Baustelle auf Privatgelände - Unfall

Hallo!

Ich hätte da mal folgende hypothetische Frage:

Angenommen, Fr. A hat rund um die Vorderseite ihres Hauses ihr Grundstück von einem Bauunternehmen (BU) aufreißen lassen müssen, da die undichten, unterirdischen Kellerwände isoliert werden müssen.
Aufgrund dessen ist der Zugang zum Grundstück nur über den Garten an der Seite des Hauses möglich, der wegen fehlender Stromversorgung an dieser Stelle jedoch unbeleuchtet ist. (Man führt abends eine Taschenlampe mit sich.) Der Weg durch den Garten zur Hintertür an sich ist (subjektiv) nicht gefährlich, für Personen, die sich vor Ort auskennen.

Aber (und jetzt kommt, worauf ich hinaus will): Will man vom Garten aus den normalerweise ca. 2 m breiten Weg betreten, der rund ums Haus zur Hintertür führt (oder umgekehrt), hat man „nur“ einen Meter Platz, da diese Stelle noch vom Aufriss an der Vorderseite betroffen ist, so dass man in der Breite ca. 1 m Weg hat und ca. 1 m Grube. (Die Grube insgesamt hat an dieser Stelle eine Größe von insg. ca. 1 cm.)

Lange Rede, kurzer Sinn: Die ortskundige Tochter B (die sich im Übrigen noch eine Stunde zuvor über diese scheiß Grube lustig gemacht hat…) war zu Besuch und unterhält sich auf dem Weg vom Haus zum Auto angeregt mit ihrer Taschenlampe-tragenden Mutter (der Schein ist sehr hell) – und erwischt statt des Weges die Grube…
(B ist im Übrigen der Meinung, dass sie die Grube auch übersehen hätte, wenn der Weg mit mehreren Lampen beleuchtet gewesen wäre, da sie sich 1. (im Gegensatz zum Weg vorher zum Haus) nicht über Dunkelheit geärgert hat und ihr 2. regelmäßig solche Missgeschicke passieren… :sunglasses:

Es ist nicht Schlimes passiert, denkt B – bis sie am nächsten Tag bzw. einige Tage später einen dicken Knöchel, Kopfschmerzen und leichte Sehstörungen sowie Schwindel bekommt.
Keine Frage: B wird umgehend den Arzt aufsuchen.

Die Frage ist aber: Welche „Institution“ zahlt nun im Endeffekt den entstandenen körperlichen Schaden bzw. ist haftbar zu machen? A. Die Private(?) Haftpflicht der Mutter?
B. Die Haftpflicht des BU?
C. Die Bau-BG? (aber die ist glaub’ ich nur für die MAs des BUs zuständig, oder?)
D. Die Knappschaft? (nur, wenn B versichert mitgeholfen hätte, oder?)
E. Doch die KK von B?
F.???
(Hätten Lampen aufgestellt werden müssen? Wenn ja: von wem?
Hätte die Grube abgesichert sein müssen? Wenn ja: wie und vom wem (wahrscheinlich vom BU?!))
B selber hat keine private Unfallversicherung.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

LG
Liza

welcher Schaden?
Hi Liza!

Es ist nicht Schlimes passiert, denkt B – bis sie am nächsten
Tag bzw. einige Tage später einen dicken Knöchel,
Kopfschmerzen und leichte Sehstörungen sowie Schwindel
bekommt.
Keine Frage: B wird umgehend den Arzt aufsuchen.

Die Frage ist aber: Welche „Institution“ zahlt nun im
Endeffekt den entstandenen körperlichen Schaden bzw. ist
haftbar zu machen?

Die Behandlung beim Arzt erfolgt über die normale Krankenversicherung.
Möglich ist, dass die Krankenkasse später einen „Unfallbogen“ schickt, und dann selbst klärt, ob die Behandlung von dritten zu zahlen ist.

Welche körperliche Schaden soll jetzt bezahlt werden?
Die Behandlung beim Arzt zahlt die Krankenkasse, evtl. Folgeschäden sind nach der Schilderung kaum zu erkennen.

Eine Unfallversicherung zahlt i.d.R. nur für bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Ich verstehe die Frage nicht so ganz…
LG Ulli

A. Die Private(?) Haftpflicht der Mutter?

Für meinen Geschmack ist das ein Fall für die Bauherrrenhaftpflichtversicherung. In manchen Privathaftpflichtpolicen ist dieses Risko für kleinere Baumaßnahmen mit gedeckt. Wohnen Mutter und Tochter im gleichen Haushalt dürfte keine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.

