Befristung volle EM-Rente als Auslandsdeutsche

Liebes Expertenteam - liebe Mitglieder!

In folgender Angelegenheit wäre ich für Vorschläge, Meinungen, Tipps etc. sehr dankbar.

Seit Nov. 06 beziehe ich von der DRB eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Zeitgleich bekomme ich an meinem Hauptwohnsitz Österreich (seit 22 Jahren) für die hier erworbenen Versicherungsmonate ebenso eine Pension, jedoch unbefristet wegen Berufsunfähigkeit.

Diese unbefristete Pension wurde mittels Gerichtsverfahren (Landesgericht Salzburg) anerkannt, wobei vier geforderte medizinische Gutachten eine wesentliche Basis für die Urteilsfindung bildeten.

In der Folge habe ich eine Kopie des Urteils (die medizinischen Unterlagen lagen der DRB bereits vor) an den DRB gesandt mit der Bitte, nun die Befristung aufzuheben. Dies wurde abgelehnt.
Also habe ich einen Antrag auf Fristverlängerung der Rente gestellt (aktuelle medizinische Unterlagen erneut beigefügt) und im Gegenzug nun eine Vorladung zu einer medizinischen Untersuchung bei einem Psychiater in Bad Reichenhall (von meinem Wohnort ca. 180 km entfernt hin und retour, und per Bahn 7 Std. Fahrtzeit hin und retour).

Nachdem ich (Jg. '50) zusätzl. gemäß DRB-Bescheid alle Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente mit April 2006 erfüllt habe, verstehe ich die Logik dieser Vorladung absolut nicht und noch weniger, was sich der DRB dabei denkt. Auch im Härtefall ist es m.E. praktisch unmöglich umzusetzen, in Österreich Pensionistin zu sein und in Deutschland evtl. dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen zu müssen. Die Untersuchung möchte ich auf keinen Fall über mich ergehen lassen, weil ich die Notwendigkeit absolut nicht erkenne.

Was kann man mir in diesem Fall raten?

Danke vielmals schon jetzt!

Agnes

P.S.: Entschuldigung, wenn ich etwas „ausholen“ mußte!

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht sowie zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

[MOD] prophylaktischer Hinweis bzgl. FAQ:1129
Hallo!

In folgender Angelegenheit wäre ich für Vorschläge, Meinungen, Tipps etc. sehr dankbar.
Was kann man mir in diesem Fall raten?

Aufgrund von FAQ:1129 bitte ich, sich bei Antworten tatsächlich auf „Vorschläge, Meinungen, Tipps und Ratschläge“ zu beschränken und diese auch nicht mit Rechtsauskünften zu kombinieren (auch wenn ich als fachfremde Person nicht weiß, ob die Frage dann überhaupt zu beantworten ist)!

Vielen Dank.

MOD Liza

Hallo Agnes,

ich werde jetzt mal versuchen, das so allgemein wie möglich zu halten. :smile:

Vorweg: Jeder Versicherungsträger, also hier der deutsche - DRV Bund - und der österreichische, entscheiden nach ihren Rechtsvorschriften. D.h. eine unbefristete Rente in Österreich muss nicht dazu führen, dass auch die deutsche Rente unbefristet gewährt wird. Hintergrund ist, dass die Vorschriften in Deutschland und in Österreich sich in vielen Punkten einfach unterscheiden … wobei ich vorweg schieben muss, dass ich die österreichischen Rechtsvorschriften nicht genau kenne.

Zu den deutschen Vorschriften: Grundsätzlich wird in Deutschland erstmal jede Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit, also befristet gewährt. Nur wenn unwiderlegbar feststeht, dass eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht eintreten kann, ist die Rente ausnahmsweise auf Dauer zu gewähren. Ich denke, schon hierin werden sich die deutschen und österreichischen Vorschriften unterscheiden.

Mit dem Arbeitsmarkt hat das Ganze m.E. nicht viel zu tun. Du erhälst die Rente wegen voller Erwerbsminderung, da festgestellt wurde, dass Du nur noch bis zu drei Stunden täglich arbeiten kannst. Da ist der Arbeitsmarkt gänzlich außen vor. Die Befristung erfolgte - wie oben beschrieben -, da aufgrund der Gutachten nicht zweifelsfrei festgestellt wurde, dass bei Dir nicht auch eine Besserung des Gesundheitszustandes eintreten kann.

Aufgrund Deines Antrages auf Verlängerung der Zeitrente bzw. Aufhebung der Befristung ist nun zu prüfen, wie Dein Gesundheitszustand aussieht und ob mit einer Besserung wirklich nicht mehr zu rechnen ist. Und dafür ist eben eine weitere Untersuchung erforderlich.

Eines wundert mich: Normalerweise beauftragt der deutsche Rentenversicherungsträger hierfür den österreichischen Versicherungsträger damit, die Untersuchung durchführen zu lassen. Warum man Dich dafür nach Bad Reichenhall schickt … keine Ahnung. Notwendig ist die Untersuchung aber dennoch, denn ohne diese kann eben nicht geprüft werden, wie es bei Dir „gesundheitsmäßig“ aussieht (Hinweis: Fahrkosten zu dieser Untersuchung müsstetst Du erstattet bekommen.).

Deswegen: Nimm die Untersuchung wahr!

Auch im Härtefall ist es m.E. praktisch unmöglich umzusetzen, in
Österreich Pensionistin zu sein und in Deutschland evtl. dem
Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen zu müssen.

Hierzu möchte ich aber auch noch etwas sagen:

Wenn die Befristung arbeitsmarktabhängig wäre - was sie sehr wahrscheinlich nicht ist -, wäre das m.E. absolut in Ordnung. Es kann ja nicht sein, dass man in einem gleichgelagerten Fall jemandem, der in Deutschland wohnt, die Rente bzw. die Unbefristung verweigert, einem im Ausland Wohnenden aber zubilligt. Das wäre nicht fair, oder?

Hier möchte ich zudem darauf hinweisen, dass die Verweisung auf Tätigkeiten immer nur hypothetisch erfolgt. Ob hierfür tatsächlich ein Arbeitsplatz erlangt werden kann, ist ohne Bedeutung.

Und abschließend: Die Befristung in Deinem Fall kann nicht vom Arbeitsmarkt abhängig sein, denn dann würdest Du keine oder nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen. Hier zieht § 112 SGB VI, wonach bei Wohnsitz im Ausland ein Anspruch nur besteht, wenn die Rente nicht von den Arbeitsmarktverhältnissen abhängig ist.

Also nochmal: Die Befristung kann eigentlich nur aufgrund Deines Gesundheitszustandes erfolgt sein! Und dieser soll nun mittels der Begutachtung in Bad Reichenhall nochmals „geprüft“ werden.

Ich hoffe, dass war jetzt einigermaßen verständlich. :smile: Und @ Mod: Ich hoffe, ich habe dass auch so allgemein gehalten, dass nicht gegen FAQ 1129 verstoßen wird. Falls doch, bitte löschen; ich werd’s dann nochmal versuchen. :smile:

Servus nach Österreich,
Robert