ich kann mich an eine Begebenheit erinnern - einige Jahre her - in der ein Urteil fiel, welches sagte, dass der Begriff „Wegelagerer“ keine Beamtenbeleidigung darstellt. Wohl weil der Begriff gar nicht so „aus-derLuft-gegriffen“ ist. Leider habe ich dazu auf Anhieb keine Quellen.
Abgesehen davon: wer legt fest, welche (vielleicht auch noch so kreative) Wortschöpfung jetzt eine Beleidigung ist und welche nicht? Denn mittlerweile wird „Wegelagerer“ als Beamtenbeleidigung mit mehreren hundert Euro geahndet. Oder liegt das immer im Ermessen des Richters? Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass es im StGB oder woanders eine gerichtsfeste Liste gibt, die festlegt, welche Beleidigung (Worte und Kontext) welche Strafe nach sich zieht.
Will ich auch nicht. Der Fall sollte auch nur als Beispiel dienen. Wer regelt denn jetzt, was Beleidigung ist und was nicht? Das Strafmaß legt wohl der Richter fest.
Will ich auch nicht. Der Fall sollte auch nur als Beispiel
dienen. Wer regelt denn jetzt, was Beleidigung ist und was
nicht? Das Strafmaß legt wohl der Richter fest.
Natürlich spricht das Urteil auch der Richter, wer denn sonst? Mich wundert die Frage, bei fast allen Gesetzen in Deutschland gibt es keine ausschliessliche, allumfassende Liste aller betroffenen Tatbestände. Was ist Nötigung, was ist Betrug, was ist Körperverletzung? Das alles entscheidet der Richter unter Betrachtung der Umstände, gesellschaftlichen Normen und vergleichbarerer Rechtssprechung.
Gegenbeispiele wären evtl. Geschwindigkeitsübertretungen und Steuerhinterziehung, wo konkrete Zahlen genannt werden.
Eine Beleidigungsliste wäre auch unmöglich zu pflegen und würde alle negative Seiten des Case Laws aufweisen.