Befristeten Mietvertrag kündigen

Liebe Mitglieder,
ich habe im Juni 2010 leider einen Mietvertrag mit einer befristeten Dauer von 3 (!) Jahren unterschrieben. Damals brauchten ich und mein Lebenspartner dringend eine Wohnung und habe das ganze dann leider nicht richtig durchdacht…
Ich habe meinem Vermieter schon gesagt das ich mich etwas unwohl fühle, da ich ja nicht weiss was in drei Jahren ist. Er meinte damals…„naja bei Jobverlust würde das dann anders aussehen“…leider wurde das nicht schriftlich festgehalten.
Mein Partner wohnt jetzt schon in der Schweiz (berufliche gründe) und ich würde gerne ab dem 01.01.12 nachziehen. Die Wohnung kann ich mir nun alleine nicht mehr leisten. Besteht eine Möglichkeit aus diesem Vertrag rauszukommen oder geht das nur wenn ich meinen Job verliere bzw. eine Kündigung vorlege? Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Hallo,
es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder der Vermieter entläßt euch aus dem Vertrag, oder ihr liefert ihm einen Nachmieter der in den Vertrag einsteigt !!

M.f.G.

Hallo Detlef, danke für die schnelle antwort. Wie wäre die Sachlage wenn ich ihm eine Kündigung meines Arbeitsvertrages vorlegen würde ? Dann habe ich ja kein festes Einkommen mehr und könnte mir die Wohnung alleine auch nicht mehr leisten.
Danke für die Antwort. MFG

Hallo,

meines wissens gilt für private mieter immer die 3 monatige kündigungsfrist. Es sei denn etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart. Einen 3 Jahresvertrag befristet ja nur die mietdauer, nicht die kündigungsfrist.

MFG Michael

Hallo Sushi,

leider weiss ich nicht, ob in deinem Mietvertrag auch Kündigungsfristen drinstehen, denn auch einen befristeten Mietvertrag kann man aus wichtigen Gründen vorher kündigen. Falls das nicht der Fall ist, schlage ich vor, du suchst dir einen Nachmieter, der die Wohnung für die restliche Laufzeit des MV übernimmt, oder aber du sprichst mit deinem Vermeter noch mal über eine vorzeitige Auflösung. Wenn alle Stricke reissen, leg wirklich eine Jobkündigng vor.

LG
Maria

hallo Michael, danke für die Antwort. Leider steht im Mietvertrag das nach Ablauf der 3 Jahre mit einer kündigungsfrist von 3 monaten gekündigt werden kann. Ich werde mich mal schlau machen ob das überhaupt rechtens ist… LG

hallo Sushi73,

Du musst prüfen ob die befristung überhaupt rechtsgültig ist. Dazu folgender Link : http://www.palm-bonn.de/befristet.htm.
Einer dieser drei Gründe muss schriftlich festgehalten sein:

  1. die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder zu seinem Haushalt gehörende Personen nutzen (Eigennutzung) - oder

  2. die Räume in zulässiger Weise beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden - oder

  3. die Räume an einen/eine zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten.
    Sollte die Befristung gültig sein, wird es schwierig für Dich, dann kannst Du nur hoffen, dass er einen Nachmieter akzeptiert.

Liebe Grüße hubu

Hallo Maria, danke für die Antwort. Ich habe online schon versucht dazu etwas rauszufinden und lt. §569BGB hat man bei wichtigen Gründen das Recht zu kündigen, aber leider steht dort Jobverlust nicht als wichtiger Grund drin. Ich kann mir das aber gar nicht vorstellen und werde nach weiteren infos suchen.
LG

Hallo Sushi,
soweit wie ich das verstanden habe, hat dir doch der Vermieter ein „Hintertürchen“ mit dem Jobverlust aufgelassen. Reden hilft manchmalmehr, als direkt die Pistole auf die Brust zu setzen…:wink:
LG
Maria

Du kündigst ja und nicht Dein Arbeitgeber !! Das steht aber auch nicht im Mietvertrag !! Versuche es einmal mit dem Vermieter zu reden, vieleicht sieht er es ein und Du kannst ausziehen und kommst aus dem Vertrag. Ansonsten gibt es nur die esten Möglichkeiten.

