Moin moin,
ich hab da mal ne Frage,
wir diskutieren hier bei uns in der Firma Verantwortlichkeiten.
Dabei kam auch folgende Frage auf.
Aus einer Familie leben nur noch 2 Kinder. Keiner weiter. Niemand sonst.
Jetzt stirbt eines der beiden Kinder - muß das überlebende Kind die Beerdigungskosten tragen ?
pd
Hallo,
da es wahrscheinlich erbt (wenn keine andere letztwillige Verfügung vorliegt), würde das Kind als Erbe haften.
Ansonsten sind noch die Bestattungsvorschriften der Länder zu beachten (z.B. http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…).
Selbst wenn das Erbe also ausgeschlagen wird, kann es sein, dass der noch lebende Geschwisterteil zahlen muss.
Ganz gut erklärt ist das hier: http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1919
VG
EK
Danke ! Das wollte ich wissen.
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