Quatsch
Hallo,
erst einmal zahlt „der“ Erbe, das sind hier beide Söhne in Erbengemeinschaft, wenn es keine anderweitige letztwillige Verfügung gibt.
Das Erbe ausschlagen nützt hier gar nichts, das hatten wir ja nun schon tausendmal hier im Forum erörtert:
/t/beerdigungskosten–10/6067160/2
VG
EK