Beamtenanwärter - > PKV oder GKV?

Hallo Experten,

demnächt werde ich nach dem ganzen studieren und dem Ref endlich verbeamtet. Ich kann es kaum erwarten! Jedoch kommt bei mir nun eine sehr wichtige Frage auch: Welche Versicherungsart soll ich den wählen? GKV oder PKV? ich tendiere eher zur PKV bin mir aber nicht sicher ob dies die vorteilshaftere für mich ist. Ich würde ungern zu einem Markler rennnen und mir ein angebot zusammensetzten lassen. Suche deshalb aus dem Internet Vergleichsportale, die mehrere Tarife auflisten! Könnt ihr mir da helfen ?
Danke im vorraus
Grüße Kim

Hallo Experten,

Hallo

ich
tendiere eher zur PKV bin mir aber nicht sicher ob dies die
vorteilshaftere für mich ist. Ich würde ungern zu einem
Markler rennnen und mir ein angebot zusammensetzten lassen.
Suche deshalb aus dem Internet Vergleichsportale, die mehrere
Tarife auflisten! Könnt ihr mir da helfen ?
Danke im vorraus

Und da erwartest Du ernsthaft Sicherheit bezüglich einer so komplexen Entscheidung und valide Antworten irgendwo im Internet und bei Vergleichsportalen zu finden!?
Viel Spaß dabei und bitte hinterher nicht hier jammern!

Grüße Kim

Viele Grüße
U. Wolff

Hallo Kim,

ich würde dir die PKV empfehlen.
Von Deiner Behörde erhälst Du Beihilfe von 50 % (Ausnahme in Hessen und Bremen). Den Rest musst Du über eine private KV absichern.
Beitrag während der Ausbildung ca. 50 € mtl.

Wenn Du die GKV wählen würdest, müsstest Du von Deinem Bruttoeinkommen
einen Beitragssatz von 14,9 % zahlen. Dazu zahlt dein Arbeitgeber keinen müden Cent.

Gruß Merger

Hallo,

ich würde mal im (zukünftigen) Kollegenkreis nachfragen, wie die denn alle so versichert sind und wie zufrieden sie mit der Versicherung sind.

grüße
miamei

Hallo,
so, auf den ersten Blick scheint für dich als junger Beamter, oder bist du eine junge Beamtin ?, die PKV die, auch finanziell, passende Versicherung zu sein, und wenn das schon ein GKV-Mitarbeiter schreibt, dann ist da auch etwas dran. Aber man sollte auch den Blick in die Zukunft richten, z.B. wenn es um Gründung einer Familie geht, dann kann es nämlich sein, dass sich die „Vorteile“ der PKV in Nachteile verwandeln, der Weg in die GKV aber versperrt ist.
Mein Rat, erst mal die Beihilferichtlinien deines Bundeslandes studieren und danach PKV mit FKV vergleichen. Ich kann nur sagen, dass wir gerade in Hessen, aufgrund der Günstigen Beihilferichtlinien noch eine große Anzahl von Beamten (größtenteils mit Familie) in der GKV versichert haben.
Gruss
Czauderna

Aber man sollte auch den Blick in die Zukunft richten, z.B.
wenn es um Gründung einer Familie geht,

Vergiß nicht, dass auch die einen Beihilfeanspruch haben. Kinder i.d.R. 80 %, Ehepartner ohne Einkommen i.d.R. 70 %.

sagen, dass wir gerade in Hessen, aufgrund der Günstigen
Beihilferichtlinien noch eine große Anzahl von Beamten
(größtenteils mit Familie) in der GKV versichert haben.

Vermutlich nicht aus beitraggründen, sondern wegen Vorerkrankungen.

tendiere eher zur PKV bin mir aber nicht sicher ob dies die
vorteilshaftere für mich ist.

Wenn Du Beamter bleiben wirst, vermutlich die PKV.

Ich würde ungern zu einem Markler rennnen und mir ein Angebot zusammensetzten lassen.

Warum ? Wenn Du ein Loch im Zahn hast, gehst Du auch nicht zum Fachmann ?

Suche deshalb aus dem Internet Vergleichsportale, die mehrere
Tarife auflisten! Könnt ihr mir da helfen ?

Nein, die wirst Du nicht finden, ohne Deine persönlichen Daten anzugeben und dann klingelt laufend das Telefon.

Wenn Du einem Versicherungsverkäufer mißtraust, geh zu einem Versicherungsberater, aber den mußt Du bezahlen.

Hallo,

mit vergleichsportale meine ich nicht dass ich auf eine seite gelange und dort mit meinen Daten verschiedene tarife aufgesetzt bekomme. Ich war auf der Suche nach einer seite, die mit meine Daten aufgreift, diese verarbeitet und dann mir mehrere Tarife vorzeigt. Ich bin diesbezüglich im laufe des morgens fündig geworden und bin auf diese Seite … gestoßen. Hat jemand erfahrung damit ??

Grüße

MOD: Werbelink entfernt

Aber man sollte auch den Blick in die Zukunft richten, z.B.
wenn es um Gründung einer Familie geht,

Vergiß nicht, dass auch die einen Beihilfeanspruch haben.
Kinder i.d.R. 80 %, Ehepartner ohne Einkommen i.d.R. 70 %.

das ist ja interessant. der ehepartner einer beamtin, der nicht mehr arbeiten geht, hat beihilfeanspruch von 70%?

auch ein rentner ?

gruß inder

Nun doch die Schleichwerbung…
Fand die Frage eh schon komisch.

Diese „tolle“ Seite hat „überraschenderweise“ nur PKV, hilft also wenig weiter bei der Systemfrage GKV/PKV.

