Baum stört

Hallo!

Eine 30 Jahre alte Weide deren Äste z.T auf Straße aber auch auf das Nachbargrundstück reichen (ca 1m)stört einen Mieter im Nachbarhaus:Sein Auto werde von den Pollen/blüten verschmutzt.Reinigung Auto und Abstellplatz will er nicht mehr machen.Der Mieter wohnt da seit mehr als 10 Jahren;die Weide wird regelmäßig zurückgeschnitten,insbesonders die Äste zum Nachbarn.
Was könnte muß man in so einem Fall machen?Fällen?

Dank und Gruß

Was könnte muß man in so einem Fall machen?Fällen?

Bloß nicht, das ohne Genehmigung zu machen kann richtig teuer werden.
Erst einmal beim zuständigen Forstamt nachfragen ob das überhaupt erlaubt wäre bzw. wann, denn da gilt abhängig von der Region ein ganzer Wust an Regeln.

Davon mal ab. Der Mieter hat das so gemietet und hat das zu dulden.
Der Baum war zu Mietbeginn sicherlich schon da und wurde 10Jahre geduldet.
Wenn er das nicht mehr möchte kann er unter Einhaltung der Kündigungsfrist gerne kündigen und umziehen.
Ansonsten muss er den im Mietvertrag geschuldeten Verpflichtungen nachkommen.

Sein Auto muss er ja nicht reinigen, kann ja auch mit einem schmutzigen durch die Gegend fahren.

Der Mieter wohnt nicht auf dem Baumgrundstück sondern nebenan.

Grüße

Hallo,
dann muß er sich an seine Vermieter wenden, der genauso argumentieren wird wie der Nachbar.
Wenn der Überhang entfernt wird und der Baum keine Gefahr darstellt wird das nach so langer Duldung alles sein, was er fordern kann. Nachzulesen im Nachbarschaftsrecht des Landes und, was den Baum angeht in der Bauchschutzverordnung der Kommune, so es eine gibt.

Cu Rene

Moin!

Eine 30 Jahre alte Weide deren Äste z.T auf Straße

…was mit Sicherheit seitens des Ordnungsamtes nicht gedulded würde, würde man selbiges informieren.

aber auch
auf das Nachbargrundstück reichen (ca 1m)stört einen Mieter im
Nachbarhaus
Sein Auto werde von den Pollen/blüten
verschmutzt. Reinigung Auto und Abstellplatz will er nicht mehr
machen.Der Mieter wohnt da seit mehr als 10 Jahren; die Weide
wird regelmäßig zurückgeschnitten,insbesonders die Äste zum
Nachbarn.
Was könnte muß man in so einem Fall machen? Fällen?

Das kommt auf den Standpunkt an.
Keineswegs sind Bäume nur deshalb zu dulden, weil sie eben seit 30 Jahren da sind. Hier fürchte ich, sind einige meiner Vorredner etwas voreilig gewesen.
Richtig ist allerdings, dass sich der Umgang mit solchen Fragen von Amts wegen von Gemeinde zu gemeinde unterscheiden kann.

Der sich durch den Baum gestört Fühlende kann durchaus auf Kappung / Fällung bestehen und ggf. in dieser Richtung Klage erheben.
Als „Baumgegner“ würde ich zunächst die zuständige Naturschutzbehörde anrufen und eine Einschätzung einholen. Wenn diese einer Fällung auf Antrag zustimmen würde, kann eine Klage bei entsprechender Begründung (Verschattung, Versumpfung des Nachbargrundstückes z.B.) durchaus Erfolg haben.

Als „Baumeigner“ würde ich die nötigen Sicherungspflichten (tote Äste schneiden, Straße / Gehweg frei schneiden z.B.) erfüllen und ansonsten gar nichts tun.

Gruß,
M.

Hi,

Keineswegs sind Bäume nur deshalb zu dulden, weil sie eben
seit 30 Jahren da sind. Hier fürchte ich, sind einige meiner
Vorredner etwas voreilig gewesen.

sicher?

/t/rechtsspruch-gegen-baumfaellen/6334694

Gruß
Tina

Eine 30 Jahre alte Weide deren Äste …

Hallo,

man kann sich (rechtlich) streiten, oder nach Lösungsmöglichkeiten suchen, ohne dass jemand das Gesicht verliert. Wie wäre es mit der Ausbildung zur Kopfweide? Ob es sinnvoll funktionieren kann, sollte im Gartenbrett hinterfragt werden. Aber dort sollte sowieso häufiger als hier gefragt werden.

Grüße

Ulf

Tach!

Keineswegs sind Bäume nur deshalb zu dulden, weil sie eben
seit 30 Jahren da sind. Hier fürchte ich, sind einige meiner
Vorredner etwas voreilig gewesen.

sicher?

Absolut.

/t/rechtsspruch-gegen-baumfaellen/6334694

Das mag alles ganz nett sein in der Theorie.

in der Praxis habe ich erst vor 3 Jahren die Kappung einer 40 Jahre alten Fichte erfolgreich eingeklagt, weil sie das Grundstück verschattete. Und das sogar in München.

Ein Versuch ist es wert.

Gruß,
M.

Kanonen auf Spatzen
Hi auch!
Zu beachten wäre auf jeden Fall die Baumschutzsatzung der Gemeinde, so es eine gibt. Ausnahmen können beantragt werden, vom Besitzer des Baumes freilich.

Laub, Pollen, Samen werden häufig als „ortsüblich“ und „hinzunehmen“ bezeichnet. Ist eine Frage des Umfanges und der Umgebung, also im Einzelfall zu entscheiden.

Sein Auto werde von den Pollen/blüten
verschmutzt.

Einmal im Jahr für 2 Wochen ist sein Auto eingestaubt - er könnte es woanders parken oder eine mobile Garage drüber stülpen oder es anschließend einfach zum Waschen fahren… Statt dessen einen 30 Jahre alten Baum zu fällen hielte ich ganz persönlich für Frevel.

die Weide
wird regelmäßig zurückgeschnitten,insbesonders die Äste zum
Nachbarn.

Selbst das könnte u.U. schon gegen die Baumschutzsatzung verstoßen.

Richtig ist natürlich in jedem Fall, den Baum regelmäßig zu kontrollieren und z.B. Totholz zu entfernen (Verkehrssicherungspflicht).

Was könnte muß man in so einem Fall machen?Fällen?

Alle an einen Tisch holen und miteinander vernünftig reden. Vielleicht erklärt sich der Baumbesitzer ja freiwillig bereit, den Stellplatz nach der Blüte einmal zu kehren? Wenn alle auf stur schalten, dann wird der Streit wohl nicht ausbleiben (mit geringen Erfolgsaussichten für den Autobesitzer meine ich)

Grüße
kernig