Beerdigungskosten- Rechnung splitten?

Hallo,
folgender Sachverhalt:

Mutter stirbt überraschend und hinterlässt nix als Schulden.
Sohn A und Sohn B (beide keinen Kontakt zur Mutter seit 30 Jahren)schlagen das Erbe aus und einigen sich darauf die Beerdigung gemeinsam zu bezahlen. Sohn A gibt diese in Auftrag und unterschreibt die Rechnung.
Jetzt 1 Jahr später will das Bestattungsunternehmen das Geld. Beide Söhne sind nicht in der Lage auf einmal zu zahlen und einigen sich mit der Stadtkämmerei auf Ratenzahlung. Rechnung läuft auf Sohn A, Sohn B möchte aber seine Hälfte der Rechnung gesondert haben. Erstens weil er sich mit seinem Bruder nicht mehr versteht(keinen Kontakt) und zweitens weil er die Kosten von der Steuer absetzten will. Die zuständige Stadterwaltung weigert sich die Rechnung zu teilen, dies sei nicht möglich weil die Rechnung alleine auf Sohn A läuft.
Was kann man tun damit Sohn B den Nachweis kriegt das er seine Hälfte bezahlt hat und das er steuerliche Vorteile hat?

Hoffe das war nicht ganz so verwirrend.

gruß

Hallo ritizi,

im geschilderten Fall wäre meine erste Frage, wie Bestattungskosten für die eigene Mutter steuermindernd (bei ausgeschlagenem Erbe) angesetzt werden könn(t)en.

Ansonsten sehe ich es so, dass hier ein Sohn allein ein Rechtsgeschäft mit dem Bestattungsunternehmen hat. Sohn 2 hat m. E. ein Rechtsgeschäft mit Sohn 1, wenn er einen Teil der Rechnung von Sohn 1 übernimmt, aber nicht mit dem Bestattungsunternehmen. Eine Quittung für die Kostenübernahme kann im vorliegenden fall m. E. nur Sohn 1 dem Sohn 2 ausstellen.

Moin, ritizi,

dem Finanzamt müssen Ausgaben glaubhaft gemacht werden, von Beweisen ist da erstmal nicht die Rede, deshalb genügt zunächst die Behauptung, dass die Kosten zur Hälfte übernommen wurden und eine Kopie der Gesamtrechnung.

Die Stadt hat schon recht mit ihrer Auffassung, für den Streit unter Brüdern kann sie ja nichts. Die Brüder hätten rechtzeitig als zerstrittene Brüder auftreten müssen.

Gruß Ralf

Hallo,

irgendwie bekomme ich die Sache mit Bestattungsinstitut und Stadt hier nicht ganz auseinander. Gegenüber dem Beerdigungsinstitut gab es wohl nur einen Auftraggeber, und der ist dann auch Rechnungsempfänger. Es ist nicht Sache des Beerdigungsinstituts sich auf Vereinbarungen des Auftraggebers mit Dritten einlassen zu müssen, um so ggf. seine eigene Position zu schwächen.

Gegenüber der Stadt dürften die Kinder wohl als Gesamtschuldner haften. D.h. bei mehreren Kindern kann sich die Stadt eines aussuchen, und es ist nicht ihre Sache, wie dieses sich dann die Anteile der weiteren Kinder wiederholt.

Gruß vom Wiz

im geschilderten Fall wäre meine erste Frage, wie
Bestattungskosten für die eigene Mutter steuermindernd (bei
ausgeschlagenem Erbe) angesetzt werden könn(t)en.

/t/absetzen-von-beerdigungskosten/855473

Gruß JK

Was kann man tun damit Sohn B den Nachweis kriegt das er seine
Hälfte bezahlt hat und das er steuerliche Vorteile hat?

Vorschlag:

  • A und B schreiben und unterschreiben eine Vereinbarung, dass sie sich die Kosten teilen
  • A kopiert für B die Rechnung
  • B zahlt seinenAnteil per Überweisung an A
  • A zahlt die Gebühr

Folge:

  • A und B haben nichts, worüber sie streiten könnten (zumindest hierbei nicht mehr)
  • Beide haben schriftliche Belege

Meine bisherige Erfahrung (auch bei unproblematischen Beziehungen):
Geldgeschäfte in Verwandtschaft und unter Freunen möglichst nicht - und wenn doch, dann schriftlich.
Auch im harmlosesten Fall kann es zu Missverständnissen oder Vergessen kommen.

gruß jk