Hallo zusammen,
wenn man ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, muss man dann von seinem Arbeitgeber für Vorstellungsgespräche freigestellt werden?
Evtl. mit Gesetzestexten o.ä.!?
Habe bis jetzt nur gelesen, dass man nach einer Kündigung freigestellt werden kann…
DANKE!!!
Da ein Bekannter sich in ähnlicher Situation findet kenn ich da etwas, wonach Du mal googlen könntest:
$629 BGB
Hier im Forum gab es dazu auch mal etwas:
/t/bgb-616-und-629-eilt-bitte-ganz-eilig/782329/2
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wenn man ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, muss man dann
von seinem Arbeitgeber für Vorstellungsgespräche freigestellt
werden?
$629 BGB
Hier im Forum gab es dazu auch mal etwas:
/t/bgb-616-und-629-eilt-bitte-ganz-eilig/782329/2
Danke, aber im § 629 BGB Steht, dass „…Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses…“
Gilt dieser Paragraf auch für befristete Dienstverhältnisse, da diese i.d.R. nicht gekündigt werden, sondern durch Zeitablauf auslaufen?!?
Kommt darauf an…
Hi!
Ich finde gerade nichts (muss halt auch mal arbeiten), aber ich meine , dass es abhängig von der Dauer der Befristung ist!
Bei eher kurzen Befristungen also nicht, bei welchen, wo man von dauerhaftem Arbeitsverhältnis reden kann aber schon.
Aber wie gesagt: Ich WEISS es nicht genau und habe gerade wenig Zeit - aber vielleicht hilft das beim Googeln…
LG
GUido
Hallo nochmal,
sehr interessant war auch dieser Artikel, hatte den Link ebend auf die Schnelle auch nicht direkt zur Hand:
http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_…
gilt diesen Ausführungen zu Folge auch bei befriteten Arbeitsverträgen, wobei ich als Laie vermuten würde dass man erst in der 3-Monatsfrist vor Ende des Arbeitsvertrags vom AG freizustellen ist (also nachdem man auch offiziell vepflichtet ist sich beim Arbeitsamt zu melden und AKTIV nach einer neuen Stelle zu suchen.)
LeoLo weiß wahrscheinlich mehr dazu (?) 
Gruß Oliver
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