Banken

Hallo,

gibt es eine Fundgruppe zu Berichten über das Bankengebahren?

z. b. hypovereinsbank wg. arglisticher Täuschung verurteilt! 22.07.2010
http://www.wirtschaftsblatt.at/home/international/un…

gibt es sowas?

Mein neuer Freund exc würde sich darüber sicher auch freuen!?

Gruss
Drs. BOB

Wenn du dich noch mehr zum Hampelmann machen willst, mach nur so weiter… solange es dir dabei gut geht hab ich damit kein Problem.

Wahrscheinlich noch nicht mal dein neuer Freund.

Tatsächlich würde ich - nachdem du Unfähigkeit der Banken als Dauerzustand annimmst - dies allerdings für eine Kulturfrage halten und daher wäre es hier das falsche Brett.

Hallo,

Tatsächlich würde ich - nachdem du Unfähigkeit der Banken als
Dauerzustand annimmst - dies allerdings für eine Kulturfrage
halten und daher wäre es hier das falsche Brett.

Wie kommt es dann, dass der BGH und viele OLG’s den div. Banken in den letzten Jahren so viele Urteile um die Ohren gehauen hat?
Rechtswidriges Handeln ist bei Banken ein Dauerzustand.
Über Jahre hinweg (und jetzt immer noch) wurden hinter dem Rücken der Kunden u.a. Kick- Backs kassiert, ohne diese an den Kunden auszukehren.

Gruß:

Manni

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Ach herrje! Dann führe doch Deine Finanzen ohne Banken. Als Mitarbeiter einer solchen kann ich das nicht mehr hören…

Mal abgesehen davon wird nun wirklich nicht jedes Verfahren zu Ungunsten der Banken entschieden. Nur die, die Du sehen/hören willst. Das nennt man dann selektive Wahrnehmung.

Und zudem wird vieles nachträglich als Unrecht entschieden. Kick-Backs gab es wirklich schon lange und über die Moral an der Sache mag jeder denken, wie er will. Aber das Thema war lange Zeit nicht verboten (also diese nicht offen zu legen), wird aber Heute gerne von diversen Gerichten als Grund für die Nichtigkeit eines vergangenen Geschäftes herangezogen, wenn es keine andere rechtliche Möglichkeit gibt, das zu begründen. Interessanterweise nur bei Geschäften, bei denen der Anleger irgendwann mal einen Verlust erlitten hat… Ich weiss, auch das wird in den Urteilen oft genug begründet… Und wieso sollte die Bank diese kick-backs an Dich als Anleger auskehren??? Es ist deren Ertrag. Nicht die kick-backs sind an sich verboten. Es muss nur darauf hingewiesen werden. Ich weiss ja nicht, was Du arbeitest, aber ohne Ertrag wirst Du es auf jeden Fall nicht machen.

Würde mich für den einen oder anderen Dauernörgler zu diesem Thema übrigens sakrisch freuen, wenn diese Art der Rechtssprechung gegen Banken, Finanzberater, u.s.w. endlich auch für alle anderen Branchen angewendet wird. Vielleicht kann ich dann noch die Rückabwicklung meines Autokaufes von 1999 erwirken. Der Autohausberater hat mich damals nämlich nicht darauf hingewiesen, dass:

  1. Er für den Verkauf eine erhebliche Provision erhält.

  2. Das Kfz bis zum heutigen Tage einen erheblichen Wertverlust erleiden wird, der schon begann, als ich das Auto vom Hof des Händlers fuhr.

Hätte ich diese Sachverhalten damals schon gewusst, ich hätte das Auto niemals gekauft! Ich bin davon ausgegangen, dass bei entsprechender Pflege, das Auto seinen Wert erhält.

Kann man ja mal drüber nachdenken, ob die Richter die gleiche Sichtweise an den Tag legen, wie bei dem einen oder anderen wirklich lächerlichen Urteil.

Viele Grüße und gute Nacht!

