Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Hallo Leute,

ich schätze mal, die Frage hattet ihr schonmal, aber da ich sie nirgendwo gefunden habe und es ziemlich dringend ist, stell ich sie trotzdem:

Ich brauche für einen Nebenjob eine beglaubigte Kopie meiner Geburtsurkunde und frage mich jetzt, wo ich die herbekommen soll. Eine Freundin von mir meinte, sie hätte das im hiesigen Bürgeramt bekommen. Ich bin aber nicht hier sondern in einer anderen Stadt geboren und hab auch schon gehört, dass solche Kopien nur in dem Standesamt gemacht werden, wo die Urkunde damals auch ausgestellt wurde.
Was ist nun richtig? Wär super, wenn mir das jemand sagen könnte

LG

Chedo

Hallo Chedo,

Wenn du die Geburtsurkunde in Händen hast, sie also nicht extra anfordern oder in deinem Geburtsort abholen mußt, macht das jedes Bürgeramt. Eventuell auch der Dorfpfarrer, wenn du ihm einen Obulus für das Klingelbeutelchen gibst.

Gruß
Sticky

Hallo,

das ist mal wieder ein spaßiges Thema. Denn Geburtsurkunden sind nur im Original ofiziell gültig. D.h. wenn Du eine brauchst, forderst Du sie beim Standesamt am Geburtsort an. Eine vorhandene Geburtsurkunde zu kopieren und diese Kopie zu beglaubigen machen geht natürlich rein praktisch, bringt aber für offizielle Zwecke gar nichts. Beim Bürgeramt deiner Kommune sollte man dies wissen, und dein Ansinnen einer Beglaubigung der Kopie daher ablehnen. Aber wenn der Pfarrer da nicht so firm ist, wird er es machen, und wenn der Arbeitgeber auch nicht so firm ist, wird er sich über dieses nichtssagende Dokument freuen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich habe eben beim Bürgeramt nachgefragt und die meinten auch, dass ich das leider beim Standesamt meiner Geburtststadt beantrage muss. (ja ja die Bürokratie…)

Aber danke für eure Ratschläge!!!

Hallo,

Ich habe eben beim Bürgeramt nachgefragt und die meinten auch,
dass ich das leider beim Standesamt meiner Geburtststadt
beantrage muss. (ja ja die Bürokratie…)

das hat doch nichts mit Bürokratie zu tun. Wie soll denn Dein Amt eine Kopie von etwas machen, was dort schlicht nicht vorhanden ist? Oder stellst Du Dir vor, dass alle Unterlagen jedesmal mitgeschickt werden, wenn Du Deinen Wohnort wechselst? DAS wäre dann Bürokratie.

Btw., ich habe in unserem Familienstammbuch jeweils ein halbes Dutzend Geburtsurkunden meiner Kinder (alles Originale). Natürlich muss man auch selber auf das Buch achtgeben. Ganz bürokratisch. Und Deine Urkunde sollte deshalb auch bei Deinen Eltern liegen - die haben sowas bei Deiner Geburt garantiert auch bekommen.

Gruß
loderunner

1 Like

Hallo,
entweder ich habe Dich falsch verstanden, oder Du hast tatsächlich unrecht. Wir beglaubigen jährlich etwa 100 Geburtsurkunden für
soziale Zwecke, hauptsächlich für Rentengelegenheiten, und dies sogar
ganz umsonst. Und alle diese beglaubigten Urkunden werden auch
anerkrannt.
Gruss
Czauderna

Hallo,
es muss natürlich heissen Kopien von Geburturkunden, denn ein
Original wird natürlich nicht beglaubigt.
Gruss
Czauderna

Hallo!

entweder ich habe Dich falsch verstanden, oder Du hast
tatsächlich unrecht.

