Bank kündigt Konto wegen Pfändung

Gerüchte und Mythen um das Jedermann-Konto
Hallo,

Da das Gespräch mit der Bank erfolglos (aus deiner Sicht)
verlief, bleibt dir nur ein neues Geldhaus zu finden, unter
Zuhilfenahme der Selbstverpflichtung zum „Konto für jedermann“
des ZKA.

die nützt generell nur wenig und in diesem Fall gar nichts. Die Selbstverpflichtung ist eine freiwillige und dazu noch eine des ZKA. Diese entfaltet für die einzelnen Instute keine rechtliche Bindung.

Dazu siehe auch: FAQ:3286

Hinzu kommt, daß im konkreten Fall eine Pfändung vorliegt und das ist schon gemäß der Selbstverpflichtung ein Grund, kein Konto zu eröffnen.

Die Umwandlung ändert nichts an der Kündigung. Denn auch ein
P-Konto dürfte gekündigt werden, genauso wie ein
„Jedermannkonto“ auch wieder gekündigt werden kann und zwar
egal von welcher Vertragspartei. Auch wenn die Hürde für eine
bankenseitige Kündigung hoch liegt.

Für eine Kündigung gibt es keine hohen Hürden. Genauer gesagt sogar gar keine, wenn auch das Kreditinstitut auf die „berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen wird“.

Das ist schön. Aber hat nichts mit der Volksbank zu tun.
Der Kündigungsgrund ist die ungenehmigte Überziehung! Und
hieran bist du selber Schuld. Natürlich hat es sich die
Volksbank leicht gemacht, in dem sie dich haben überziehen
lassen, denn das wollten sie ja, um dir kündigen zu können.
Die Banken machen dies so, um sich von unliebsamen Kunden
vertraglich korrekt und ehrenwert verabschieden zu können.

Was ist das denn für eine abstruse Theorie? Mal abgesehen davon, daß man für eine Kündigung keinen Grund braucht, ist die Häufung von Lastschriftrückaben genauso ein guter Anlaß wie eine Überziehung oder eine Pfändung. Genauer gesagt kann die Überziehung kein Anlaß sein, denn die hätte man ja auch verhindern können. Anlaß ist hier lediglich die Pfändung.

Vorher schon neues Konto suchen. Siehe ZKA. In manchen BL gibt
es Kontrahierungszwang bei den Sparkassen.

Der u.a. dann nicht greift, wenn bspw. Pfändungen vorliegen.

ja bei Guthabenkonten normalerweise gar nicht möglich sein
sollten! Sieht dann der Mitarbeiter deines Geldhauses das
aufblinken deines Kontostandes mit dem negativen Vorzeichen
auf seinem Monitor, huscht für einen kurzen Augenblick ein
Lächeln über sein Gesicht bevor er sich aufmacht dir einen
Brief zu schreiben…

Du hast vergessen, daß freitags in der Kantine von Kreditinstituten traditionsgemäß Ragout vom Säugling serviert wird, wozu der der gemeine Bankangestellte einen Schluck Jungfrauenblut zu trinken pflegt.

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