Hallo,
jemand hat mit einem Luftdruckgewehr rumgefuchtelt. Der Polizeisprecher sagt, ihn erwarte eine Anzeige wegen „Bedrohen mit einer Schusswaffe“.
Das ist doch Unsinn !?
Es ist doch keine Waffe im Sinne des WaffenG?
Was ist der richtige Tatbestand ?
Gruß
rakete
egal
Hallo Rakete,
es ist egal, ob die Waffe nun echt ist oder nur den Anschein erwecken soll. Für den Bedrohten ist es nicht ersichtlich. Der Drohende will aber damit den Anschein erwecken, der Bedrohte erkennt nur „Gewehr“.
Ob man nun mit einer Softair-, Schreckschuss- oder Ausstellungswaffe rumfuchtelt, das Ergebnis ist immer das gleiche „Bedrohung mit einer Schusswaffe“.
Der Täter hätte halt eine Wasserpistole nehmen sollen, dann wäre es offensichtlich gewesen.
Gruß
Christian
PS: Auch mit einem Luftgewehr kann man üble Verletzungen hervorrufen.
Hallo,
Der Täter hätte halt eine Wasserpistole nehmen sollen, dann
wäre es offensichtlich gewesen.
hm, es gibt auch Wasserpistolen, die zumindest so „richtig“ aussehen, dass ich mir nicht zutrauen würde, gerade in einer solchen Stresssituation zu erkenn ob es sich um ein Spielzeug handelt.
Nicht ohne Grund kann man in NL recht viel Ärger bekommen, wenn man Spielzeugwaffen einführt, die „zu gut“ gestaltet sind.
Gruß Volker
Hallo!
Ob man nun mit einer Softair-, Schreckschuss- oder
Ausstellungswaffe rumfuchtelt, das Ergebnis ist immer
das gleiche „Bedrohung mit einer Schusswaffe“.
Also den Tatbestand „Bedrohung mit einer Schusswaffe“ kenn ich nicht und unter „rumfuchteln“ kann ich mir einiges vorstellen.
Gruß,
Florian.
Hallo,
jemand hat mit einem Luftdruckgewehr rumgefuchtelt. Der
Polizeisprecher sagt, ihn erwarte eine Anzeige wegen „Bedrohen
mit einer Schusswaffe“.
http://www.morgenpost.de/ausgabe/2007/05/10/berlin/8…
Falls Du diesen Fall meinen solltest, da wurde nicht nur „rumgefuchtelt“…
Das ist doch Unsinn !?
Wieso soll das Unsinn sein - findest Du es ok, mal abgesehen von der Strafbarkeit, wenn jemand vor Dir oder Deiner Frau oder Kindern mit einem anscheinend scharfen Gewehr rumfuchtelt??? Solange es nur andere betrifft ist das Unsinn???
Es ist doch keine Waffe im Sinne des WaffenG?
Selbstverstaendlich ist ein Luftdruckgewehr eine Waffe iSd WaffG.
Was ist der richtige Tatbestand ?
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__241.html
Die Bedrohung liegt dadurch objektiv vor, dass der Taeter durch das Zielen mit einer Schusswaffe auf eine Person diese mit dem Tode - also einem Verbrechen - bedroht und sich diese auch in dieser Art und Weise bedroht fuehlt.
Dementsprechend wird ein Anzeige mit der kriminologischen Ueberschrift „Bedrohung mit Schusswaffe“ gefertigt.
Was bei Gericht, nach Pruefung der subjektiven Tatbestandsmerkmale etc. herauskommt ist Einzelfall abhaengig.
DM
Hallo, obwohl es nicht die Fragestellung war, muss ich auch hier den gängigen Fehler korrigieren: es heisst Druckluftgewehr, nicht Luftdruckgewehr.
MfG
Goetz
„…und weiterer Klugscheissermodus an:“ ,-)
Es gibt zur (berechtigten!) Jagdausübung Druckluftgewehre, die sehr, sehr deutlich über den meist bekannten 7,5 joule (bei Sportwaffen) liegen!
Diese sind jagd- oder erwerbsscheinpflichtig (WBK auf alle Fälle) und zum Führen (auf dem Wege zur, bei und auf dem Wege von der Jagd) wird vom Jäger Jagdschein + WBK verlangt; von anderen Personen der Waffenschein.
Von diesen „Luftgewehren“ möchte i c h mir keinen verplätten lassen!!!
