Begrenzung der Arbeitszeit für Studenten

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mein MA Studium fast abgeschlossen, es fehlt noch eine Prüfung. Leider sind mir sämtliche Examensfinanzierungen gestrichen worden, so dass ich mich jetzt über einen vollen Job finanziell über Wasser halten muss. Das Problem ist nun, dass ich mit der Begrenzung der Arbeitszeit für Studenten auf 20 h in der Woche, finanziell nicht über die Runden komme. Für mich steht nun die Frage, ob ich mich für das jetzige Semester exmatrikuliere, um dann soviel arbeiten zu gehen, dass ich mich im nächsten Semester immatrikuliere und dann die Prüfung machen kann. Gibt es denn noch eine andere Möglichkeit, diese Begrenzung zu umgehen?

Vielen Dank!

Jana

Hallo Jana,

auch als eingeschriebener Student kannst Du so viel arbeiten wie Du möchtest. Der Job wird dann halt voll sozialversicherungs- und krankenversicherungspflichtig.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Danke für deine Antwort. Tja, mir wurde es vom Arbeitgeber so verklickert, dass nur 20 h möglich wären; jetzt weiss ich auch warum… Das erleichtet mir die Sache doch ziemlich, da kann ich mir den leidigen exmatrikulationskram sparen.

Dankeschön!!!

Höhe des Verdienstes
Hi!

Naja - ich weiß ja nicht, wie hoch Dein Einkommen da wäre, aber im Bereich 401€ bis 800€ greift die so genannte Gleitzonenregelung (ich gehe jatzt mal einfach davon aus, dass Du über 400€ kommst) - die ist soo teuer nicht für den Arbeitgeber! (Abgesehen davon bist Du günstig krankenversichert)

Schau mal unter http://www.minijob-zentrale.de unter Gleitzone! Da ist es erklärt!

LG
Guido

Es geht nicht darum, wie viel man verdient, sondern ob man dem Studium die angemessene Aufmerksamkeit schenkst. Wenn Du 40 Stunden die Woche arbeitest, kannst Du nicht die vorgesehenen 40 Stunden für die Uni aufbringen (d. h. ca. 20 Stunden Vorlesungen/Seminare etc. + 20 Stunden Vertiefen zuhause). Es ist tatsächlich vorgeschrieben, dass man nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf.

Als ich gejobbt habe und wegen der Krankenversicherung unter 400 Euro bleiben wollte, konnte ich nicht mal die 20 Stunden arbeiten.

Bis denne
Schnoof

Servus Schnoof,

Es
ist tatsächlich vorgeschrieben, dass man nicht mehr als 20
Stunden pro Woche arbeiten darf.

das wird auch durch Wiederholung nicht richtig.

Niemand schreibt einem Studenten vor, wie viel er arbeiten darf. Kein Student, der vierzig oder meinetwegen achtzig Stunden in der Woche auch außerhalb der Semesterferien arbeitet, wird deswegen strafrechtlich belangt oder auch bloß exmatrikuliert.

Ich wiederhole: Das einzige, was passiert, ist, dass der Job voll SV- und KV-pflichtig wird. Und dass es Kürzungen bei Leistungen von Dritten geben kann, wenn die eigenen Einkünfte zu hoch sind.

Aber von einem generellen Verbot kann keine Rede sein.

Als ich gejobbt habe und wegen der Krankenversicherung unter
400 Euro bleiben wollte, konnte ich nicht mal die 20 Stunden
arbeiten.

Du wolltest keine Abzüge für Steuern und Sozialversicherung haben. Dürfen hättest Du selbstverständlich gedurft.

Das ist der Unterschied.

Die Spezialfälle, in denen auch mit dem SV-rechtlichen Status „Werkstundent“ Vollzeit gearbeitet werden kann (Nachttaxi, Theke, Wochenend- und Nachtwachen etc.), lass ich jetzt mal weg, weil sie ziemlich fummelig sind.

Schöne Grüße

MM

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