Bareinzahlung

Hallo,

mich ieressiert, wieviel Euro man bei einer Bank aufs eigene Konto einzahlen kann, ohne dass die Bank eine Meldung ans Finanzamt machen muss.
Kann mioh jemand informieren?
Danke im voraus.

Montanus

Die Bank macht da keine Meldung ans Finanzamt, zumindest wüsste ich davon gar nix!

Ab nem gewissen Betrag wird eine Geldwäsche-Prüfung vorgenommen, d.h. Du musst Ausweis etc vorlegen.

der gewisse betrag liegt bei 15tsd euro und größer.

siehe hierzu auch /t/geldwaesche/4014125

saludos, borito

In der Regel

In der Regel

Nachtrag

In der Regel

falsch.

Eine Grenze von 15 TEUR gibt es bei Einzahlungen auf inländische Konten nach dem Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz nicht mehr

Aus der Fragestellung heraus ist zu vermuten das, das FA die Einsicht in die Kontoauszüge zum Abgleich der EkSt-Erklärung verlangt! MfG

Aus der Fragestellung heraus ist zu vermuten das, das FA die
Einsicht in die Kontoauszüge zum Abgleich der EkSt-Erklärung
verlangt! MfG

Mir ist egal, was Du vermutest. Du schriebst, daß das Finanzamt jederzeit Einsicht auf seinen Namen laufende Konten nehmen kann und das ist falsch. Derartige Bemerkungen sind besonders ärgerlich, weil sie die ohnehin schon vorhandene Verunsicherung in der Bevölkerung weiter schüren.

C.

Geldwäsche
Hallo,

mich ieressiert, wieviel Euro man bei einer Bank aufs eigene
Konto einzahlen kann, ohne dass die Bank eine Meldung ans
Finanzamt machen muss.
Kann mioh jemand informieren?
Danke im voraus.

nach dem ganzen Rumgeeiere und einigen Spaßantworten, hier die richtige Antwort: auf sein eigenes Konto kann man einzahlen, wieviel man will, ohne daß eine Meldung oder Anzeige an wen auch immer erfolgt. Sofern du nicht persönlich bekannt bist, mußt Du Dich eventuell mit Personalausweis legitimieren, damit das Kreditinstitut (genauer: der Mitarbeiter; bei Geldwäschestraftaten sind die Mitarbeiter persönlich strafbar, daher sollte man auch Verständnis haben, wenn der involvierte Mitarbeiter etwas penibler ist als gewohnt) auch sicher ist, daß Du der Kontoinhaber bist und die Einzahlung innerhalb einer bestehenden Geschäftsverbindung erfolgt.

Die Grenze von 15.000 Euro gilt nur, wenn eine Geschäftsbeziehung nicht besteht (d.h. Du bspw. auf ein fremdes Konto einzahlst, gegen Bargeld Sorten oder Edelmetalle kaufst usw.) und auch dann erfolgt nicht zwangsläufig eine Meldung an irgendjemanden, sondern es werden die Personalien aufgenommen.

Lediglich bei Verdachtsmomenten erfolgt – völlig unabhängig vom Betrag – eine Meldung an den Geldwäschebeauftragten, der dann wiederum entscheidet, ob die Strafverfolgungsbehörden informiert werden.

Gruß
Christian

Eine Grenze von 15 TEUR gibt es bei Einzahlungen auf
inländische Konten nach dem
Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz nicht mehr

Das sieht der Gesetzgeber irgendwie anders:
http://bundesrecht.juris.de/gwg_2008/__3.html

C.

so?

ich frag mich, woraus du das entnimmst.
die 15 TEUR Grenze bei Bareinzahlungen aufs eigene Konto gibt es nicht mehr, ich weiß nicht, was dein Link beweisen soll

so?

ich frag mich, woraus du das entnimmst.
die 15 TEUR Grenze bei Bareinzahlungen aufs eigene Konto gibt
es nicht mehr, ich weiß nicht, was dein Link beweisen soll

Von eigenen Konten hast Du im letzten Artikel nichts geschrieben. Die 15.000 Euro-Grenze steht entgegen Deiner Behauptung in der Tat noch im Gesetz. Wenn Du nun Deine ursprüngliche Aussage änderst, widerlegt das nicht meine.

C.

vielleicht habe ich mich bezüglich der „eigenen Konten“ unklar ausgedrückt, da dies eigentlich nichts zur Sache tut.

Im Gesetz, auf das du verweist, heißt es:

Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind zu erfüllen:
(…)
2. im Falle der Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15.000 Euro oder mehr; dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert von 15.000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht
(…)

So, und hier ist nun die Rede von „außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung“, womit normale Bareinzahlungen aufs Konto nicht gemeint sind. Dies bezieht sich nur auf „Barüberweisungen“, die Fremdkunden zu Gunsten externer Bankverbindungen durchführen.

Es ist zwar so, dass vor der GWG-„Novelle“ die 15 TEUR-Grenze auch für normale Bareinzahlungen gegolten hat, mit der neuen Gesetzesfassung aber eben nicht mehr.

Insoweit ziemlich 3st von dir, hier veraltetes Wissen verbreiten zu wollen

vielleicht habe ich mich bezüglich der „eigenen Konten“ unklar
ausgedrückt, da dies eigentlich nichts zur Sache tut.

Das ist doch genau der Punkt.

„Eine Grenze von 15 TEUR gibt es bei Einzahlungen auf inländische Konten nach dem Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz nicht mehr“ war Deine Behauptung. Die ist falsch.

C.