Liebe/-r Experte/-in, ich und ein Bekannter möchten einen Bullenstall bauen in NRW. Der Stall soll aus immer 10 Mastplätzen bestehen und ist 6X6m groß und 4m hoch. Der Stall besteht aus einer Wanne auf die auch das Dach geschraubt wird. Also ein Gebeude von 6x6m und 4 hoch. Wir möchten von diesen Ställen 6 Stück errichten aber alle stehen für sich und sind nicht mit einnander verbunden. Zu einer Seite Enden alle Ställe in einen Wanne die 70m lang ist und in die der Mist getreten wird. Meine Frage wäre nun brauch man für eine solche Sachen eine Baugenehmigung in NRW?
Hallole, eine Baugenehmigung ist in jedem Fall erforderlich. Wenn der Bauherr ein Landwirt ist und die Baumaßnahme im sogen. Aussenbereich stattfinden soll, wird das Bauamt es wohl auch genehmigen. Ob ergänzende Gutachten zur Geruchsbelästigung notwendig werden kann ich nicht beurteilen.
Schöne Grüsse
Christian Storch
Hallo,
ich würde sagen die Anlage ist genehmigungspflichtig.
Das Einfachste ist, Sie gehen gehen zum Bauamt und fragen nach. Fragen kostet nichts. Außerdem erfahren Sie welche Unterlagen dafür notwendig sind.
… selbstverständlich!!!
Ja, Sie werden eine Baugenehmigung benötigen. Vermutlich liegt ihr Vorhaben im Außenbereich nach BauGB § 35, d.h. es gibt keine Bebauungsplan und die Fläche liegt nicht innerhalb einer geschlossenen Bebauung (sprich: Ortschaft). Für sie bedeutet das, dass Sie eine Baugenehmigung sowieso nur über das sogenannte „privilegierte Bauen“ bekommen. Dies setzt voraus, dass ihr Haupterwerb in der Viehzucht besteht um die Ställe errichten zu können.
Genaueres können Sie in der Landesbauordnung (http://www.bauordnungen.de/html/deutschland.html) und dort in den §§ 63 ff. nachlesen. Im Übrigen dürfte der Anruf bei einem Hochbauarchitekten ihres Vertrauens die beste Auskunftsmöglichkeit sein und dürfte keine Kosten auslösen. Für eine Baugenehmigung brauchen Sie sowieso einen Hochbauarchitekten (und ggfls. auch einen Landschaftsarchitekten). Falls Sie keine adäquaten Adressen haben, so erhalten Sie dies über die Architektenkammer NRW (http://www.aknw.de/).
Viel Erfolg wünscht
Ingenieurbüro L.O.P.
Worms, 04.10.2012
In Ba-Wü sind Gebäude zum vorübergehenden Schutz von Mensch und Tier ohne Aufenthaltsraum, Toiletten, Feuerstätten die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen bis 70 m² Grundfläche und einer mittleren Höhe von 5 m verfahrensfrei.
Wenn Du mehrere davon baust sieht es evtl. anders aus.
Frag beim Bauamt nach, dann kannst Du sicher sein, da es für Tierhaltung noch jede Menge Vorschriften über die Leitungen von Abwasser, Sicherung des Erdreiches gegen Verschmutzung etc. gibt.
Grüße Mathias
Hallo,
das erfragen Sie am besten bei dem für Sie zuständigen Bauamt. Aber ich vermute schon, dass Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo sonic_229!
Ich kenne das Landesbaurecht von NRW auch nur soweit man es im Internet lesen kann, was sicher nicht zur Beurteilung der Situation ausreicht. Also hier muss ein Fachmann die Situation beurteilen, der auch noch die Nebeninformationen zur Nutzung (Art der landwirtschaftlichen Nutzung u.a. auch hinsichtlich des Bebauungsplans) richtig einschätzen und in die Beurteilung einbeziehen kann. Aber soweit meine unmaßgebliche Meinung interessant sein mag, würde ich auf jeden Fall eine Baugenehmigung als Pflicht ansehen, weil die Nutzung der einzelnen kleinen Gebäude nicht selbständig möglich ist, bzw. eine Einheit mit anderen Gebäuden bildet, sofern diese mit gleichem Nutzungszweck errichtet werden.
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland
Auf jeden Fall! Wenn keine Baugenehmigung notwendig ist, so ist zumindest (mit ähnlichen Unterlagen eine Bauanzeige notwendig.
Bitte fragen Sie einen ortsansässigen Öffentlich bestellten Vermesser, was an Unterlagen erforderlich ist (wenn Sie nicht beim Bauordnungsamt der Stadt nachfragen wollen)
Gruß Geoli
Hallo !
Das Baurecht in NRW ist mir nicht so geläufig.
Ich rate Ihnen, eine formlose Bauvoranfrage bei der Baugenehmigungsbehörde zu stellen. Diese ist kostenfrei, wird in der Regel schnell beschieden und ist verbindlich.
MfG
hokl
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, man erkundigt sich formlos bei der zuständigen Baubehörde
Gruß petit
Guten Tag,
anonymen Anfragern sollte man eigentlich nicht antworten…
…auch wenn nicht alle damit zusammenhängenden Fragen, z.B. ob das Objekt, Betriebsgrundstück sich im Aussenbereich befindet und ob ggf. mir nicht bekannte Umweltschutzgesetze oder besonders einzuhaltende Abstände einzuhalten sind, würde ich prinzipiell sagen „JA“. Es gibt zu viele sich überschneidende Ausschlusskriterien, die entweder an die Gebäudeabmessung, Volumen oder Nutzung gebunden sind.
Verbindliche Auskunft gibt auf jeden Fall die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (Gemeinde oder Kreis). In diesem besonderen Fall wird sicher ja auch eine Beratungsstelle bei der LWK geben. Hört sich ausserdem nach Systembauweise an, da müsste der Systemhersteller eigentlich auch was wissen oder sogar schon haben (Bauartzulassung o.ä.)
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg
Hallo,
das kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Bullenmastbetrieb in NRW keine Baugenehmigung braucht.
Komme nicht aus NRW und kann daher keine Aussage machen.
mfg
Hallo
Ja auf jeden Fall benötigen Sie eine Baugenehmigung. Die Auflagen sind für Ställe und Viehaltung sehr streng. Nemen Sie sich einen Architekten, der schon mehrere BV im Stallbau bearbeitet hat, den es müssen viele Ämter dazu ihr OK geben.
Gruß Andreas
baurecht eines Bullenstalles
HALLO sonic,
natürlich wird für solche bauliche Anlage eine Baugenehmigung benötigt. Dazu sind bei der zuständigen Baubehörde von einem Bauvorlageberechtigten alle notwendigen Unterlagen in Form eines Bauantrages einzureichen.
Entscheidend für eine Genehmigung wird es wohl sein, wo (genauer Standort) diese Anlage errichtet werden soll.
In der Regel werden solche Anlagen im Aussenbereich eines Ortes (privilegierte Anlage) errichtet. Im Innenbereich wird es wohl schwierig sein, eine Baugenehmigung dafür zu erhalten. In einem reine Wohngebiet mit Sicherheit nicht.
mfg db