Ohne Fundament ?
Die Hülsen sind hier das „Fundament“, meint fest mit dem Boden verbunden und kann wie beim Gegenbeispiel Zelt nicht einfach und schnell entfernt werden.
in Sachsen wäre „nur“ ein Gartenhaus von 10 m² Brutto-Grundfläche (das ist außen gemessen mit Dachüberstand !) genehmigungsfrei (verfahrensfrei).
Deins ist schon größer.
Und auf die Grenze oder ohne Abstandsflächen dürfen nur „Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten“ bis max. 9 m Grenzlänge bei einer mittleren Höhe von 3 m errichtet werden.
du kannst ja mal die mittlere Höhe ausrechnen ob das hinkommt. Wenn ja, dann wäre es grundsätzlich zulässig, aber wohl nicht ohne Genehmigung.
mfG
duck313
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