Hallo Markus,
ich verstehe Dein Anliegen, allerdings muss ein Konto immer ein Kontoinhaber ausweisen, so ist es im Bankgesetz geregelt, das vorab.
Die einzige Möglichkeit, dass Euer Name nicht im Konto auftaucht, ist ein Geschäftskonto.
Dazu muss in der Gewerbeanmeldung der Name der Firma angegeben werden. Fehlt der Name, dann wird die Bank auch ein Geschäftskonto nur mit Euren persönlichen Namen eröffnen.
Nur wenn ein Geschäftsname in der Gewerbeanmeldung angegeben ist, kann die Bank diesen Namen als Kontoinhaber übernehmen.
(z.B. ‚Erotikshop‘. Soll der Geschäftsname nicht darauf schließen lassen, dass es sich um ein Erotikshop handelt, dann z.B. ‚PX - Handelskontor‘).
Als Privatperson werden immer die persönlichen Daten bei der Bank zu Grunde gelegt.
Fazit:
Nur mit einem Geschäftskonto bleiben Deine persönlichen Daten unveröffentlicht.
Ich hoffe, dass ich Dir mit dieser Information weiter helfen konnte.
Gruß
Manfred