Guten Tag,
ich bin Thüringen nicht so ganz zu Hause, denke aber, dass mind. das, was Sie als „Fenster“ bezeichnen problematisch ist, da damit eine direkte Verbindung zum Haus geschaffen wird. (oder war die TanklüftungsLEITUNG gemeint?) Da (hier in NRW) Verbindungen zu anderen Räumen mit einer Feuerschutztür versehen sein müssen, muss die zugehörige Wand die entsprechende Qualität haben und alle anderen Öffnungen müssen natürlich ebenfalls qualifiziert geschlossen werden.
Was die Leitungsverbindungen betrifft sind ggf. mitgeltende Gesetze, Regelwerke, z.B. die Leitungsanlagenrichtlinie, zu beachten. Darin ist dann geregelt, wie welche Leitungen qualifizierte Wände durchdringen dürfen.
Wenn es sich wirklich um eine GARAGE (oberirdische Kleingarage) handelt und nicht um einen ggf. einfacher zu genehmigenden CarPort handelt, wird das ja auf Genehmigungverfahren hinauslaufen. dazu brauchen Sie einen Architekten. Wenn der plant, MUSS(!) er auch diesen Aspekt klären, er ist dann VERPFLICHTET eine FEHLERFREIE und DAUERHAFT genehmigungsfähige Planung zu erstellen. …und zwar ganz unabhängig davon, wieviel Geld er letzlich von Ihnen dafür bekommt.
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg