Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit

Hallo Leute,

kurze Fallschilderung:

Herr X hat von der Agentur f. Arbeit ein Schreiben bekommen – Meldung über beitragsfreie Zeiten an die Rentenversicherung.

Nach kurzem Überfliegen fällt Herrn X auf, dass es sich um eine Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug handelt. Der Zeitpunkt beläuft sich auf den 11.6.2008.

Nach Nachfragen bei der Agentur erhält er die Auskunft, dass die Agentur dem Herrn X per Post eine Einladung zu einem Gespräch zugesandt hatte. Herr X aber hat diese schreiben nicht erhalten und wurde somit von der Agentur abgestraft.
Auf die Aussage von Herrn X, er habe das Schreiben nicht erhalten, sagt die nette Dame, dass sie nichts machen könne und Herr X beweisen müsse, dass er das Schreiben nicht bekommen habe…
Sie könne nur ab den heutigen Tage (also 6 Wochen später) eine erneute Arbeitslosmeldung aufnehmen…
Allerdings fehlen Herrn X in diesem falle 6 Wochen in der Rentenberechnung. Das kann doch nicht sein, oder?

Wer trägt, die Beweispflicht bei Nichterhalten von normalen Briefen?
Herr X ist sehr verärgert über das Vorgehen von der Agentur…

Wie kann man Herrn X helfen???

Hi!

Nach kurzem Überfliegen fällt Herrn X auf, dass es sich um eine Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug handelt.

Okay.

Nach Nachfragen bei der Agentur erhält er die Auskunft, dass die Agentur dem Herrn X per Post eine Einladung zu einem Gespräch zugesandt hatte. Herr X aber hat diese Schreiben nicht erhalten und wurde somit von der Agentur abgestraft.
Auf die Aussage von Herrn X, er habe das Schreiben nicht erhalten, sagt die nette Dame, dass sie nichts machen könne und Herr X beweisen müsse, dass er das Schreiben nicht bekommen habe…

So ein Schwachfug!

Sie könne nur ab den heutigen Tage (also 6 Wochen später) eine erneute Arbeitslosmeldung aufnehmen…

Im Computerprogramm schon. Jedoch ist Arbeitslosigkeit durchgängig anzuerkennen (und manuell eine Korrekturmeldung zu erstellen), da die Beweispflicht hier selbstverständlich nicht beim Kunden liegt! (Einschlägige Gerichtsurteile, jahrealt, existieren hierzu meines Wissens.)
Wie sollte denn auch ein Nichterhalt nachgewiesen werden?!

Würde dasselbe während des Alg-Bezuges passieren und der Kunde Widerspruch einlegen, würde diesem in jedem Falle abgeholfen. Ausdrückliche Durchführungsanweisungen hierzu liegen den Mitarbeitern vor.
Analog hierzu ist der Fall bei A’lokeit ohne Leistungsbezug genauso zu handhaben!

Dies ist auch schon ewig Praxis in den Agenturen, so dass ich mir nur vorstellen kann, dass die Dame es entweder einfach mal versucht hat oder (was mir bei den ganzen befristeten, unwissenden Kollegen, die ich bei mir in der Abteilung sitzen habe, sehr viel wahrscheinlicher ist…) die Dame einfach keine Ahnung hatte.

Allerdings fehlen Herrn X in diesem falle 6 Wochen in der Rentenberechnung. Das kann doch nicht sein, oder?

Hier: Nein, darf nicht sein.
(Nur, wenn der Kunde einräumen würde, er hätte den Termin vergessen, sähe die Sachlage anders aus. Aber das ist hier ja definitiv nicht so.)

Wie kann man Herrn X helfen???

Herr X kann sich hier nur selbst helfen – und zwar, indem er zum Vorgesetzten der Mitarbeiterin geht (zuständiger Arbeitsvermittler oder Teamleiter) und den Fall noch einmal genauso schildert.
Ich habe in meinem Team noch keinen einzigen Fall erlebt, in dem der AV oder der TL eine solche Entscheidung (und solche gab es durchaus) nicht rückgängig gemacht und eine Korrekturmeldung angeordnet hätte. (Aber nicht wundern, wenn eine solche ein paar Monate(!) braucht, um beim Kunden zu landen…)

LG
Liza

P.S. (in meiner Eigenschaft als MOD): Bei so langen Texten wie im Ursprungsartikel bitte ich Dich, Groß- und Kleinschreibung zu verwenden, da ansonsten die Lesbarkeit doch sehr beeinträchtigt ist! (In der Netiquette ist zwar explizit nur von der Vermeidung von Großschreibung die Rede, permanente Kleinschreibung erschwert das Lesen aber ebenfalls sehr, zumindest in langen Artikeln.)
Ich habe dies in Deinem Ursprungsposting überarbeitet.

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo LIZA,

vielen Dank für die Antwort. Deine Antwort liest sich so, als wenn du selbst bei der Agentur arbeiten würdest…

Der AV ist genau jener Mensch, welcher die „Sanktionen“ verhängt hat… Leider ist dieser im Moment im Urlaub…
Was ist, wenn dieser nicht einlenken würde? Muss Herr X irgendwelche Fristen bezüglich des Vorsprechens beachten?

Nochmals Danke
zella

Hi!

Hallo LIZA,

vielen Dank für die Antwort. Deine Antwort liest sich so, als
wenn du selbst bei der Agentur arbeiten würdest…

Na sowas… :wink:

Der AV ist genau jener Mensch, welcher die „Sanktionen“ verhängt hat… Leider ist dieser im Moment im Urlaub…

-> Vertreter des AV oder Teamleiter Arbeitnehmer-Vermittlung aufsuchen! Sollte der TL auch im Urlaub sein: Auch dieser hat einen Vertreter!

Auch viele unserer AVs gehören zu den Befristeten… Aber die Chancen stehen nicht ganz schlecht, dass der AV-Kollege oder TL besser Bescheid weiß. :smile:

Was ist, wenn dieser nicht einlenken würde? Muss Herr X irgendwelche Fristen bezüglich des Vorsprechens beachten?

Bei sowas eigentlich nicht. Aber wie bei so vielem ist es natürlich besser, sowas schnell über die Bühne zu bringen. Im eigenen Interesse. (Sonst kommt noch ein anderer, der dann irgendwann sagt: „Warum haben Sie das denn nicht gleich reklamiert??“ Das kann man sich ersparen.)

LG
Liza