„Klugscheissermodus aus“
Liebe Grüße
Helmut
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Das mag ja fachlich richtig sein. Aber der Begriff „Luftdruckgewehr“ ist im allgemeinen Sprachgebracuh verankert und JEDER weiss, was damit gemeint ist.
Ebenso wie JEDER das Ding mit den bunten Lichtern an einer Kreuzung „Ampel“ nennt, obwohl es ja eigentlich eine „Lichtzeichenanlage“ ist ! ! !
Sorry, aber das ist nur Wortglauberei
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Leider muss ich mich dazu noch mal äussern: die Lichtzeichenanlage heisst fachlich „Register“ und das letzte Wort heisst richtig „Wortklauberei“. Und für sowas bekommt man noch zwei Sterne…
MfG
Goetz
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Das mag ja fachlich richtig sein. Aber der Begriff
„Luftdruckgewehr“ ist im allgemeinen Sprachgebracuh verankert
und JEDER weiss, was damit gemeint ist.
Nö… im allgemeinen Sprachgebrauch heisst es „Luftgewehr“
Hallo, obwohl es nicht die Fragestellung war, muss ich auch
hier den gängigen Fehler korrigieren: es heisst
Druckluftgewehr, nicht Luftdruckgewehr.MfG
Goetz
Das mag ja fachlich richtig sein. Aber der Begriff
„Luftdruckgewehr“ ist im allgemeinen Sprachgebracuh verankert
und JEDER weiss, was damit gemeint ist.
Ebenso wie JEDER das Ding mit den bunten Lichtern an einer
Kreuzung „Ampel“ nennt, obwohl es ja eigentlich eine
„Lichtzeichenanlage“ ist ! ! !Sorry, aber das ist nur Wortglauberei
Leider muss ich mich dazu noch mal äussern: die
Lichtzeichenanlage heisst fachlich „Register“ und das letzte
Wort heisst richtig „Wortklauberei“. Und für sowas bekommt man
noch zwei Sterne…
Was bedeuten noch drei Sterne? Ach ja… kann lesen, schreiben und rechnen! Und im Gesetzesbuch heißt es dann Register nicht Lichtzeichenanlage?
MfG
Goetz
Was bedeuten noch drei Sterne? Ach ja… kann lesen, schreiben
und rechnen! Und im Gesetzesbuch heißt es dann Register nicht
Lichtzeichenanlage?
Also im Paragraph 37 StVO hab ich mehrfach das Wort „Lichtzeichenanlage“ gefunden. Von Registern steht dort nichts geschrieben.
MfG
Goetz
MfG
Michael
Also im Paragraph 37 StVO hab ich mehrfach das Wort
„Lichtzeichenanlage“ gefunden. Von Registern steht dort nichts
geschrieben.
Das ist auch nicht notwendig. Register werden die „bunten Lichter“ von den Leuten genannt, die sie herstellen, installieren und warten. Und das dürften dann auch die sein, die von Berufs wegen am intensivsten damit zu tun haben. Wie dem auch sei, Lichtzeichenanlage, Ampel oder auch Register sind unterschiedliche, aber dennoch richtige Bezeichnungen für ein und die selbe Sache. Luftdruckgewehr ist dagegen schlichtweg falsch und wird auch durch inflationäres repetieren nicht richtiger.
MfG
Goetz
Hallo Rakete,
es ist egal, ob die Waffe nun echt ist oder nur den Anschein
erwecken soll. Für den Bedrohten ist es nicht ersichtlich. Der
Drohende will aber damit den Anschein erwecken, der Bedrohte
erkennt nur „Gewehr“.
Ob man nun mit einer Softair-, Schreckschuss- oder
Ausstellungswaffe rumfuchtelt, das Ergebnis ist immer
das gleiche „Bedrohung mit einer Schusswaffe“.
PS: Auch mit einem Luftgewehr kann man üble Verletzungen
hervorrufen.
Also mein Luftgewehr ist grad noch so legal. Eine Waffenbesitzkarte brauch ich noch nicht. Trotzdem wird ein so enormer Druck (und hohe Projektilgeschwindigkeit) erreicht, dass das schlimme Wunden hinterlassen kann. Ein Spitzkopf-Geschoss oder die lustigen Pfeilgeschosse gehen sicherlich durchs Auge hindurch. Bei einem handelsüblichen Luftgewehr ist das sicherlich nicht so, aber Softair-Pistolen können täuschend echt aussehen (bei einer Durchsuchung kürzlich festgestellt). Kennt ihr die Berichte über die Kartoffelkanonen? Unter Umständen kann man auch damit jemanden in die ewigen Jagdgründe befördern.