Also als ich vor einigen Jahren mal auf die glorreiche Idee kam, mich doch für eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben zu wollen, habe ich vom Standesbamten, den ich um eine Beglaubigung meiner Geburtsurkunde bat, eben die Auskunft bekommen, dass diese grundsätzlich nicht beglaubigt würden…
Falls es noch Zeit hat mit der Urkunde würde ich einfach bei der Stadtverwaltung der Geburtsstadt eine Abschrift aus dem Geburtenbuch anfordern. Das geht, zumindest nach meiner Erfahrung, die leider nur Düssldorf umfasst (man wird ja auch nur einmal geboren), schnell, per Internet und kostet nicht viel mehr als eine Beglaubigung beim Amt.

Florian.

Hallo!

Wenn du die Geburtsurkunde in Händen hast, sie also nicht
extra anfordern oder in deinem Geburtsort abholen mußt, macht
das jedes Bürgeramt

Aber ist das, was man normalerweise ins Familienbuch gepappt bekommt, nicht auch nur eine Abschrift aus dem Geburtenbuch? Und dann macht es Sinn, wenn die Kopie einer Abschrift nicht beglaubugt wird, wie Wiz meinte…ich kann mich dunkel daran erinnern, dass das damals die Argumentation des Standesbeamten gewesen ist…Also ich persönlich habe noch nie in meinem Leben eine „originale“ Geburtsurkunde besessen, sondern immer nur Abschriften aus dem Geburtenbuch…aber vielleicht fehlt mir ja irgendwas.

Florian.

Hallo,

entweder ich habe Dich falsch verstanden, oder Du hast
tatsächlich unrecht. Wir beglaubigen jährlich etwa 100
Geburtsurkunden für
soziale Zwecke, hauptsächlich für Rentengelegenheiten, und
dies sogar
ganz umsonst. Und alle diese beglaubigten Urkunden werden auch
anerkrannt.

Wie ich schon geschrieben habe, in diesem Bereich herrscht große Unkenntnis. Alle Personenstandsurkunden dürfen eigentlich (zumindest im Behördenverkehr) nur im Original verwendet werden, weshalb man ja auch z.B. bei Heirat gleich gefragt wird, wieviel Ausfertigungen der Urkunde man braucht, und es bei Sterbeurkunden ja auch gleich immer eine zur Vorlage in Rentenangelegenheiten (trägt extra den Vermerk, dass sie nur hierfür gültig ist) gibt.

In Rentenversicherungsangelegenheiten gibt es aber tatsächlich wohl eine dahingehende Ausnahme, dass das Versicherungsamt Beglaubigungen von Kopien vornehmen darf.

Auf die Schnelle habe ich jetzt keine Rechtsquelle parat und bei Google nur eine gecachte Seite zum Thema gefunden, die die Geschichte (mal abgesehen von den Rentenangelegenheiten) bestätigt: http://66.249.93.104/search?q=cache:6IQDw-avqPYJ:www…

In der Praxis sieht es so aus, dass ich sogar als Anwalt mit dem Vermerk „zum Zweck der Zustellung“ ganz oft erfolgreich mit beglaubigten Kopien von Personenstandsurkunden arbeite. Man muss der Mandantschaft ja nicht mehr Mühe und Kosten verursachen als notwendig. Daher ist immer dann, wenn es nicht um Fristen geht dieser erste Versuch lohnenswert. Wenn sich aber ein Empfänger quer stellt, was gar nicht so selten passiert, hat er aber ganz eindeutig recht.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Aber ist das, was man normalerweise ins Familienbuch gepappt
bekommt, nicht auch nur eine Abschrift aus dem Geburtenbuch?

Streng genommen hast Du recht, denn die Originalurkunde wird beim Geburtsstandesamt geführt. Aber da ist dann der feine Unterschied zwischen Kopie und Abschrift. D.h. bei der Abschrift wird eben tatsächlich immer in der Originalurkunde, also der Unterlage im Standesamt nachgesehen, die ja gegen Manipulation recht sicher ist, weil außerhalb des Standesamtes ja niemand dran kommt. Wenn ich jetzt aber eine Abschrift irgendwo sonst auf dieser Welt vorlege und dazu eine Kopie, dann kann natürlich nur die Übereinstimmung zwischen diesen beiden Dokumenten bestätigt werden. Ist die Abschrift manipuliert, würde man dies nicht bemerken können.