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Hallo,

Ach herrje! Dann führe doch Deine Finanzen ohne Banken. Als
Mitarbeiter einer solchen kann ich das nicht mehr hören…

Klar kannst du das nicht mehr hören. Wer hört schon gern, dass er als Mitarbeiter einer Bank zum Kreise derer gehört, die vorsätzlich und permanent gegen geltendes Recht verstoßen.

Das Arbeiten mit Geld ist die Geschäftsgrundlage einer Bank. Ich verlange nur gesetzeskonformes Verhalten. Mehr nicht.

Nur die, die Du sehen/hören
willst. Das nennt man dann selektive Wahrnehmung.

Nö, die BGH- Urteile zu Gunsten oder zu Ungunsten von Banken werden nicht nur für mich veröffentlicht:wink:
Die zu Ungunsten sind in den letzten Jahren stark in der Überzahl.

Und zudem wird vieles nachträglich als Unrecht entschieden.
Kick-Backs gab es wirklich schon lange und über die Moral an
der Sache mag jeder denken, wie er will. Aber das Thema war
lange Zeit nicht verboten (also diese nicht offen zu legen),

Da bist Du völlig uninformiertoder machst Dir etwas vor.

Tätigt man Du z.B. Vermögensanlagen mit einer Bank, ist sie Dein Beauftragter.
Beauftragte müssen alles was sie in Erledigung dieses Geschäftes erlangt haben an den Kunden auskehren.
Alles heißt wirklich alles.

Das steht schon seit ca. 150 Jahren im BGB. Der Einbehalt war also schon „immer“ verboten.
Es fehlte (und fehlt immer noch) nur das Unrechtsbewußtsein der Banken.
Das ist das Problem, nicht meine angebliche selektive Wahrnehmung.

Gruß:
Manni

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Hallo!

Nun ja, man könnte auch sagen, ich werde des Öfteren nachträglich kriminalisiert. Denn vieles, was mit Hinblick auf sogenanntes geltendes Recht entschieden wird, muss im nachhinein erst gesetzlich fixiert werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nicht entsprechend geregelt war. Die Begründungen bei manchen dieser Urteilen haut sogar Laien in Ihrer Unlogik vom Stuhl.

Ich verweise hier auf die Begründung des Urteiles des BGH AZ III ZR 170/10. In Kürze wird hier unter Verweis auf vorangegangene Rechtssprechung dargestellt, warum eine Bank verpflichtet ist dem Kunden die Höhe der erhaltenen Provisionen offenzulegen. Das ist ja jetzt nicht mehr ganz neu, aber der Hammer ist, dass es in diesem Urteil darum ging, dass freie Finanzvermittler eben genau das nicht tum müssen. Begründung: Der Kunde geht im Allgemeinen davon aus, dass die Bank keine Provisionen erhält, weil sie ja sonst schon genug an ihm verdient. Das wäre dann also heimlich und hintenrum nochmal an ihm Kasse gemacht… Wohingegen der arme Finanzvermittler ja dringend auf Provisionseinnahmen angewiesen ist, was der normale Anleger aber natürlich weiß. Daher ist der freie Finanzvermittler nicht verpflichtet, seine Provisionen offenzulegen.

Das muss man sich ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen. Der durchschnittliche Deutsche ist also laut BGH zu doof, um zu erkennen, dass seine Bank an ihm Geld verdient und zwar mit allem, was sie mit ihm an Geschäften tätigt, aber er ist intelligent genug, zu wissen, dass sein freier Finanzberater natürlich an ihm Geld verdient!?!

Benötigt man Qualifikationen um am BGH tätig zu sein?

Um auf Deine Anschuldigung zurückzukommen.

Wer hört schon gern, dass er als Mitarbeiter einer Bank zum Kreise derer gehört, die vorsätzlich und permanent gegen geltendes Recht verstoßen.

Nun, ich bestreite, dass ich vorsätzlich und permanent gegen geltendes Recht verstosse. Meist wird das Recht im Nachhinein passend gemacht. Mit Vorsatz unterstellst Du mir, bewusst strafbar handeln. Es wurde schon wegen weniger geklagt… Im übrigen ist gesetzeskonformes Handeln relativ schwierig, wenn Morgen nicht mehr Recht ist, was Gestern noch Recht war. Wenn die Rechtschreibregeln geändert werden, nachdem Du Dein Diktat bei der Lehrerin abgegeben hast, hast Du Probleme.

