Hallo,
entweder ich habe Dich falsch verstanden, oder Du hast
tatsächlich unrecht. Wir beglaubigen jährlich etwa 100
Geburtsurkunden für
soziale Zwecke, hauptsächlich für Rentengelegenheiten, und
dies sogar
ganz umsonst. Und alle diese beglaubigten Urkunden werden auch
anerkrannt.
Wie ich schon geschrieben habe, in diesem Bereich herrscht große Unkenntnis. Alle Personenstandsurkunden dürfen eigentlich (zumindest im Behördenverkehr) nur im Original verwendet werden, weshalb man ja auch z.B. bei Heirat gleich gefragt wird, wieviel Ausfertigungen der Urkunde man braucht, und es bei Sterbeurkunden ja auch gleich immer eine zur Vorlage in Rentenangelegenheiten (trägt extra den Vermerk, dass sie nur hierfür gültig ist) gibt.
In Rentenversicherungsangelegenheiten gibt es aber tatsächlich wohl eine dahingehende Ausnahme, dass das Versicherungsamt Beglaubigungen von Kopien vornehmen darf.
Auf die Schnelle habe ich jetzt keine Rechtsquelle parat und bei Google nur eine gecachte Seite zum Thema gefunden, die die Geschichte (mal abgesehen von den Rentenangelegenheiten) bestätigt: http://66.249.93.104/search?q=cache:6IQDw-avqPYJ:www…
In der Praxis sieht es so aus, dass ich sogar als Anwalt mit dem Vermerk „zum Zweck der Zustellung“ ganz oft erfolgreich mit beglaubigten Kopien von Personenstandsurkunden arbeite. Man muss der Mandantschaft ja nicht mehr Mühe und Kosten verursachen als notwendig. Daher ist immer dann, wenn es nicht um Fristen geht dieser erste Versuch lohnenswert. Wenn sich aber ein Empfänger quer stellt, was gar nicht so selten passiert, hat er aber ganz eindeutig recht.
Gruß vom Wiz