lanzelot