Hallo!
Nun ja, man könnte auch sagen, ich werde des Öfteren nachträglich kriminalisiert. Denn vieles, was mit Hinblick auf sogenanntes geltendes Recht entschieden wird, muss im nachhinein erst gesetzlich fixiert werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nicht entsprechend geregelt war. Die Begründungen bei manchen dieser Urteilen haut sogar Laien in Ihrer Unlogik vom Stuhl.
Ich verweise hier auf die Begründung des Urteiles des BGH AZ III ZR 170/10. In Kürze wird hier unter Verweis auf vorangegangene Rechtssprechung dargestellt, warum eine Bank verpflichtet ist dem Kunden die Höhe der erhaltenen Provisionen offenzulegen. Das ist ja jetzt nicht mehr ganz neu, aber der Hammer ist, dass es in diesem Urteil darum ging, dass freie Finanzvermittler eben genau das nicht tum müssen. Begründung: Der Kunde geht im Allgemeinen davon aus, dass die Bank keine Provisionen erhält, weil sie ja sonst schon genug an ihm verdient. Das wäre dann also heimlich und hintenrum nochmal an ihm Kasse gemacht… Wohingegen der arme Finanzvermittler ja dringend auf Provisionseinnahmen angewiesen ist, was der normale Anleger aber natürlich weiß. Daher ist der freie Finanzvermittler nicht verpflichtet, seine Provisionen offenzulegen.
Das muss man sich ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen. Der durchschnittliche Deutsche ist also laut BGH zu doof, um zu erkennen, dass seine Bank an ihm Geld verdient und zwar mit allem, was sie mit ihm an Geschäften tätigt, aber er ist intelligent genug, zu wissen, dass sein freier Finanzberater natürlich an ihm Geld verdient!?!
Benötigt man Qualifikationen um am BGH tätig zu sein?
Um auf Deine Anschuldigung zurückzukommen.
Wer hört schon gern, dass er als Mitarbeiter einer Bank zum Kreise derer gehört, die vorsätzlich und permanent gegen geltendes Recht verstoßen.
Nun, ich bestreite, dass ich vorsätzlich und permanent gegen geltendes Recht verstosse. Meist wird das Recht im Nachhinein passend gemacht. Mit Vorsatz unterstellst Du mir, bewusst strafbar handeln. Es wurde schon wegen weniger geklagt… Im übrigen ist gesetzeskonformes Handeln relativ schwierig, wenn Morgen nicht mehr Recht ist, was Gestern noch Recht war. Wenn die Rechtschreibregeln geändert werden, nachdem Du Dein Diktat bei der Lehrerin abgegeben hast, hast Du Probleme.
Mich würde auch noch interessieren, was Du mit „auskehren“ meinst? Soll das bedeuten, dass dem Anleger/Kunden sämtliche Erträge auszuzahlen sind? Das kannst Du aber nicht ernsthaft meinen, oder?
Grüße,
Kami19