Hallo,
wenn die Tochter eines Verstorbenen die Beerdigung nicht bezahlen kann, obwohl sie kein Sozialfall ist, und der Verstorbene keine Vorsorge getroffen hat, kann dann der Enkel zur Zahlung verpflichtet werden?
Danke für evtl. Antworten…
Hi,
mit großer Wahrscheinlichkeit ja, um welches Bundesland handelt es sich?
Gruß
Tina
Hi,
und ich hätte da doch mal frech gesagt, erstmal zahlt der erbe…
hth
Stimmnt *aufdieStirnhau*, aufgrund der Schilderung habe ich aber interpretiert (ich weiß, daß soll man nicht *schäm*) das bereits an den Enkel herangetreten wurde.
Wenn das Erbe also ausgeschlagen wurde, können die Länder sich die Beerdigungskosten von den Angehörigen holen.
Die Beerdigungskostenpflichtigen variiren von Bundesland zu Bundesland leicht. Generell kann man aber sagen, daß diejenigen, die dem Verstorbenen zu Unterhalt verpflichtet wären, für die Beerdigungskosten aufzukommen haben.
Danke!
Gruß
Tina