Bedarfsgemeinschaft, Bafög und Einkommen

Hallo,
nach dem gestrigen Brief vom ARGE bin ich sprachlos und brauche dringend Hilfe.

Ich studiere. Da Bewilligunshöchstdauer für BAFög bis Sommersemester 2006 und zwar ab Wintersemester 2005/2006 nur als verzinsliches Darlehen, habe ich ab WS 2005/2006 kein Beantragt. Ich Arbeite als Werkstudentin und finanziere mein Lebensunterhalt selber.

Mein Mann un meine Tochter(11 Jahre alt) bekommen Arbeitslosenhilfe

Jetzt hat mein Mann einen Brief aus ARGE bekommen mit folgendem Inhalt - ich bitte Sie sehr den Text durchzulesen, sonst:

"Bezüglich der Antragstellung auf BAföG-Leistungen wurde durch das Studentenwerk der grundsätzliche Anspruch für September 2006 bestätigt ( mein Kommentar: seh. oben nur als Zinsdarlehen ). Ab 01.10.2006 besteht dort Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses, soweit das Studium in den kommenden zwölf Monaten abgeschlossen wird. Wir bitten Sie deshalb, diesen Anspruch umfassend mit dem Studentenwerk zu klären und uns den Nachweis über die erfolgte Antragstellung bzw. den Bescheid hierüber vorzulegen ( mein Kommentar: da ich 34 Jahre alt bin und meine Tochter älter als 10 kann es wieder nur als Zinsdarlehen bewilligt werden, aber auch wenn ganz normales BAFög - dann muss man 50% zurück zahlen ).

Die darlehensweise Gewährung von BAföG stellt einen Anspruch auf Sozialleistungen dar, der dem SGB II vorrangig und somit auszuschöpfen ist. (§ 5 SGB II). Es kann nicht auf eine Sozialieistung (BAföG) verzichtet werden, um eine andere Sozialleistung (Leistungen nach SGB II) zu beanspruchen.

Ihre Ehefrau steht selbst zwar durch den Anspruchsausschluss (§ 7 Absatz 5 SGB II) nicht im Leistungsbezug, gehört aber dennoch zur Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Absatz 3 SGB II.
Somit ist auch sie verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die zu erbringenden Leistungen nach dem SGB II zu mindern oder zu vermeiden.

Durch den Bezug des BAföG ist sie in der Lage ihren eigenen Bedarf zu decken, so dass das erzielte (Arbeits-) Einkommen für Sie und die Tochter einzusetzen ist. Hierdurch wird
die zu erbringende SGB II Leistung gemindert oder gar entbehrlich.

Bei Verzicht auf die BAföG-Leistung ist die Enkommensanrechnung nicht möglich, was eine erhebliche Erhöhung der SGB II Leistung bewirkt. Dies kann durch uns nicht hingenommen werden…"

Sorry, das es so lang war, aber ich fand es wichtig.

Fazit:

  • ich habe kein Anspruch auf ARGE-Leistungen
  • BAFög für 09.2006 ist (oder war) nur als Zinsdarlehen möglich
  • Für 10.2006 - 09.2007 ist auch voraussichtlich als verzinsliches Darlehen möglich.
  • mein Lebensunterhalt decke ich mit der Werkstudententätigkeit

Frage:
- ist es möglich, dass mich jemand verpflichtet einen Kredit aufnehmen oder falls es über „normale“ BAFög geht eine Teil vom Geld ausleihen (50% muss man doch zurück zahlen) um ARGE-Leistungen für meinen Mann und meine Tochter zu kürzen?
Spielt es keine Rolle, dass ich so weitere Schulden bekomme (ich hatte schon 2 Jahre BAFög bekommen => ca. 6000€ muss ich früher oder später zurück zahlen).

Viele, vielen Dank für Ihre Mühe,
ich hoffe, dass mir jemand die Situation erklären kann.

Noch was - ARGE hat um weitere Überzahlung zu vermeiden Leistungen für 10.2006 zurückgestellt. Deswegen HILFE!!

Hi!

Ich habe die Problematik nicht in allen Einzelheiten verstanden, aber ich hoffe, dieser mein Artikel aus dem Archiv hilft Dir weiter (auch, wenn Dir nicht gefallen wird, was da steht…):

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

LG & alles Gute,
Liza

Danke für den Link, aber ich persönlich will keine ARGE-Leistungen - habe kein Anspruch auch.

Die versuchen mich zu verpflichten einen verzinsliches Darlehen
zu nehmen und das was ich dazu verdienen werde für Meine Familie anzurechnen.

Ich finansiere aber meine Lebensunterhalt selber - warum soll ich einen Kredit aufnehmen?

Achso, sorry. Dann hab’ ich’s doch missverstanden. Leider kann ich Dir dann nicht weiterhelfen… Nochmal sorry!

Gruß
Liza

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