Liebes Expertenteam - liebe Mitglieder!
In folgender Angelegenheit wäre ich für Vorschläge, Meinungen, Tipps etc. sehr dankbar.
Seit Nov. 06 beziehe ich von der DRB eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Zeitgleich bekomme ich an meinem Hauptwohnsitz Österreich (seit 22 Jahren) für die hier erworbenen Versicherungsmonate ebenso eine Pension, jedoch unbefristet wegen Berufsunfähigkeit.
Diese unbefristete Pension wurde mittels Gerichtsverfahren (Landesgericht Salzburg) anerkannt, wobei vier geforderte medizinische Gutachten eine wesentliche Basis für die Urteilsfindung bildeten.
In der Folge habe ich eine Kopie des Urteils (die medizinischen Unterlagen lagen der DRB bereits vor) an den DRB gesandt mit der Bitte, nun die Befristung aufzuheben. Dies wurde abgelehnt.
Also habe ich einen Antrag auf Fristverlängerung der Rente gestellt (aktuelle medizinische Unterlagen erneut beigefügt) und im Gegenzug nun eine Vorladung zu einer medizinischen Untersuchung bei einem Psychiater in Bad Reichenhall (von meinem Wohnort ca. 180 km entfernt hin und retour, und per Bahn 7 Std. Fahrtzeit hin und retour).
Nachdem ich (Jg. '50) zusätzl. gemäß DRB-Bescheid alle Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente mit April 2006 erfüllt habe, verstehe ich die Logik dieser Vorladung absolut nicht und noch weniger, was sich der DRB dabei denkt. Auch im Härtefall ist es m.E. praktisch unmöglich umzusetzen, in Österreich Pensionistin zu sein und in Deutschland evtl. dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen zu müssen. Die Untersuchung möchte ich auf keinen Fall über mich ergehen lassen, weil ich die Notwendigkeit absolut nicht erkenne.
Was kann man mir in diesem Fall raten?
Danke vielmals schon jetzt!
Agnes
P.S.: Entschuldigung, wenn ich etwas „ausholen“ mußte!
MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht sowie zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt
