Angenommen, ein alleinstehender Mann stribt, der außer zwei Söhnen keine weiteren Anghörigen mehr hat.
Der eine steht im Angestelltenverhältnis mit regelmäßigem Einkommen, der andere ist dauerhafter Hartz-IV-Empfänger.
Werden die Kosten für die Bestattung etc. dann gleichmäßig auf beide verteilt und müßte also die eine Hälfte der Staat übernehmen oder werden dann etwa alle Kosten auf den in Arbeit stehenden Sohn abgewälzt?
Angenommen, ein alleinstehender Mann stirbt, der außer zwei
Söhnen keine weiteren Anghörigen mehr hat.
Werden die Kosten für die Bestattung etc. dann gleichmäßig auf
beide verteilt und müßte also die eine Hälfte der Staat
übernehmen oder werden dann etwa alle Kosten auf den in Arbeit
stehenden Sohn abgewälzt?
Der Staat übernimmt überhaupt keine derartigen Kosten, das müsste die Gemeinde machen.
Falls das Testament nicht ausgeschlagen wird, muß derjenige zahlen, der Geld hat.
Wenn die Erben die Kosten zu tragen haben - hierzu möge sich ein anderer Spezialist äußern -, dann in jedem Fall als Gesamtschuldner. „Der Staat“ kann sich dann aussuchen, von wem er sich das Geld holt, und weil er nicht dumm ist, wird der verdienende Sohn alles bezahlen.
Angenommen, ein alleinstehender Mann stribt, der außer zwei
Söhnen keine weiteren Anghörigen mehr hat.
Der eine steht im Angestelltenverhältnis mit regelmäßigem
Einkommen, der andere ist dauerhafter Hartz-IV-Empfänger.
Werden die Kosten für die Bestattung etc. dann gleichmäßig auf
beide verteilt
Streng genommen ja.
IMHO fallen die Bestattungskosten dem Erbe zur Last, sind also - sofern vorhanden - zunächst aus der Erbmasse des Vaters zu bestreiten, genau wie weitere Verbindlichkeiten des Verstorbenen auch. Erst dann kommen die Erben zum Zug.
übernehmen oder werden dann etwa alle Kosten auf den in Arbeit
stehenden Sohn abgewälzt?
Wenn der Nachlass nichts hergibt, schon. Allerdings ist auch der Unvermögende im Rahmen seiner Möglichkeiten (Miniratenzahlung) durchaus an den Beerdigungskosten zu beteiligen, und auch noch Jahre später, falls er doch mal Geld verdient oder hat, zahlungsverpflichtet.
selbst in dem Artikel, auf den du hier verweist, heist es:
Selbst wenn das Erbe also ausgeschlagen wird, kann es sein , dass der noch lebende Geschwisterteil zahlen muss.
Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, und hier in Berlin hatten wir den Fall, daß ein Kind sich durch Ausschlagung des Erbes (das nicht vorhanden war) damit aus der (schon moralischen) Zahlungspflicht befreite.
Hallo,
Du kannst ruhig versuchen, Dich heraus zu reden. Trotzdem bleibt es dabei: Dein erstes Posting war schlicht Quatsch. Lies doch selber mal nach und vergleiche es mit der richtigen Antwort.
Du solltest Dir vielleicht mal überlegen, wie hilfreich für den Fragesteller eine derartige Antwort wie die von Dir wohl sein könnte: Falsch, mit keinerlei Hinweisen darauf, dass Du Laie bist, keine weiterführenden Links zum Nachprüfen…
Solche Antworten kannst Du bei GuteFrage geben, hier sind sie völlig deplaziert. Dann sag lieber gar nichts.
Gruß
loderunner (ianal)
Falsch, mit keinerlei Hinweisen darauf, dass Du
Laie bist, keine weiterführenden Links zum Nachprüfen…
Solche Antworten kannst Du bei GuteFrage geben, hier sind sie
völlig deplaziert. Dann sag lieber gar nichts.
offenbar willst du dich hier als Platzhirsch aufspielen. Der Sinn Deines Artikels erschließt sich mir nicht, denn du trägst nichts zu dem Thema bei. Im Übrigen wirst du persönlich, und das gefällt mir überhaupt nicht und entspricht auch nicht dem Niveau hier.
Zum Thema:
Gibt es mehrere Erben und nicht alle Erben schlagen das Erbe aus, muß der bezahlen, der das Erbe nicht ausgeschlagen hat. Es ist also nicht generell so, daß eine Erbausschlagung dennoch zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet.
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Die Tragung von Bestattungskosten kann auf zwei unabhängigen Gründen beruhen: einerseits der Erbenstellung, andererseits der Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie oder auch den Bestattungsgesetzen der Bundesländer. Auch wenn man als Kind das Erbe ausschlägt, kann man deshalb zur Übernahme der Kosten einer angemessenen Bestattung verpflichtet sein, falls keine sonstigen Erben vorhanden sind.
•
Zunächst einmal müssen die Erben die Beerdigungskosten zahlen. Sollten jedoch alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, dann müssen die Unterhaltspflichtigen die Beerdigungskosten übernehmen. Das sind in diesem Fall die Kinder. Dein Bruder wird also das 1/4 der Beerdigungskosten zahlen müssen.
offenbar willst du dich hier als Platzhirsch aufspielen.
Nein. Ich will Dich darauf aufmerksam machen, dass falsche Antworten niemand etwas nutzen. Und Deine gehören nun mal dazu.
Der Sinn Deines Artikels erschließt sich mir nicht, denn du trägst
nichts zu dem Thema bei.
Du noch viel weniger. In einem Expertenforum sollte man sich schon auf die Antworten verlassen können. Das ist bei Dir nicht der Fall. Also lass es lieber sein, bevor Du - wie hier - falsche Informationen verbreitest. Das nutzt dem Fragesteller genau gar nichts.
Im Übrigen wirst du persönlich, und
das gefällt mir überhaupt nicht und entspricht auch nicht dem
Niveau hier.
Natürlich werde ich persönlich, wenn es um persönliche Antworten geht. Im allgemeinen sind die Antworten hier schließlich richtig, also warum sollte ich das Forum im Rundumschlag kritisieren?
Ich habe aber im Gegenteil den Eindruck, als könntest Du mit Kritik nicht umgehen.
Zum Thema:
Sorry, aber auch das trägt wieder nichts zur Frage bei. Lies doch einfach nochmal nach.
warum soll ich nachlesen? Lies du nach.
Meine Antwort ist juristisch richtig.
Wir hatten genau diesen Fall in einer Familie, und nur deshalb habe ich überhaupt auf die Frage geantwortet.
Aber das letzte Wort wirst sicherlich du haben wollen.