Mich würde auch noch interessieren, was Du mit „auskehren“ meinst? Soll das bedeuten, dass dem Anleger/Kunden sämtliche Erträge auszuzahlen sind? Das kannst Du aber nicht ernsthaft meinen, oder?

Grüße,
Kami19

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Du hast völlig reicht… zurück zur Lohntüte und weg mit den Scheiß Banken. - Abschaffung des Anlagebereichs und der Kredite. - Zurück auf die Bäume.

Natürlich passieren bei Banken genauso Fehler und Mist bis hin zu kriminellen Dingen wie anderswo auch. Deswegen aber so zu tun als wäre dies die Regel und dann noch alles zu verallgemeinern ist trotzdem verkehrt.

Ich frage mich im übrigen wann ein Handwerker mal seine komplette Kalkulation offen legen muss… brauchen wir doch dringen auch ne Regelung. Nicht dass ich damit nicht leben könnte, wir haben ja nichts zu verstecken und diverse Bestandesprovisionen sind bei uns im Haus schon seit langem Verboten.

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Hallo,

Benötigt man Qualifikationen um am BGH tätig zu sein?

Ja, eine deutlich höhere Qualifikation, als bei einer Bank zu arbeiten.

Um auf Deine Anschuldigung zurückzukommen.

Nun, ich bestreite, dass ich vorsätzlich und permanent gegen
geltendes Recht verstosse. Meist wird das Recht im Nachhinein
passend gemacht.

Nö, auch das ist eine Ausrede. Das BGB existiert seit ca. 150 Jahren.

Mit Vorsatz unterstellst Du mir, bewusst
strafbar handeln. Es wurde schon wegen weniger geklagt…

Uiii, ein Pseudonym will klagen. Jetzt habe ich aber Angst!
Kami19./.Manni beim Amtsgericht in?..

Im
übrigen ist gesetzeskonformes Handeln relativ schwierig, wenn
Morgen nicht mehr Recht ist, was Gestern noch Recht war.

Unfug: Das war auch „gestern“ nicht Recht.

Mich würde auch noch interessieren, was Du mit „auskehren“
meinst? Soll das bedeuten, dass dem Anleger/Kunden sämtliche
Erträge auszuzahlen sind? Das kannst Du aber nicht ernsthaft
meinen, oder?

Lies das BGB §667.
Du offenbarst hier Deine Unkenntnis.

Der Vergleich mit einem Handwerker ist dummes Zeug.
Banken wurden nicht deshalb verklagt, weil sie Ihre Kalkulation nicht offenlegten, sondern weil sie Anlegern bestimmte Geldanlagen nur deshalb empfahlen, weil sie bei denen hinter dem Rücken der Anleger ohne diesen zu informieren die höchsten Rückvergütungen erhielten.

Auch das vielfach vorgebrachte Argument des angeblichen „Verbotsirrtums“ hat das BGH abgeschmettet.
Es gibt nun keine Ausreden mehr für rechtswidriges Handeln.

Gruß:
Manni

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Du hast völlig reicht… zurück zur Lohntüte und weg mit den
Scheiß Banken. - Abschaffung des Anlagebereichs und der
Kredite. - Zurück auf die Bäume.

na nicht gleich zurück auf die Bäume, aber zurück auf die (Sitz-) Bank.
Also jener Bank von der die Bänker ihren Namen her haben.
Ja, det wäre nicht schlecht.

Natürlich passieren bei Banken genauso Fehler und Mist bis hin
zu kriminellen Dingen wie anderswo auch. Deswegen aber so zu
tun als wäre dies die Regel und dann noch alles zu
verallgemeinern ist trotzdem verkehrt.

Ist es wahr? Soviel Einsicht?

Warum nun diese (Auslands-)Bänker sich nun wieder mit dem Handwerksmeister vergleichen,
empfinde ich als weiters Ärgernis.

