Also nochmals war sicher ein schwieriger Sachverhalt. (Bank
und dessen Zweigstellenleiter - verantwortlich für
Firmenkunden musste ich auch persönlich kennen lernen. Deshalb
habe ich mir die o. g. Nachfrage erlaubt dort abzusetzen.
Der Fall dort:
a) Kunde beantragt Kredit - gesichert über Hypothek.
Unwahrscheinlich. Es wird wohl eher eine Grundschuld gewesen sein, was schon einen erheblichen Unterschied ausmacht.
b) Bank (net Kunde!) trägt im Grundbuch nachrangige
Grundschuld ein.
Außer bei Zwangsmaßnahmen erteilt ein Kreditinstitut nie den Auftrag zum Eintrag. Das macht der Eigentümer bzw. in dessen Auftrag der Notar.
Wäre ja noch schöner, wenn es anders wäre.
c) Bankvorstand wechselt und bemerkt das mit der
Nachrangigkeit.
Wieso sollte sich ein Vorstand mit Sicherheiten beschäftigen - noch dazu bei einer Privatimmobilie?
d) Bank kündigt Kredit.
Mit welcher Begründung?
e) Bank übermittelt Kunden neuen Kreditvertrag mit den
schlechteren
Konditionen
Warum auch nicht. Konditionen können sich ändern. Allerdings fehlt die Begründung für die Kündigung. Ohne wirksame bzw. zulässige Kündigung gibt es auch keine Notwendigkeit für einen neuen Vertragsentwurf und damit auch keine neuen Konditionen.
f) Kunde lehnt ab.
g) Kunde bemüht sich um eine andere Bank (und findet diese)
h) Bank lehnt ab.
Die Rückzahlung kann die Bank nicht ablehnen. Schließlich hatte sie gekündigt und erwartet die Rückzahlung. Woher die kommt, ist vollkommen uninteressant. Und wie gesagt: wenn eine fällige Forderung besteht, dann gibt es auch die Pflicht zur Annahme des entsprechenden Betrages.
i) Bank betreibt Zwangsversteigerung.
j) Kunde klagt.
jetzt das Problem verstanden?
Ich verstehe, daß da vieles nicht zusammenpaßt und etliche Informationen fehlen. Hört sich in der Tat nach einem typischen WISO-Beitrag an.