Hallo,
man stelle sich vor eine Familie mit Zwillingen (16 Monate alte Kleinkinder) hat immer das Problem, dass man Sie beim Einkaufen zuparkt, sodass Sie Ihre Kinder nicht mehr vernünftig ins Auto bekommt ohne den seitlich stehenden Autos die Tür in die Seite zu rammen und dann ist immer noch nicht genug Platz…
Diese Familie hat sich nun angewöhnt auf 2 Plätzen gleichzeitig zu parken und wenn dies gar nicht möglich ist, dann auf einem Behindertenparkplatz.
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Frage: Kann man bei dem Parken auf 2 Plätzen auch vielleicht ein Bußgeld bekommen? Mit welcher Begründung würde das dann geschehen? Wenn die Familie das in einem Parkhaus macht, wo man ja genau genommen für jeden Platz Geld bezahlen muss, könnten sie da Probleme bekommen?
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Frage: Ein Behindertenparkplatz auf einem Supermarktparkplatz oder in einem Parkhaus, die ja genau genommen Privatgelände sind, kann man da überhaupt ein Knöllchen bekommen?
Bevor hier tosende Stimmen über so einen bösen Parker losgehen, möchte ich Sie darauf hinweisen darüber nachzudenken, ob Sie nicht derjenige waren, der letztens diese Familie zugeparkt hat.
Viele Grüße,
Anja