Nur mal so: Ergebnis nach 5 MINUTEN Interetsuche:

http://www.boerse-online.de/banken/nachrichten/meldu…

http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/…

http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/:V…

http://www.beraterhaftung.de/interessengemeinschaft/…

http://www.beraterhaftung.de/urteile/752-urteil-gege…

http://www.kanzleimitte.de/justus-erstreitet-lehman-…

http://www.ftd.de/finanzen/alternativen/:vergessenes…

http://www.sueddeutsche.de/geld/sparkassen-urteil-de…

http://www.nw-news.de/owl/3697147_Streit_um_Vermoege…

http://www.immobilienbetrug.info/2009/03/21/oberland…

Gibt’s noch Fragen? Habe ich ein „Geschäftsmodell“ einer Bank vergessen?

Vielleicht dieses: Gesehen in der Sendung „Wiso Doku“ von (vor-) letzter Woche:
Darin wurde behauptet (so habe ich es verstanden), dass Bankkunden die schon viele Jahrzehnten Kunden bei der Bank sind, in Schrottpapiere (Papiere, die die Bank aus Ihren Büchern haben wollte) gedrängt wurden. Sogar eine ehemalige Bankmitarbeiterin war als Geschädigte in der Sendung mit aufgetreten! O.k. wir kennen jetzt nicht die Ausbildung der Bank-Mitarbeiterin, aber die Banksoldaten hier, wären sicher nicht darauf reingefallen. Wetten!

Frage:
Was könnte passieren, wenn ein Kunde ein Hypothekenkredit aufnimmt, die Bank aber die Grundschuld nur als nachrangig eintragen lässt. Ein neuer Vorstand kommt und bemerkt dies! So gesehen bei einer Genossenschaftsbank in Bayern und dokumentiert durch eine Fernsehsendung im Mai d. Jahres.

Wer findet den Link?

Oder mache ich mich jetzt wieder zu einem Hampelmann? Herr HiqhQ?
Sicherlich der intelligenteste Auslandsbanker dieser Tage.

Vielleicht dieses: Gesehen in der Sendung „Wiso Doku“ von
(vor-) letzter Woche:
Darin wurde behauptet (so habe ich es verstanden), dass
Bankkunden die schon viele Jahrzehnten Kunden bei der Bank
sind, in Schrottpapiere (Papiere, die die Bank aus Ihren
Büchern haben wollte) gedrängt wurden. Sogar eine ehemalige
Bankmitarbeiterin war als Geschädigte in der Sendung mit
aufgetreten! O.k. wir kennen jetzt nicht die Ausbildung der
Bank-Mitarbeiterin, aber die Banksoldaten hier, wären sicher
nicht darauf reingefallen. Wetten!

Ich habe zufälligerweise diese Sendung gesehen. Die Darstellung in WISO war in grossen Zügen schlicht falsch bzw. irreführend. Das erschreckende daran ist, dass Menschen wie Du, die offensichtlich dem Thma nicht sehr nahe stehen, auf eine falsche Fährte gelockt werden.

Frage:
Was könnte passieren, wenn ein Kunde ein Hypothekenkredit
aufnimmt, die Bank aber die Grundschuld nur als nachrangig
eintragen lässt. Ein neuer Vorstand kommt und bemerkt dies! So
gesehen bei einer Genossenschaftsbank in Bayern und
dokumentiert durch eine Fernsehsendung im Mai d. Jahres.

Fernsehberichte, auch in den öffentlich rechtlichen Medien, sind häufig schlampig recherchiert. Ziel ist i.d.R nicht, den Zuschauer objektiv zu informieren, sondern die Einschaltquoten zu erhöhen. Und das lässt sich halt besser mit Negativberichten über Banken machen als mit einer seriöse Berichterstattung.

Gruss Roland

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Hallo,

Benötigt man Qualifikationen um am BGH tätig zu sein?

Ja, eine deutlich höhere Qualifikation, als bei einer Bank zu
arbeiten.

