Hallo,
Das Erbe ausschlagen nützt hier gar nichts, das hatten wir ja
nun schon tausendmal hier im Forum erörtert:
selbst in dem Artikel, auf den du hier verweist, heist es:
Selbst wenn das Erbe also ausgeschlagen wird, kann es sein , dass der noch lebende Geschwisterteil zahlen muss.
Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, und hier in Berlin hatten wir den Fall, daß ein Kind sich durch Ausschlagung des Erbes (das nicht vorhanden war) damit aus der (schon moralischen) Zahlungspflicht befreite.
Gruß Heinz