Begriffsklärung!?

Was versteht man unter dem Begriff „6 monatige Leistungsunfähigkeit“ oder „mehr als 6 monatiger…“ im Allgemeinrecht oder auch im Arbeitsrecht?! Bedeutet dies z. B. wenn jemand mehr als 6 Monate durchgängig AU ist!? Z kann dies nicht richtig definieren, bitte Hilfe; Dank im Voraus

Hallo,

worum geht es?

Darum?

http://www.elo-forum.org/infos-abwehr-beh%F6rdenwill…

VG
EK

Was versteht man unter dem Begriff „6-monatige Leistungsunfähigkeit“ oder „mehr als 6-monatiger …“ im Allgemeinrecht oder auch im Arbeitsrecht?!

Du spielst doch auf diese Formulierung in § 125 SGB III an, oder? http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__125.html

Bedeutet dies z. B., wenn jemand mehr als 6 Monate durchgängig AU ist?

Zumindest im genannten Paragraphen bedeutet es genau das.

LG
Jadzia