M.f.G.

Hallo Sushi73!

Deine Problematik hängt von sehr vielen Faktoren ab, die weder von Dir beschrieben wurden, noch in der notwendigen Ausführlichkeit hier öffentlich diskutiert werden sollten.
Dir eine klare Antwort zu geben, wäre sehr unseriös.

Ich rate Dir dazu, in Deiner Angelegenheit einen Jurist zu befragen, der Dir im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zur Seite stehen kann und darf. Dies ist hier ja (mit Recht) nur sehr eingeschränkt erlaubt, so dass Du vermutlich auf diesem Wege kaum zu einer brauchbaren Hilfe gelangen kannst.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

Vielen Dank an alle fuer die Antworten. Ich werde jetzt rechtlichen Rat suchen und das Ergebnis dann mitteilen, fuer weitere faelle dieser art.

Hallo,

leider kann ich nicht allzuviel dazu sagen, aber meines Wissens nach sind solche Verträge grundsätzlich nur dann vorzeitig kündbar, wenn sich beide Parteien einig sind. Ansonsten gibt es nur Ausnahmen,wenn nachhaltige Mängel an und in der Wohnung benannt und nachhaltig nicht behoben wurden. Dann gibt es ggf. ein Sonderkündigungsrecht.

in diesem Sinne
Daylighter

Wenn dieser Mietvertrag einen gegenseitigen Kündigungsausschluss von 3 Jahren beinhaltet, dann sind diese 3 Jahre bindend.

Persönliche oder finanzielle Gründe muss der Vermieter nicht akzeptieren. Haben Sie dem Vermieter angeboten, einen Nachmieter zu suchen?

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/verzic…

An Sushi73!
Eine komplizierte Geschichte ist das mit einer vorzeitigen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung besteht ein Recht des Mieters nur dann, wenn schwer wiegende Gründe dafür vorliegen. Als Beispiel wird genannt: Wechsel des Arbeitsplatzes an einen anderen Ort; Versetzung an einen anderen Ort.
Begünstigt wird hier eine Zustimmung des Vermieters dann, wenn ein Nachmieter, der dem Vermieter genehm ist, als eine Ablösung für Sie eintritt.
Klappt das mit dem Nachmieter, dann endet das Vertragsverhältnis mit dem vorigen Mieter.(also mit Ihnen)
Machen Sie sich auf die Suche nach einem Nachmieter
Eine andere begehbare Lösung fand ich nicht.
Eine gütliche Vereinbarung mit dem Vermieter ist, wie ich vermute nicht zu erwarten.
Die Außerordentliche Kündigung:
Der Mieter kann dann kündigen (gestzliche kündigungsfrist)bei: Mieterhöhungen (schließt Erhöhung der Nebenkosten ein!
Andere Lösungen habe ich nicht gefunden, viel Erfolg
Grpßer Sucher

Hallo Sushi
ich nehme mal an du meinst einen Vertrag mit einer Mindestmietdauer.
Bei befristeten Mietverträgen, handelt es sich um eine maximale Mietzeit, weil zB das Haus abgerissen werden soll oder der Vermieter dann selbst einziehen möchte.
In deinem Fall ist es wie mit einem Vertrag bei einem Telekomunikationsanbieter.
Den schliest du ja auch mit einer Mindestvertragslaufzeit ab.
Wenn also dein Vermieter auf erfüllung des Vertrages besteht, hast du gelitten. Versuch es mit einem solventen Nachmieter, der deinen Vertrag übernimmt.
Oder such dir einen Untermieter, der die Gesamte Wohnung übernimmt. Du bist dan allerdings bis zur erfüllung des Vertrages für alles verantwortlich.
Noch ein guter Tip ist sich mal an den nächsten Mieterverein zu wenden.

http://www.mieterbund.de/mietvertrag.html

Lass mal was von dir hören/lesen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Lieber Gruß Ulli

such mal einen Nachmieter, das was dann.
lg
Artur