Hallo,
da es wahrscheinlich erbt (wenn keine andere letztwillige Verfügung vorliegt), würde das Kind als Erbe haften.
Ansonsten sind noch die Bestattungsvorschriften der Länder zu beachten (z.B. http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…).
Selbst wenn das Erbe also ausgeschlagen wird, kann es sein, dass der noch lebende Geschwisterteil zahlen muss.
Ganz gut erklärt ist das hier: http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1919
VG
EK