Baurecht

Liebe/-r Experte/-in,
wir wollen an einer Hausseite eine Garage anbauen. An der Seite ist aber auch das Lüftungsfenster von Heizungsöl und auch das Einfüllrohr. Das würde dann alles in der Garage sein.

Ist sowas erlaubt? Müssen wir auf was achten?

Vielen Dank und herzliche Grüße aus Thüringen
Anja

Hallo Anja

Grundsätzlich ist das keine Frage des Baurechts,
sondern eine Frage der Sicherheitsbestimmungen
der Heizung bzw. der Öllagerung.

Der Öl-Lagerraum im Keller muss belüftet werden.
Und auch der Heizraum (wo sich der Heizkessel befindet) wird auch mit Aussenluft versorgt. (Zuluft unten am Boden)

Ob dies ohne zusätzliche Massnahmen nach Errichtung
der Garage noch möglich ist, ist fraglich. Frage
doch einmal Deine Heizungsfirma oder den Schornsteinfeger.Evtl. muss ein Kanal von der Garagenwand bis zu dem jetzigen Lüftungsgitter
montiert werden, damit die Aussenluftzufuhr gewährleistet ist.

Es grüsst freundlich

Uwe

Hallo Anja,
worauf Ihr achten müßt steht in der Landesbauordnung von Thüringen, die habe ich leider nicht zur Hand.
Das zuständige Baurechtsamt, das auch für die Genehmigung der Garage zuständig ist, kann Euch beantworten was Ihr berücksichtigen müßt.
MfG
Axel

Sorry, das kann ich leider nicht dezidiert beantworten. Die einfachste Lösung ist je´doch das örtliche Bauamt (meistens Kreisverwaltung) anzurufen und dort nachzufragen. Gegebenenfalls kann die Lüftung über ein Lüftungsrohr erfolgen.

Schwierig,

frag mal bei einem Installateur vor Ort nach. Der soll sich das anschauen und dann seine meinung sagen. Das hat ja mehr mit Ausführungspraxis als mit Baurecht zu tun.

Grüße

Guten Tag,
ich bin Thüringen nicht so ganz zu Hause, denke aber, dass mind. das, was Sie als „Fenster“ bezeichnen problematisch ist, da damit eine direkte Verbindung zum Haus geschaffen wird. (oder war die TanklüftungsLEITUNG gemeint?) Da (hier in NRW) Verbindungen zu anderen Räumen mit einer Feuerschutztür versehen sein müssen, muss die zugehörige Wand die entsprechende Qualität haben und alle anderen Öffnungen müssen natürlich ebenfalls qualifiziert geschlossen werden.
Was die Leitungsverbindungen betrifft sind ggf. mitgeltende Gesetze, Regelwerke, z.B. die Leitungsanlagenrichtlinie, zu beachten. Darin ist dann geregelt, wie welche Leitungen qualifizierte Wände durchdringen dürfen.
Wenn es sich wirklich um eine GARAGE (oberirdische Kleingarage) handelt und nicht um einen ggf. einfacher zu genehmigenden CarPort handelt, wird das ja auf Genehmigungverfahren hinauslaufen. dazu brauchen Sie einen Architekten. Wenn der plant, MUSS(!) er auch diesen Aspekt klären, er ist dann VERPFLICHTET eine FEHLERFREIE und DAUERHAFT genehmigungsfähige Planung zu erstellen. …und zwar ganz unabhängig davon, wieviel Geld er letzlich von Ihnen dafür bekommt.
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg

Hallo,

in Thüringen sind Garagen bis zu 30m2 Genehmigungsfrei, daher wollte ich den Schritt zum Bauamt auch vermeiden. Ich meine wirklich ein Fenster. Im Heizöllagerraum ist ein Fenster und dann noch das Rohr durch welches das Heizöl eingefüllt wird. Wir wollen von der Garage aus keine Verbindung zum Haus haben. Daher ist die Frage, ob wir extra eine Lüftung in der Garage einbauen müssen. Natürlich wird es in der Garage auch ein Fenster geben. Aber das macht man natürlich zu.

