Baulast beim Grundstücksverkauf?

Hallo,

wir wollen ein Grundstück verkaufen. Das Grundstück grenzt direkt an das Elterngrundstück.
Von meinem Elternhaus geht mitten durch das zu verkaufende Grundstück von uns, ein Abwasserkanal durch. Auch mitten durch das Bebauungsfenter.
Das heißt, der Käufer des Grundstücks muss den Abwasserkanal umlegen und dann eine Baulast eintragen lassen.

Mit den Wasserwerken habe ich gesprochen, denen würde auch ein Gestattungsvertrag reichen. Das wäre wohl etwas günstiger.

Ich stelle mir das als Verkäufer relativ einfach vor.
Natürlich müsste das beim Notar auch mit in den Vertrag rein.

Meine Frage, ist wirklich so einfach, oder ist das eine größere Geschichte und was muss ich beachten?

Danke für Hilfe!

Ich sehe da auch kein Problem.
Drücke alles dem Käufer aufs Auge. Klar wird das sich im Verkaufserlös niederschlagen und man muss auch einen finden der es unter den Bedingungen kaufen will.
Die Kosten sind ja nicht so klar bezifferbar.

„Umlegen“ sagt sich leicht, aber das wird auf eine neue Leitung in neuem Graben hinauslaufen, mit Zwischenschächten an Knickstellen und je nach Länge. Mindestens im Bereich des zu verkaufenden Teilstücks.

MfG
duck313

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Hi,

etwas verstehe ich nicht: wenn das Abwasser von deinem Elternhaus abgeht, warum muss der Nachbar das umlegen lassen? Das wäre das Problem deiner Eltern, falls der Nachbar das so nicht haben möchte (mit eingetragener Baulast).

Zufälligerweise habe ich vorgestern bei einem Kaufvertrag gedolmetscht, bei dem das Problem ähnlich gelagert war, nur dass schon beide Grundstücke bebaut sind. Deswegen wundere ich mich …

Gruß
Christa

Der Abwasserkanal geht vom Elterngrundstück über mein Grundstück an den Kanal.
Da muss sicher gestellt werden, dass das auch weiterhin gewährleidtet ist.

Das wäre ja die Baulast, aber was meintest du dann mit

?

Der Käufer wird dort bauen.
Der Kanal geht momentan mitten durch das Baufenster.
Links und rechts sind je nur 3 Meter Platz.
Daher muss der Kanal umgelegt werden.

Ach, ok, jetzt habe ich es verstanden. Dann schließe ich mich duck an:

Siehe #duck313, ich würde allerdings noch die Frage mal genau beleuchten, ob das alles ist, oder da vielleicht noch irgendwo eine Stromleitung, Telefonleitung, Gasleitung, Frischwasserleitung o.ä. liegt vor dem Verkauf, um Überraschungen zu vermeiden und die gleich miteinzubeziehen beim Eintrag der Baulast.
(Klar geht das auf den Verkaufserlös, aber der Käufer muss für sich beim Bau ja auch Leitungen legen, da ist das einfacher, wenn der die eine umlegt und für sich dann gleich mitverlegt.)
Grüße

Danke!

Das ist die einzige Leitung.

3 bis 5 Euro der Meter Kanal.
Ein Bagger steht eh da.
Macht sich nicht von allein, aber sollte jetzt nicht die Welt sein…

Viele Grüße

Als Käufer, würde ich die Kosten dafür an dem Kaufpreis reduzieren lassen.

Also, alles ganz einfach.

???

Und den Kaufpreis liest man aus Anlage IIa zur GrdKpRVO* ab?

Schöne Grüße

MM


*) Grundstückskaufpreisregulierungsverordnung

Was soll das bedeuten?

Eine Baulast? Glaube ich nicht, denn deine eltern sind sicherlich keine Behörde.

Du meinst sicherlich eine Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechtes. Dies muss im Grundbuch vermerkt werden, soll ja rechtlich sicher passieren.

Dadurch verliert das Grundstück allerdings am Wert. Wenn die Leitung so oder so umgelegt werden muss, dass stellt sich die Frage ob dies auch ohne Belastung des Grundstückes möglich ist. Denn die Kosten schlagen so oder so bei euch auf.

Danke!

Ich bin Laie und kenne den Unterschied nicht.

Auf jeden Fall soll das rechtlich abgesichert werden, so das sich die Eltern keine Sorgen machen müssen.

Grundbucheintrag eintragen, mit welchen Kosten kann man da rechnen?

Viele Grüße

Das hängt von den Notarkosten ab, diese sind Ländersache. Die Kosten sind Wertanteilig zu begelichen, daher muss man den Wert des Nutzungsrechtes des fremden Grundstückes ermitteln.

Wenn was am Rohr deiner Eltern, auf dem Fremden Grundstück ist, müssen sie die Kosten dafür tragen. Daher die Frage, ob man die Leitung nicht gleich anders verlegen kann.

Auf jeden Fall müssen die Rohre über das zu verkaufende Grundstück.
Danke!

???

Nein, die reduziert man beim Kaufpreis. Ist der Verkäufer nicht einverstanden, soll er sein Grundstück einem anderen verkaufen.

Désolé - Du hast offenbar immer noch nicht verstanden, dass solche Preise nicht in irgendeiner Weise festgelegt oder aus irgendwelchen Tabellenwerken abzulesen sind, so dass man davon irgendwelche Kosten abziehen kann, sondern dass sie frei verhandelbar sind und eben auch frei verhandelt werden.

Schöne Grüße

MM

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Mein lieber Steuerexperte,

ich habe eher den Eindruck, dass du bei Grundstückskäufen noch nie Verhandlungsgeschick hattest und immer den vorgeschlagenen Verkaufspreis bezahlt hast.
Von Handeln verstehst du scheinbar nichts.

Und außerdem müssen die Grunddienstbarkeiten beim Notar angegeben werden.

Gruß vom Pensionar

Servus,

tut mir leid,

liest sich immer noch, als ließen sich Grundstückspreise aus irgendwelchen Listen ablesen.

Tun sie aber nicht.

„Woran“ sollten denn die Kosten ‚reduziert‘ werden? Der Subtrahend ist bekannt, aber ohne bekannten Minuenden ist das, was Du da „ganz einfach“ machen willst, eine Luftrechnung.

Egal - Dein nächstes Häuslein wirst Du ja eh selber kaufen. Bloß die Tour, wie Du da à la mode mit „ganz einfach“ dahergefahren kommst, ist entweder maßlos arrogant oder so verknöchert, wie man das nicht mal mehr beim Zoll oder auf dem Wasserwirtschaftsamt findet.

Schöne Grüße

MM

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