Baurecht in Sachsen

Eine Frage zur Grenzbebaung in Sachsen

Hallo, ich habe einen Holzschuppen bzw Verschlag. Ohne Fundament nur auf Einschlaghülsen stehend. Größe ca. 3x4 m2. Obenauf ist ein Spielhaus mit den Maßen ca. 2x2,5m . Die Gesamthöhe beträgt ca 3,5m und der Abstand zum Nachbarn ca. 1m. Darf das Ding da stehenbleiben ??

Dankeschön Mirko S.

Ohne Fundament ?
Die Hülsen sind hier das „Fundament“, meint fest mit dem Boden verbunden und kann wie beim Gegenbeispiel Zelt nicht einfach und schnell entfernt werden.
in Sachsen wäre „nur“ ein Gartenhaus von 10 m² Brutto-Grundfläche (das ist außen gemessen mit Dachüberstand !) genehmigungsfrei (verfahrensfrei).
Deins ist schon größer.

Und auf die Grenze oder ohne Abstandsflächen dürfen nur „Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten“ bis max. 9 m Grenzlänge bei einer mittleren Höhe von 3 m errichtet werden.

du kannst ja mal die mittlere Höhe ausrechnen ob das hinkommt. Wenn ja, dann wäre es grundsätzlich zulässig, aber wohl nicht ohne Genehmigung.

mfG
duck313

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Moin!

Brutto-Grundfläche (das ist außen gemessen mit Dachüberstand !)

Vorsichtig: das stimmt nicht generell!
Nicht jeder Dachüberstand ist in die Grundfläche einzurechnen, sondern erst dann, wenn dieser einschließlich Regenrinne größer als 50 cm ist! Ansonsten fließt er in die Grundflächenberechnung nicht mit ein!!!

Schönes WE noch,

wölfin

Danke für die Richtigstellung.
Ich hatte auch das typische Gartenhaus mit breitem Vordach(und Terrasse) an der Eingangsseite vor Augen.