Befristeter Arbeitsvertrag - Sperrzeit !?

Hallo,

bin sehr für eine Antwort dankbar:

Angenommen der 1 Jährig befristete Arbeitsvertrag läuft gegen Ende November 2006 aus. Aufgrund guter Arbeitsleistung ist anzunehmen, dass der Arbeitgeber definitiv ein unbefristeten Vertrag anbieten wird. Der Arbeitsvertrag ist so geschlossen, dass dieser automatisch ausläuft. Der Arbeitgeber müsste nun wohl ein weiteres Angebot von seiner Seite unterbreiten, was er zu den gleichen Konditionen als unbefristeten Vertrag auch ganz definitv tun wird.

Was passiert, wenn man in so einem Falle das neue Angebot (durchaus begründet) nicht annimmt und zunächst eine der Tätigkeit angemesseneres Gehalt fordert. Das ist auch der derzeitige Knackpunkt des Jobs, das derzeitige Gehalt liegt masslos unter irgendwelchen „Durchschnittsgehältern“ für diesen Job. Der AG ist dafür bekannt. Der AG wird zwar etwas nachgeben, aber nicht so wie das eigentlich Branchenüblich ist, mit der Konsequenz dass eine Weiteranstellung „scheitert“. Dazu die Frage:

Führt das zu einer Sperrung vom Arbeitsamt bezüglich des Bezuges von ALG, wenn dann kein neuer Arbeitsvertrag zustande kommt, letztendlich ist ja hier der Arbeitnehmer derjenige der durch seine (angemessene) Gehaltsforderung das ganze provoziert. Auf der anderen Seite ist das ja auch nur ein befristeter Vertrag gewesen und b) kann es doch niemendem verwehrt wrede mehr Gehalt zu fordern?

Welche Möglichkeiten gibt es hier das so zu gestalten, dass man ALG bekommt? Das ganze ist keine „Staats-Abzockerei“ (es wurde übrigends auch schon sehr viel in die AL-Kasse eingezahlt) sondern in den 6 Monaten mit bezug des ALGs soll ein eine Selbständige Tätigkeit aufgenommen werden.

Vielen Dank
Julian

Hallo,

bin sehr für eine Antwort dankbar:

Angenommen der 1 Jährig befristete Arbeitsvertrag läuft gegen
Ende November 2006 aus. Aufgrund guter Arbeitsleistung ist
anzunehmen, dass der Arbeitgeber definitiv ein unbefristeten
Vertrag anbieten wird.

Falls der neue Arbeitsvertrag bis Ende August nicht vorliegt,umgehend bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.Daß ein neuer Vertrag wahrscheinlich ist,ist da egal,da man sich in diesem Fall spätestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit melden muss. Daß ein neuer Vetrag „winkt“ ist dabei unerheblich,entscheident ist das,was zu diesem Zeitpunkt wirklich Fakt ist.

Was passiert, wenn man in so einem Falle das neue Angebot
(durchaus begründet) nicht annimmt und zunächst eine der
Tätigkeit angemesseneres Gehalt fordert.

Allgemein würde dann eine Sperre drohen,da man jede Gelegenheit nutzen muss,um eine Arbeitslosigkeit zu verhindern bzw zu beenden.

Das ist auch der
derzeitige Knackpunkt des Jobs, das derzeitige Gehalt liegt
masslos unter irgendwelchen „Durchschnittsgehältern“ für
diesen Job.

Entscheident ist da der ortsübliche Lohn,nicht das,was im Bundes-Durchschnitt gezahlt wird.Ist man arbeitslos,muss man so einen Job annehmen,auch wenn er xx% schlechter als der ortsübliche Lohn ist.Wieviele Prozent das sind,hängt von der Dauer der Arbeitslosigkeit ab.Ich denke, eine ähnliche Regelung dürfte es auch bei einer drohenden Arbeitslosigkeit geben.Vielleicht findest du ja auf der Webseite der Arbeitsagentur nähere Infos.

Führt das zu einer Sperrung vom Arbeitsamt bezüglich des
Bezuges von ALG, wenn dann kein neuer Arbeitsvertrag zustande
kommt, letztendlich ist ja hier der Arbeitnehmer derjenige der
durch seine (angemessene) Gehaltsforderung das ganze
provoziert.

Naja…das Arbeitsamt wird auf jeden Fall erstmal eine Sperrung „versuchen“ (immerhin sparen sie so Geld und nur das ist für sie wichtig).Falls man aber tatsächlich nach erwähnter Regelung unter dem erlaubten ortüblichen Lohn liegen sollte,darf das Amt nicht sperren.Notfalls widersprechen.

b) kann es doch niemendem
verwehrt wrede mehr Gehalt zu fordern?

Sicherlich kanns keinem verwehrt werden.Allerdings ist es dem Arbeitsamt ziemlich egal,für welchen Hungerlohn man arbeitet…Hauptsache,man will kein Geld von denen,sprich:man ist nicht arbeitslos.

Welche Möglichkeiten gibt es hier das so zu gestalten, dass
man ALG bekommt?

Wie gesagt:Eine Möglichkeit ohne Sperre wäre nur die,daß der neue Vertrag sowenig Geld abwerfen würde,daß man unter den erlaubten „Dumpingwert“ kommen würde.

Das ganze ist keine „Staats-Abzockerei“ (es

wurde übrigends auch schon sehr viel in die AL-Kasse
eingezahlt) sondern in den 6 Monaten mit bezug des ALGs soll
ein eine Selbständige Tätigkeit aufgenommen werden.

Das dürfte dem Sachbearbeiter beim Amt relativ egal sein,da das ja doch eine ziemlich lange Zeitspanne ist.Als sich meine Freundin damals selbstständig machte,kriegte sie nach Ablauf ihres alten Vertrags keine Sperre.Allerdings lagen zwischen Ablauf und Verselbständigung :smile: auch nur 10 Tage…

Marco

Vielen Dank
Julian

Hallo!

Kurz und knapp: nein!

Aber (wie der Vorredner schon sagte): spätestens drei Monate vor Vertragsende arbeitsuchend melden!

Gruß
Liza

Danke
Hallo Marco,

vielen Dank für die kompetente und ausführliche Antwort.

Julian