B. Die Haftpflicht des BU?

Verkehrssicherung ist Aufgabe des Bauherrn, nicht des Bauunternehmers.

C. Die Bau-BG? (aber die ist glaub’ ich nur
für die MAs des BUs zuständig, oder?)

So ist es.

D. Die Knappschaft? (nur, wenn B versichert mitgeholfen hätte, oder?)

Was hat die damit zu tun ?

E. Doch die KK von B?

Die auf jeden Fall, aber sie könnte Regreß nehmen.

Hätte die Grube abgesichert sein müssen? Wenn ja: wie und vom
wem (wahrscheinlich vom BU?!))

Vom Bauherrn, siehe oben.

Hi!

A. Die Private(?) Haftpflicht der Mutter?

Für meinen Geschmack ist das ein Fall für die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Was wäre, wenn die Mutter eine solche für diese konkrete Baumaßnahme (ist die erste seit vielen Jahren) nicht abgeschlossen hat und die Baumaßnahme durch ihre Privathaftpflicht nicht gedeckt ist?
Ich nehme an, dass dann die Mutter in die Privatschatulle greifen müsste?!

Wohnen Mutter und Tochter im gleichen Haushalt dürfte keine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.

Nein. Die Tochter war ja nur zu Besuch; wohnt also woanders.

B. Die Haftpflicht des BU?

Verkehrssicherung ist Aufgabe des Bauherrn, nicht des Bauunternehmers.

Okay. Das ist eine wichtige Info.

D. Die Knappschaft? (nur, wenn B versichert mitgeholfen hätte, oder?)

Was hat die damit zu tun ?

Wohl nix. :wink:

E. Doch die KK von B?

Die auf jeden Fall, aber sie könnte Regreß nehmen.

Dass diese zumindest in Vorleistung tritt, hatte ich stark angenommen. Aber das mit dem Regress war meine unausgesprochene Frage dahinter.

Eine Frage bliebe evtl. noch: (Da es tatsächlich ein rein hypothetischer Fall ist, bitte ich, keine negativen Absichten dahinter zu vermuten!)
Wenn die Tochter beim Arzt/im KKH lediglich angibt, gestürzt zu sein (beim Spaziergang aufm Feld oder so) bzw. nicht (explizit) die Wahrheit sagt oder sogar lügt; weiter angenommen, der Arzt gibt sich mit den Auskünften zufrieden: Dann würde doch die KK „ganz normal“ zahlen und gut, oder?

LG
Liza

Ich nehme an, dass dann die Mutter in die Privatschatulle
greifen müsste?!

So sieht es aus. Haftung ist eine Sache, Deckung durch eine versicherung eine andere. Für mich als Nicht-Juristen steht die Haftung allerdings außer Frage.

Was ist nun der Unterschied zwischen Haftung und Deckung?? (Bitte entschuldige diese Laienfrage… :smile:
Was ist da finanziell (bzgl. der durch den Unfall entstanden Kosten bzw. Ansprüche) der Unterschied?

Gruß
Liza

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Wenn eine Krankenkasse versuchen würde Regreß zu nehmen (§116 SGB X), müßte diese prüfen, ob ein Verschulden vorliegt. Wenn also die Bauherrin mit einer Lampe voran geht, sich über die Gefahr(Grube) unterhalten wird, die Verunfallte den Weg schon kannte(war ja Rückweg) - dann wird es schwer hier z.B. mit grober Fahrlässigkeit wegen mangelnder Sicherungsmaßnahmen zu argumentieren.

Über die Variante mit der „alternativen“ Unfallschilderung hüllen wir mal den Mantel des Schweigens…

Ciao
Garrett

Was ist nun der Unterschied zwischen Haftung und Deckung??

Wenn ich jemanden schuldhaft schädige hafte, ich für den Schaden (auf jeden Fall). Ob ich dann durch eine Versicherung gedeckt bin, ist eine zweite Frage.

So scheint es mir im beschriebenen Fall zu sein, die Mutter muß damit rechnen, für den Schaden zu haften, eine Versciehrung, die den Schaden deckt, scheint sie nicht zu haben.

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Was ist nun der Unterschied zwischen Haftung und Deckung??

So scheint es mir im beschriebenen Fall zu sein, die Mutter muß damit rechnen, für den Schaden zu haften, eine Versciehrung, die den Schaden deckt, scheint sie nicht zu haben.

Vielen Dank!