Gruß vom Wiz

Hallo,nur vom Geburtsstandesamt bekommt man entweder eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (= begl. Kopie)oder eine Abstammungsurkunde. Eine „alte“ Geburtsurkunde neu beglaubigt findet im Rechtsverkehr keine Anerkennung, außer mit einem besonderen Beglaubigungsstempel für Rentenzwecke (kostenlos). Unterschied der Urkunden: Neue Geb.Urk.= wird neu geschrieben und Randvermerke im Geburtenbuch werden eingearbeitet. Begl. Abschr. aus d. Geb.buch=eine Kopie wird neu aus dem Geburtenbuch gemacht und beglaubigt. Abstammungsurkunde=neu ausgest.Urkunde mit Angabe der leiblichen Eltern, falls man adoptiert wurde. Diese Urkunde würde dann leibl. und auch dazu die Adoptiveltern beinhalten (wird u.a. bei der Anmeldung einer Eheschließung vom Standesamt verlangt, wenn man adoptiert wurde)

Hallo,

ruf am Besten beim Standesamt an und frag nach, ob sie die Urkunde haben, oder ob sie die weitergeschickt haben. Das geht am schnellsten und am Einfachsten.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ich bin nicht beim Versicherungsamt beschäftigt, sondern bei einer
Krankenkasse - wir führen ein Dienstsiegel und wir beglaubigen u.a.
Kopien von Geburtsurkunden zur Vorlage bei Ämtern und Behörden wennäes um sozial Angelgenheiten geht - in erster Linie sind das die Rentenversicherungsträger. Diese Beglaubigungen werden von uns kostenlos
vorgenommen.
Als ich für mich selbst vor ca. 15 Jahren eine Lebensversicherung
abgeschlossen habe, verlangte die Versicherungsgesellschaft eine
beglaubigte Kopie meiner Geburtsurkunde - ich hab das damals bei
einem Notar machen lassen - 40,00 DM entrichtet und die Sache
war erledigt. Also, das eine war Beglaubigung für amtliche Zwecke und
das andere für private Zwecke, aber beidemale wurde eine Kopöie einer
Geburtsurkunde amtlich beglaubigt. Was war da jetzt falsch ??
Gruss
Czauderna

Hallo,

was die Geschichte mit der RV und Versicherungsamt/Krankenkasse angeht bin ich mir nicht sicher, weil es genau in diesem Bereich offenbar die einzige Ausnahme gibt. Mir ist sie aber eben nur in Bezug auf das Versicherungsamt bekannt. Was die LV angeht, dürfte hier mal wieder ein typischer Fall von Unkenntnis/Blödsinn vorliegen. Die beglaubigte Kopie ist nichts wert, d.h. die Versicherung hätte daher auch gleich eine x-beliebige Kopie akzeptieren können. Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass der Notar auf die Unzulässigkeit der Beglaubigung hingewiesen hat. Vielleicht der Gebühren wegen. BTW Gebühren: Dich wäre eine Abschrift durch das Geburtsortsstandesamt sicher günstiger gekommen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Wenn du die Geburtsurkunde in Händen hast, sie also nicht
extra anfordern oder in deinem Geburtsort abholen mußt, macht
das jedes Bürgeramt. Eventuell auch der Dorfpfarrer, wenn du
ihm einen Obulus für das Klingelbeutelchen gibst.

Gruß
Sticky

Ich arbeite nun seit 1996 im Einwohneramt/Bürgeramt (oder welche Namen es auch immer hat) und wir machen KEINE beglaubigten Kopien von deutschen Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-,Sterbeurkunden).
Dies macht bei uns nur das Standesamt.

Gruß
Sid