Vielen Dank und viele Grüße
Anja

Hallo Amja,

es tut mir leid, aber mit der Landesbau-Ordnung für Thüringen kenne ich mich nicht aus.
Hier in NRW z.B. dürfte es „keine Öffnungen“ zwischen Wohnhaus ( dazu zählt auch der Keller ) und Garage geben!
Alle Öffnungen müssten mindestens in der Feuerwiderstandsklasse T - 30 oder vergleichbar geschlossen werden.
Kann mir gut vorstellen dass das bei euch ähnlich ist!
Frag doch einfach mal beim Bauamt nach…und wenn Garage nicht geht…vielleicht gehts dann mit nem Carport?

Lieben Gruß aus Nettetal…

U.F.

Hallo zurück…
…was aber nicht heisst, dass es dafür keine zwingend einzuhaltenden rechtlichen Anforderungen gäbe!
Das kann sich z.B. auch unter „Verbindung von Aufenthaltsräumen zu Räumen, die keine …“ oder „Verbindung von Garagen zu anderen Räumen …“ verstecken. Hier wären ggf. auch noch die besonderen Anforderungen an den Heizöllagerraum (…oder allgemein an Kellerräume) zu beachten. So kann es sein, dass eine vormals un- oder geringqualifizierte Aussenwand nun mit einmal zu einer Umfassungswand, schlimmstenfalls sogar zu einer Gebäudetrennwand.
Da eine Verbindung zwischen Öllagerraum und Garage besteht, könnte auch ein Hinweis über die erlaubten Nutzungen von Garagen relevant sein, z.B. dass nur die Lagerung von x-Litern Treibstoff in … erlaubt ist.
Wie gesagt: Architekten fragen.
Das kann sich auch in ganz anderen Gesetzen und Verordnungen „verstecken“, die erstmal nichts mit dem normalen Bauordnungsrecht zu tun zu haben scheinen.
Eckart Schwengberg

Hallo ,
fragen sie doch dazu Ihren Heizungsbauer, der kann ihnen den richtigen Rat geben. da in verschiedenen Bundesländer entsprechende Vorschriften gibt.

mfg
waltsie

hallo anja,
leider kann ich dazu nichts sagen. die frage wird aber der brandschutzverständige des bauordnungsamtes beantworten können.

schöne grüße
christian storch

Hallo,

entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte, aber ich war in Urlaub. Sollten Sie noch Bedarf an der Beantwortung Ihrer Frage haben, stehe ich aber selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Anja,

leider kann ich keine konkrete Antwort geben, gehe aber davon aus, dass die Lösung mit der innen liegenden Entlüftung/Befüllung nicht zulässig ist.

Ein Rat: Frag’ doch einfach beim zuständigen Bauamt (bei der Stadt- oder Kreisverwaltung) nach, dort wir meist gern und kompetent Auskunft gegeben.

Für die späte Antwort entschuldige ich mich, hatte leider sehr wenig freie Zeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo

Hallo
Diese Frage stellen Sie bitte einen erfahrenden Installateur. Dies hat nur entfernt mit dem allgemeinen Baurecht zu tun und kann ohne Ortsbesichtigung nicht von mir beantwortet werden.

Gruß

Andreas Böcker

Hallo Anja!

Ich bitte um Nachsicht für diese späte Antwort. Ich wurde kurzfristig sehr intensiv beruflich gefordert, so dass ich vernachlässigen musste. Ich habe es nicht einmal geschafft, meinen Account auf „Urlaub“ zu setzen. Verzeihung!

Baurecht ist hauptsächlich Ländersache und vielfach auch noch kommunal geregelt. Hier in Berlin kocht in Sachen Baurecht sogar jedes Bezirksamt sein eigenes Süppchen.
Bitte frage zu Deiner Problemstellung regional nach. Ich will dazu nichts sagen, was dann später nicht stimmt.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH