wenn man ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, muss man dann
von seinem Arbeitgeber für Vorstellungsgespräche freigestellt
werden?$629 BGB
Hier im Forum gab es dazu auch mal etwas:
/t/bgb-616-und-629-eilt-bitte-ganz-eilig/782329/2
Danke, aber im § 629 BGB Steht, dass „…Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses…“
Gilt dieser Paragraf auch für befristete Dienstverhältnisse, da diese i.d.R. nicht gekündigt werden, sondern durch Zeitablauf auslaufen?!?