Hallo,

aus eigener Erfahrung (die nicht repräsentativ sein muss) folgendes:

Die großen Versicherer (die, deren Namen zumindest schon mal gehört haben sollte), unterscheiden sich im groben Leistungsspektrum wenig.

Ich persönlich habe z.B. gewechselt, weil mir eine andere PKV mehr Zuschüsse für Zahnersatz, Rollstuhl, etc. angeboten hat. Sonst haben die sich nicht viel genommen.

Diese Feinheiten wirst du in einem Vergleichsportal kaum eingeben können.

Bei der PKV bitte auch beachten, dass man je nach Gutdünken immer noch Sachen „zubuchen“ kann durch einzelne Tarife. Es gibt da nicht nur den einen Tarif.

Finanztest glaube ich, testet ab und zu die PKV´en. Ich möchte jetzt keine Aussage über deren unabhängiges Urteilsvermögen treffen, aber man bekommt zumindest einen groben Überblick, was alles auf dem Markt vorhanden ist.

Bei den meisten großen PKV´en kann man sich ja auch online Vertragsangebote zukommen lassen. Such dir am besten ein paar raus, lass dir ein Angebot erstellen und dann ab quer durch die AGB. Da wirst du dann auch feststellen, was dir konkret wichtig ist, was vielleicht weniger, etc. Ist zwar mit Mordsaufwand verbunden, aber ich lese lieber selber, als das ich aufs Blaue zu einem Versicherungsmenschen gehe.

Achja, und falls du mal in einer drin bist und es gefällt dann doch nicht: Das ist keine Zwangsehe bis ans Ende aller Tage. Wechseln kann man immer.

LG
S_E

Wo sehen sie hier schleichwerbung ? ich habe versicherung für beamte gegoogelt und das war das erste suchergebnis und ich habe gefragt, was ihr von solchen portalen haltet.

das ist ja interessant. der ehepartner einer beamtin, der
nicht mehr arbeiten geht, hat beihilfeanspruch von 70%?

Ja. Die Höhe könnte evt. in dem einen oder anderen Bundesland anders sein (Saarland ?), aber 70 % müßte auf die meisten Länder zutreffen, auf den Bund sowieso.

auch ein rentner ?

Da hängt es von der Höhe der eigenen Einkünfte ab.

Wo sehen sie hier schleichwerbung ?

Weil Du den Link findest, nachdem Du hier gefragt hast.

habe gefragt, was ihr von solchen portalen haltet.

Ich halte nichts davon, wenn Laien sich im Netz eine KV raussuchen. Mit oder ohne Vergleichsportal. Da kann man zu viele Fehler machen.

Gruß

Nordlicht

MOD

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Achja, und falls du mal in einer drin bist und es gefällt dann doch nicht: Das ist keine Zwangsehe bis ans Ende aller Tage. Wechseln kann man immer.

Unter Aufgabe der Altersrückstellungen ? Kein guter Tip.

1 Like

Unter Aufgabe der Altersrückstellungen ? Kein guter Tip.

Mmh, wenn ich mich recht entsinne, konnte ich meine damals mitnehmen…

War rgendwas mit Übertragungswertabrechnung nach § 204 VVG.

Las sich für mich jedenfalls so, als hätte ich da alles mitgenommen, was nach drei Jahren mitzunehmen war.

LG
S_E

Aber man sollte auch den Blick in die Zukunft richten, z.B.
wenn es um Gründung einer Familie geht,

Vergiß nicht, dass auch die einen Beihilfeanspruch haben.
Kinder i.d.R. 80 %, Ehepartner ohne Einkommen i.d.R. 70 %.

das ist ja interessant. der ehepartner einer beamtin, der
nicht mehr arbeiten geht, hat beihilfeanspruch von 70%?

auch ein rentner ?

Auch Ehepartnern von Beamten für die ein Rentenantrag gestellt ist,
können sich von der KVdR auf Antrag befreien lassen und wenn die Vorraussetzungen für eine Beihilfe besteht mit 30 % Restkosten versichern lassen.

Sinnvoll wäre allerdings in jungen Jahren dafür eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.

Die Vorraussetzungen der Beihilfe sind an Einkommensgrenzen geknüpft,
die man in den jeweiligen Beihilfevorschriften findet.

z.B. darf bei der Bundesbeihilfe das Einkommen im Vorvorjahr die Einkommensgrenze von 17.000 € nicht überschritten haben.

Gruß Merger

Hallo Nordlicht,

Ehepartner erhalten in allen Ländern, wie auch beim Bund 70 % Beihilfe
(Ausnahme: Hessen und Bremen)

Gruß Merger

Hallo Nordlicht,

Achja, und falls du mal in einer drin bist und es gefällt dann doch nicht: Das ist keine Zwangsehe bis ans Ende aller Tage. Wechseln kann man immer.

Unter Aufgabe der Altersrückstellungen ? Kein guter Tip.

Wir schreiben zwischenzeitlich das Jahr 2012 und bei allen KV-Neuabschlüssen werden bei Wechsel des Versicherungsunternehmens die Altersrückstellungen mit übertragen.

Gruß Merger

richtig erkannt:

VVG § 204 Abs 1 Nr. 2

§ 204
Tarifwechsel.(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser

  1. bei einer Kündigung des Vertrags und dem gleichzeitigen Abschluss eines neuen Vertrags, der ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ersetzen kann, bei einem anderen Krankenversicherer

a) die kalkulierte Alterungsrückstellung des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, an den neuen Versicherer überträgt, sofern die gekündigte Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde;

Gruß Merger