Hallo
Wie ist das, wenn man einen Behindertenausweis beantragen möchte?
Reicht es, wenn man zum Facharzt geht und sein Leiden – in dem Fall
Wirbelsäulenbeschwerden, Bandscheibenschäden und Burnout – bescheinigen lässt, oder muss man des Öfteren eine Reha-Kur machen?
Es geht um einen Mann, der 53 Jahre ist und meint, wegen seiner Beschwerden seine Arbeit nicht mehr machen zu können.
Gruß Heidi
Wie ist das, wenn man einen Behindertenausweis beantragen möchte?
Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt und nicht bei einem Arzt. Das Verversorgungsamt schreibt dann den/die behandelnde/n Arzt/Ärzte an und fordert Gutachten.
Es geht um einen Mann, der 53 Jahre ist und meint, wegen seiner Beschwerden seine Arbeit nicht mehr machen zu können.
Vorsicht, wenn auf eine Rente gezielt wird. Die Feststellung einer MdE (so nennt man den Behindertenausweis nämlich) hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Erfolg oder Mißerfolg eines Rentenantrags zu tun.
Guten Tag,
Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt und
nicht bei einem Arzt. Das Verversorgungsamt schreibt dann
den/die behandelnden Ärzte an und fordert Gutachten.
richtig!
Vorsicht, wenn auf eine Rente gezielt wird. Die Feststellung
einer MdE (so nennt man den Behindertenausweis nämlich)
falsch!
MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) wird von der Berufsgenossenschaft festgestellt, wenn man z.B. einen Arbeitsunfall hatte und dann dafür Rente erhält.
Der GdB (Grad der Behinderung) wird vom Versorgungsamt festgestellt und dient hauptsächlich der Ausstellung eines Behindertenausweises, wenn man GdB 50% oder mehr bekommt. Eine Rente bekommt man davon nicht, sondern einen gewissen Ausgleich im „Sozialen Leben“.
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Hallo
Ja,das Versorgungsammt macht das,aber die betreffende Person muß doch erst mal zu einem Facharzt gehen,er war ja noch gar nicht beim Arzt,oder ist eine Reha Kur besser,damit das Versorgungsamt mehr Prozente gibt?
Gruß Heidi
Ja,das Versorgungsammt macht das,aber die betreffende Person
muß doch erst mal zu einem Facharzt gehen,er war ja noch gar
nicht beim Arzt,oder ist eine Reha Kur besser,damit das
Versorgungsamt mehr Prozente gibt?
Gruß Heidi
Hallo,
das Versorgungsamt fordert von allen Ärzten, Kliniken, Rehaeinrichtungen, die man im Antrag auf Behinderung angibt, die Befunde an. Da muß man nicht extra noch mal zum Arzt. Es gibt sogar die Möglichkeit, daß man von den Ärzten des Versorgungsamtes untersucht wird, wenn die das für notwendig erachten.
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Hallo
Wenn dann so ein Behintertenausweis ausgestellt wird,wirk das sich günstig auf Verentung und arbeitsunfähigkeit aus?
Gruß
Wenn dann so ein Behintertenausweis ausgestellt wird,wirk das
sich günstig auf Verentung und arbeitsunfähigkeit aus?
man hat einen besseren Kündigungsschutz, kann auch früher in Rente gehen, aber mit der Arbeitsunfähigkeit, also Krankschreibung, hat das nichts zu tun.
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Hallo Heidi,
Hallo
Wenn dann so ein Behintertenausweis ausgestellt wird,wirk das
sich günstig auf Verentung und arbeitsunfähigkeit aus?
Gruß
Ein Schwerbehinderter hat die Möglichkeit früher seine Rente zu beantragen.
Aber mit einer Berufsunfähigkeitsrente hat dies überhaupt nichts zu tun.
Eine Berufsunfähigkeit muss immer im Zusammenhang des ausgeübten Berufs stehen. Und auch hier kommt es darauf an, wann die Person um die es geht geboren ist. Wenn vor dem 01.01.1961 gibt es noch eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente über die gesetzliche Rentenversicherung.
Wenn nach dem 01.01.1961 geboren gibt es nur noch bei völliger Erwerbsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente.
Wenn derjenige noch beim Aldi an der Kasse sitzen kann wird er nicht als Erwerbsunfähig bewertet.
Viele Grüße!
Beantragen eines GdB + [MOD-Hinweis]@UP
Hi!
Ein Schwerbehinderter hat die Möglichkeit früher seine Rente zu beantragen.
Das stimmt; nennt sich Altersrente für Schwerbehinderte. Allerdings sollte heidii auch wissen, dass man mit einem zuerkannten GdB (Grad der Behinderung) nicht automatisch schon _schwer_behindert ist; denn Schwerbehinderung liegt erst ab einem GdB von 50 vor! * Und anhand der Schilderung im UP kann nicht mal annähernd gesagt werden, wie hoch hier evtl. ein GdB ausfallen würde oder ob überhaupt einer zuerkannt werden könnte.
*) Aus demselben Grund gibt’s auch einen Ausweis erst ab GdB 50! (Der heißt nicht umsonst „Schwerbehindertenausweis“ (kurz: SB-Ausweis)! Ein Dokument mit dem Namen „Behindertenausweis“ (z. B. für die „U50-GdBler“) gibt es gar nicht.)
[MOD-Hinweis]@UP_heidii: Inzwischen hast Du erfahren können, dass die Tatsache, ob vom Versorgungsamt eine (Schwer-)Behinderung anerkannt wurde, grundsätzlich nichts damit zu tun hat, ob vom Rentenversicherungsträger auch eine Rente (Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente) bewilligt wird oder nicht; das sind zwei verschiedene Paar Schuhe bzw. zwei verschiedene Institutionen. Falls also Dein UP eigentlich darauf abzielen sollte zu erfahren, wie es hier um die Chancen auf eine Rente bestellt ist – der Verlauf der Diskussion legt diese Intention zumindest nahe –, dann ist dafür dann wirklich das Brett „Versicherungen“ zuständig, sprich: eine entsprechend formulierte (!) Frage noch einmal gesondert dort einzustellen!
(Dass der aktuelle Thread vom Versicherungsbrett hierher verschoben wurde, ist nichtsdestotrotz absolut korrekt gewesen, da Du in Deinem UP nun mal explizit nach dem Verfahren bei Beantragung eines (Schwer-)Behindertenausweises fragst – was in die Zuständigkeit der Versorgungs_ämter_ fällt und nicht in die der Rentenversicherung – und nicht etwa nach der Beantragung einer Rente!)
Mit freundlichem Gruß
(MOD) Jadzia Dax
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