Hallo,
bin sehr für eine Antwort dankbar:
Angenommen der 1 Jährig befristete Arbeitsvertrag läuft gegen Ende November 2006 aus. Aufgrund guter Arbeitsleistung ist anzunehmen, dass der Arbeitgeber definitiv ein unbefristeten Vertrag anbieten wird. Der Arbeitsvertrag ist so geschlossen, dass dieser automatisch ausläuft. Der Arbeitgeber müsste nun wohl ein weiteres Angebot von seiner Seite unterbreiten, was er zu den gleichen Konditionen als unbefristeten Vertrag auch ganz definitv tun wird.
Was passiert, wenn man in so einem Falle das neue Angebot (durchaus begründet) nicht annimmt und zunächst eine der Tätigkeit angemesseneres Gehalt fordert. Das ist auch der derzeitige Knackpunkt des Jobs, das derzeitige Gehalt liegt masslos unter irgendwelchen „Durchschnittsgehältern“ für diesen Job. Der AG ist dafür bekannt. Der AG wird zwar etwas nachgeben, aber nicht so wie das eigentlich Branchenüblich ist, mit der Konsequenz dass eine Weiteranstellung „scheitert“. Dazu die Frage:
Führt das zu einer Sperrung vom Arbeitsamt bezüglich des Bezuges von ALG, wenn dann kein neuer Arbeitsvertrag zustande kommt, letztendlich ist ja hier der Arbeitnehmer derjenige der durch seine (angemessene) Gehaltsforderung das ganze provoziert. Auf der anderen Seite ist das ja auch nur ein befristeter Vertrag gewesen und b) kann es doch niemendem verwehrt wrede mehr Gehalt zu fordern?
Welche Möglichkeiten gibt es hier das so zu gestalten, dass man ALG bekommt? Das ganze ist keine „Staats-Abzockerei“ (es wurde übrigends auch schon sehr viel in die AL-Kasse eingezahlt) sondern in den 6 Monaten mit bezug des ALGs soll ein eine Selbständige Tätigkeit aufgenommen werden.
Vielen Dank
Julian
auch nur 10 Tage…