Behindertenparkplatz auf Privatgelände

Sehr geehrte Experten-Gemeinde,

mal angenommen X ärgert sich regelmäßig darüber, dass Unberechtigte einfach den Behindertenparkplatz eines Supermarktes oder Schnellrestaurant (McD…, BK) mit ihrem Fahrzeug blockieren. X ist selber nicht behindert und nur Besucher/Kunde. Die Parkplätze sind öffentlich zugängliche Privatgrundstücke der Betreiber. Manchmal ist ausgewiesen dass die StVO gilt, oft aber nicht. Strafzette oder andere Maßnahmen durch die Polizei/Ordnungsamt sind meines Wissens nach hier nicht möglich. Welche Handhabe hat X gegen die Falschparker?

Moin,

man kann einen netten Zettel hinter die Scheibenwischer klemmen.
So etwas in der Art:

Soon

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Der Anwendungsbereich einer Verordnung der Bundesrepublik Deutschland kann nicht durch privat aufgestellte Schilder geregelt werden.

Diese Schilder sind komplett wirkungslos, werden aber genauso gekauft wie „Eltern haften für ihre Kinder“.

Wenn ein Parkplatz für jeden bereitsteht (auch mit der Einschränkung „nur für Kunden“, denn Kunde kann wiederum auch jeder sein), dann findet dort öffentlicher Verkehr statt und dann ist die StVO anzuwenden.

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Nix, zu einen ist dies nicht dein Grundstück zum anderen gehörst du nicht der Exekutive an.

das mit der StVo ist nicht wirklich einfach, das BGH hat mal dazu gesagt

BGH v. 30.01.2013:
Tathandlung des § 316 Abs. 1 StGB ist das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr. Ein Verkehrsraum ist auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird (hier: Schließung einer Parkplatzschranke) (Festhaltung BGH, 4. März 2004, 4 StR 377/03, NJ 2004, 1965).

Zitat von https://verkehrslexikon.de/ModuleB/Oeffentlicher_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php

Demnach könnte da die Polizei einen Strafzettel ausstellen? Gibt es da entsprechende Paragraphen?

Genau das versuche ich gerade, herauszufinden.

Es findet öffentlicher Verkehr statt, aber die Schilder wurden ja vom Inhaber aufgestellt.
Kann ein privat aufgestelltes Schild zu einem Verwarnungsgeld führen?

Andererseits ist die Errichtung von Behindertenparkplätzen meines Wissens eine Auflage der Stadt.
Dann wäre es am Ende ja die Kommune, die das angeordnet hat.

Das sind nur Denkanstöße - ich weiß es nicht.

Die Polizei kümert sich doch eigentlich gar nicht um den ruhenden Verkehr, da ist doch das Ordnungsamt zuständig, oder?

Ich habe gefunden (1. Antwort, anon18010486):


Erschien mir logisch, ist aber nur ein Forum. Und schon etwas älter.

Das geht ja in die Richtung, an die auch ich dachte: Von der Kommune angeordneter Behindertenparkplatz auf privatem Gelände im Bereich der StVO kann auch vom O-Amt überwacht werden.

Es posaunen aber auch viele Leute das Gegenteil heraus, deshalb bin ich unsicher.

Und woran erkennst Du das es sich um Unberechtigte handelt ? Am nicht ausgelegten Behindertenausweis ?

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Ja, dass ist so die gängige Praxis oder?

Ich gebe zu, ich werde bei solchen Egoisten sehr gerne mal zur Petze: ich gehe dann einfach zur Marktleitung o.ä. und lasse diese Leute ausrufen, natürlich mit dem für jeden hörbaren Hinweis doch bitte den unberechtigt genutzen Schwerbehinderterenparkplatz wieder für diejenigen frei zu machen, die ihn wirklich benötigen.
Wenn man mit den jeweiligen Marktleitern offen und vor allem ruhig spricht, kommen sie dem eigentlich immer sehr gern nach. Ich hab das sogar schon mehrfach(!) mitgekriegt, dass die ausgerufenen Falschparker dann sogar anschließend abgefangen und zur Rede gestellt wurden.
Eine echte Genugtuung!

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