Befürchteter Schaden am eigenen Gebäude

Guten Tag,
eigentlich bin ich durch einen Beitrag in w-w-w ‚Mechanik und Konstruktion‘ auf die Frage gekommen:

/t/messung-von-schwingungen-bei-strassenbauarbeiten/…

Da hat jemand also Sorgen, dass durch erhebliche Baumassnahmen in seiner Gegend sein eigenes Gebäude beschädigt wird.
Nun kenne ich aus eigener Erfahrung in Frankfurt - die Gegend um Oeder Weg, Glauburgstrasse, Eckenheimer Landstrasse - dass da keineswegs schwerste Baumaschinen am werkeln sein müssen um Gebäudeschäden zu verursachen.

Könnte ein Hausbesitzer schon vor Eintritt eines Schadens - der aber nicht unwahrscheinlich ist,- ein gerichtlich bestelltes Gutachten über den derzeitigen Zustand seines Hauses einholen? Denn mit einem Privatgutachten ist das ja im evtl. Prozess so eine Sache? Was wäre da ein ‚bestehendes rechtliches Interesse‘ ? Oder muss der Schaden erst entstanden sein?
Gruß
Peter

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A103-Das…
„…Voraussetzungen des selbstständigen Beweisverfahrens
Bei einem noch nicht anhängigem Rechtsstreit und einem bestehenden rechtlichen Interesse kann der Gegenstand der Begutachtung durch einen Sachverständigen
* der Zustand einer Person oder der Zustand und Wert einer Sache…sein…“