Ich nehme an, dass in beiden ungelernte Putzkräfte arbeiten …

Mit Vorsatz unterstellst Du mir, bewusst
strafbar handeln. Es wurde schon wegen weniger geklagt…

Uiii, ein Pseudonym will klagen. Jetzt habe ich aber Angst!
Kami19./.Manni beim Amtsgericht in?..

Nö, das war einfach unter der Gürtellinie und zeugt von einer gewissen Unreife. Ebenso wie die Angst die du hast, denn aus deinen Äußerungen kann ich nicht herauslesen, dass sich deine PC-Kenntnisse dermaßen überschlagen, so dass du über zig stetig wechselnde Proxyserver deine Spuren verschleierst. Auf deutsch: Will man dich finden findet man dich.

Der Vergleich mit einem Handwerker ist dummes Zeug.
Banken wurden nicht deshalb verklagt, weil sie Ihre
Kalkulation nicht offenlegten, sondern weil sie Anlegern
bestimmte Geldanlagen nur deshalb empfahlen, weil sie bei
denen hinter dem Rücken der Anleger ohne diesen zu
informieren die höchsten Rückvergütungen erhielten.

Ich habe hier nie einen Vergleich zu einem Handwerker gelesen, nur zu anderen Dienstleistern, bei denen das gleiche wie bei Banken gilt. Ob Autohändler, Versicherungs- oder Immobilienmakler: Die wollen alle nur eins: DEIN Geld und eine möglichst gute Provision, das ist das gleiche. Wenn du ein Auto kaufst wird dir auch nicht zuerst der zerfallende 1er Golf für 350EUR gezeigt. Das Problem ist, dass einige nur motzen können und das Gehirn nicht eingeschaltet wird. Denn sobald ich mir ein Auto für 5k kaufe recherchiere ich dafür zig Stunden im Netz um zu schauen, was das Beste ist und damit mich der Händler ja nicht übers Ohr haut. Bei Gebrauchten hole ich selbstverständlich eine zweite Meinung ein.

Lege ich aber irgendwo 50k in wasauchimmer an vertraue ich hingebungsvoll einem Menschen. Die Recherchen fallen sehr klein aus bis etwa garnicht, eine zweite Meinung? Warum denn, kann ja nix schief gehen. Ganz ehrlich, dass ist einfach nur dumm. Bei banalen Dingen fragt man 10mal, aber bei Bankgeschäften unterschreibt man alles was vor einem liegt. Spitze.

lg, Sabrina

PS: Und es funktioniert. Ich habe einen Bankberater der ist die totale Pflaume, da klappt garnichts. Also ließt man selbst ein bisschen was zu der Materie … und sieh an, es klappt. Nun Handel ich gemäß der Werbung eines großen Brokers: Nehmen Sie ihr Geld selbst in die Hand. Mein Berater bekommt nun stringente Anweisungen und es klappt.

PPS: Negative Einzelfälle sind immer noch Ausnahmen. Und die gibts nicht nur bei Bankern.

Hallo,

Ich habe hier nie einen Vergleich zu einem Handwerker gelesen,
nur zu anderen Dienstleistern,

Leseschwäche?
Antwort von HighQ v. 24.07.11, 10:22.
Da lese ich doch tatsächlich etwas von Handwerkern:wink:

Gruß:
Manni

na nicht gleich zurück auf die Bäume, aber zurück auf die
(Sitz-) Bank.
Also jener Bank von der die Bänker ihren Namen her haben.
Ja, det wäre nicht schlecht.

Also was ist deine Lösung?

Natürlich passieren bei Banken genauso Fehler und Mist bis hin
zu kriminellen Dingen wie anderswo auch. Deswegen aber so zu
tun als wäre dies die Regel und dann noch alles zu
verallgemeinern ist trotzdem verkehrt.

Ist es wahr? Soviel Einsicht?

So Einsichtig ist sicher jeder Bankangestellte, der im Back-Office sitzt und keinen Kundenverkehr hat. Selbst die Kollegen an der Kundenfront wissen das…

Warum nun diese (Auslands-)Bänker sich nun wieder mit dem
Handwerksmeister vergleichen,
empfinde ich als weiters Ärgernis.

Warum?

Hallo,

Benötigt man Qualifikationen um am BGH tätig zu sein?

Ja, eine deutlich höhere Qualifikation, als bei einer Bank zu
arbeiten.

Da stimme ich dir sogar für den Grossteil der Funktionen zu :wink:

Um auf Deine Anschuldigung zurückzukommen.

Nun, ich bestreite, dass ich vorsätzlich und permanent gegen
geltendes Recht verstosse. Meist wird das Recht im Nachhinein
passend gemacht.

Nö, auch das ist eine Ausrede. Das BGB existiert seit ca. 150
Jahren.

Na ja… 1896 damit begonnen und 1900 in Kraft gesetzt… aber mit Genauigkeit hast du es ja nicht so.

Mit Vorsatz unterstellst Du mir, bewusst
strafbar handeln. Es wurde schon wegen weniger geklagt…

Uiii, ein Pseudonym will klagen. Jetzt habe ich aber Angst!
Kami19./.Manni beim Amtsgericht in?..

Abgesehen davon dass du deine Person lausig gegen Rückverfolgung geschützt hast… wollen wir wirklich auf dieser dämlichen Ebene diskutieren?

Im
übrigen ist gesetzeskonformes Handeln relativ schwierig, wenn
Morgen nicht mehr Recht ist, was Gestern noch Recht war.

Unfug: Das war auch „gestern“ nicht Recht.

Nun ja… offensichtlich ist der Schutz des in finanziellen Dingen unmündigen Bürgers offensichtlich in vielen Staaten immer notwendiger.
Sei es der Securities Act in den USA oder da Prospekthaftungsgesetz hier.
Nichts dagegen - unsere Asiatischen Kunden und die Schweizer Kunden lachen dagegen die Europäer aufgrund Ihrer Unmündigkeit in dem Bereich aus…
Trotzdem scheint es notwendig zu sein, den Bürger vor den Bösen Banken zu schützen. Also ist´s auch recht wenn es der Staat tut.

Erstaunlicherweise sind es doch zumeist die selben Personen die via Fonds oder direkt die Anteile an den Banken halten und eine Rendite von 10% aufwärts verlangen…

Mich würde auch noch interessieren, was Du mit „auskehren“
meinst? Soll das bedeuten, dass dem Anleger/Kunden sämtliche
Erträge auszuzahlen sind? Das kannst Du aber nicht ernsthaft
meinen, oder?

Lies das BGB §667.
Du offenbarst hier Deine Unkenntnis.

Nö… du aufgrund einer etwas eigenwilligen Interpretation.
Sonst würde es für den Schutz nicht laufend neue Gesetze brauchen…

Der Vergleich mit einem Handwerker ist dummes Zeug.
Banken wurden nicht deshalb verklagt, weil sie Ihre
Kalkulation nicht offenlegten, sondern weil sie Anlegern
bestimmte Geldanlagen nur deshalb empfahlen, weil sie bei
denen hinter dem Rücken der Anleger ohne diesen zu
informieren die höchsten Rückvergütungen erhielten.

Ich finde den Vergleich durchaus angebracht.
Mein Sanitärbedarf um die Ecke versucht mir auch den Wasserhahn zu verkaufen an dem er am meisten verdient ohne mir offen zu legen zu welchem Preis er ihn einkauft.
Und um zum kriminellen Verhalten über zu leiten - er versucht mir auch eine Anfahrt und Arbeitszeiten zu berechnen die nicht zwangsläufig stimmen. Versucht mir Vielleicht eine Reparatur zu verkaufen die nicht notwenig ist. etc. etc.
Macht nicht jeder und genauso ists bei den „Bänkern“ - es gibt Fälle aber sie sind nicht die Regel.

Auch das vielfach vorgebrachte Argument des angeblichen
„Verbotsirrtums“ hat das BGH abgeschmettet.
Es gibt nun keine Ausreden mehr für rechtswidriges Handeln.

Bringt wer hervor? Ach ja… im Einzelfall, auch wenn es mehr wie einer sein mag.

Gruss HighQ

Abgesehen davon dass du deine Person lausig gegen
Rückverfolgung geschützt hast… wollen wir wirklich auf
dieser dämlichen Ebene diskutieren?

Das lasst auf einen Troll schließen.

Gruss Roland

Nein, nicht das ich wüsste. Die Antwort ist nicht im Zweig des Baumes auf den ich geantwortet habe.

Somit: Kaskaden-/Logikproblem?

Aber es freut mich, dass das der einzige Punkt der Antwort ist auf den du Bezug nimmst. Verwirrt es dich, dass nun auch Nicht-Banker tatsächlich Kritik an deiner unlogischen und z. T. beleidigenden Hass-Tirade nehmen?

lg, Sabina.

Wie kommt es dann, dass der BGH und viele OLG’s den div.
Banken in den letzten Jahren so viele Urteile um die Ohren
gehauen hat?

Das kommt daher, daß Kreditinstitute zig Millionen Kunden haben und zudem praktisch alle KI die gleichen AGB verwenden. Wenn ein Passus der AGB für unwirksam befunden wird, geht das durch alle Medien. Wenn aber Handwerker XY bei einer Zivilklage unterliegt, betrifft das in der Regel die Beziehung zwischen einem Kunden und einem Handwerker. Kein Mensch käme auf den Gedanken, alle Urteile gegen alle Handwerker zu addieren und daraus zu schließen, alle Handwerker würden ständig gegen geltendes Recht verstoßen.

Hinzu kommt, daß die meisten Urteile aufgrund der Inhaltskontrolle von AGB, die das BGB vorsieht, gefällt werden. Es geht also nicht darum, daß gegen geltendes Recht verstoßen wurde, sondern darum, daß ein Passus der Inhaltskontrolle nicht standhielt - also nicht gegen eine konkrete Rechtsnorm verstieß, sondern von den Richtern für ungültig befunden wurde. Das geltende Recht entsteht in diesem Fall also erst mit Urteilsverkündung bzw. wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist. Daß das Ergebnis der Prüfung durch die Gerichte teilweise nicht nachvollziehbar ist, wurde ja schon erwähnt.

Zu behaupten, Mitarbeiter verstießen bewußt gegen geltendes Recht, ist darüber hinaus geradezu absurd. Kein Mitarbeiter - wenn er nicht gerade in der Rechtsabteilung arbeitet - kann sich anmaßen, die gültigen internen und externen Regelungen auszulegen, wie er es für richtig hält, oder sie gar für sich persönlich als rechtskonform oder rechtswidrig zu betrachten. Das ist bei Kreditinstituten nicht anders als in anderen Unternehmen.

Rechtswidriges Handeln ist bei Banken ein Dauerzustand.

Wenn Du die Zahl der Urteile heranziehst, dann mußt Du genauso konstatieren, daß rechtswidriges Handeln bei Privatpersonen, Industrieunternehmen, Händlern und Handwerkern auch ein Dauerzustand ist. Schließlich werden jede Woche hunderte von Urteilen gefällt, bei denen es in der Regel eine unterlegene Partei aus den genannten Gruppen gibt.

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Wenn aber Handwerker XY bei einer
Zivilklage unterliegt, betrifft das in der Regel die Beziehung
zwischen einem Kunden und einem Handwerker. Kein Mensch käme
auf den Gedanken, alle Urteile gegen alle Handwerker zu
addieren und daraus zu schließen, alle Handwerker würden
ständig gegen geltendes Recht verstoßen.

der UP fragte nach „Bankgebahren“ und nicht nach „Handwerkergebahren“.
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Wenn aber Handwerker XY bei einer
Zivilklage unterliegt, betrifft das in der Regel die Beziehung
zwischen einem Kunden und einem Handwerker. Kein Mensch käme
auf den Gedanken, alle Urteile gegen alle Handwerker zu
addieren und daraus zu schließen, alle Handwerker würden
ständig gegen geltendes Recht verstoßen.

der UP fragte nach „Bankgebahren“ und nicht nach
„Handwerkergebahren“.

Das sollte es dennoch möglich machen, sachlich zu bleiben und den Überblick über das Große Ganze zu bewahren.

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