Behörde fordert Unterlagen an, die es nicht gibt - was tun?

Hallo,
ich habe Probleme mit einer Behörde, um von dieser zustehendes Geld zu bekommen (nein, keine Hartz4), soll ich Unterlagen einreichen und Nachweise erbringen, sonst bekomme ich kein Geld und auch keinen abschließenden Bescheid, für meine Krankenkasse.

Diese Unterlagen, Dokumente und sonstigen Nachweise kann ich aber nicht erbringen, weil es diese nicht gibt und ich die auch nicht herzaubern kann.
Ich kann doch keine Urkundenfälschung oder ähnliches begehen, nur weil diese Behörde unbedingt bestimmte Schreiben und Dokumente von mir haben will.

Das zweite Problem mit dieser Behörde ist, dass ich auch immer wieder Unterlagen zusende, die die Behörde auch braucht, aber diese Behörde behauptet immer wieder, dass genau diese Unterlagen, die ich schon 10 mal hingeschickt habe, noch fehlen.
Selbst wenn ich diese Unterlagen per Einschreiben Standard oder Eigenhändig zusende, wird immer wieder behauptet, dass die Unterlagen noch immer nicht angekommen sind und ich noch nichts eingereicht hätte.

Selbst kann ich zu dieser Behörde nicht hinfahren, denn die Behörde ist weiter weg und für mich, ohne Auto, kaum zu erreichen. Nur mit Bus und Bahn und sehr viel Fahrzeit, wäre das möglich…aber ich kann nicht mehrere Stunden (ca 5-6) und viel Fahrtgeld investieren, nur wegen einem ausgefüllten Zettel und einer ärztlichen Bescheinigung.

Außerdem wird mir ja noch unterstellt, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme und keine Unterlagen zusende und immer noch Unterlagen fehlen, die ich bereits mehrfach zugesendet habe.
Inzwischen hat die Behörde schon 10 x eine Kopie meines Personalausweises erhalten, 10 x eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, 10 x die gleiche Arbeitsbescheinigung, 10 x die Kopie vom Arbeitsvertrag, 10 x ein Abschlusszeugnis usw…

Jetzt will die Behörde noch Nachweise über mein Abitur und mein Studium und meinen Nachweis, dass ich mich auf der Uni eingeschrieben habe…aber ich habe kein Abitur gemacht und kein Studium und brauche auch keine Uni, für meinen Job (Aushilfe auf 450 €).
Aber die sagen, entweder lege ich den Nachweis vor, wegen meinem Studium und der Uni, oder ich bekomme mein Geld nicht.

Soll ich jetzt ein Abiturzeugnis aus dem Internet drucken und fälschen, oder was ?
Oder ein Bewerbungsschreiben an die Uni schicken, obwohl ich nicht studiere , sondern ich war auf eine Förderschule Schwerpunkt Lernen und habe nur diesen Abschluss und noch keine Ausbildung ?

Ich drehe hier noch durch und weiß nicht was ich noch machen soll.

Mehrere Dienst/Fachdienstaufsichtsbeschwerden haben nichts gebracht.
Ich habe auch Namen von 4 Mitarbeitern der Behörde, die immer wieder diese Unterlagen verlangen, die ich nicht vorlegen kann.

ich habe ein Schreiben an das Datenschutzamt gesendet, dass diese Behörde Unterlagen von mir anfordert, die ich nicht nachweisen kann und ich schon 10 x meinen Personalausweis usw. hingesendet habe.
Aber gegenüber dem Datenschutzamt hat diese Behörde behauptet, dass stimmt alles nicht, was ich angebe und das Datenschutzamt fordert nun, dass ich beweise, dass ich schon 10 x meinen Perso da hingeschickt habe.
Kann ich natürlich nicht, weil ich habe zwar die Einschreiben Nachweise, aber was in den Briefen immer drin war, kann ich nicht beweisen.

Kann ich eine Rechtsanwalt einschalten oder eine Strafanzeige machen ?
Das ist doch Amtswillkür oder wie das heißt und Schikane usw… und Nötigung, dass ich Unterlagen hinschicken soll, die es nicht gibt, sonst bekomme ich kein Geld.

Ich bitte um Hilfe. Ich weiß nicht weiter.

abendliche Grüße
Fr . I.

Hallo,

ganz sicher nicht.

Wenn du ihn bezahlen kannst, natürlich, jederzeit.

Deine Geschichte kommt mir verdammt bekannt vor, aber du hast dich neu registriert. Warst du schon hier mit einem anderen Namen und hast dieselbe Story nochmal erzählt?

Gruß
Christa

Hallo Christa,
nein, ich bin hier wirklich neu und diese Sache, mit dieser Behörde, geht seit ca. 7 Monaten und im Internet habe ich diese noch nie erzählt.

Und das ist eine ganz geheime Behörde und auch um die Gelder die man vom Staat beanspruchen kann und will, sind so geheim, dass die hier nicht genannt werden dürfen und telefonisch ist die Behörde auch nicht erreichbar?
Wenn diese ominöse Behörde z.B. Nachweise über Studium und Abitur haben will, dann wurde im Fragebogen was verkehrt angekruezt. z.B. ja statt nein bei der Frage nach Schul- und Berufsabschlüßen.
Eine weitere Möglichkeit wäre nur noch, dass alles an eine falsche Adresse gesendet wurde.
Sorry aber anders ist Deine wilde Story nicht erklärbar.
ramses90

Dass du einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen kannst, versteht sich von selbst. Wenn du dir das nicht leisten kannst, geh zum Amtsgericht und beantrage Beratungshilfe.

Was du vorher versuchen könntest:

Kopiere noch einmal alle Unterlagen. Schreib einen Brief, in dem du darauf hinweist, dass du zum Beispiel kein Abiturzeugnis vorlegen kannst, weil du kein Abitur hast; nimm alle Unterlagen auf, die angefordert werden, und die du nicht beibringen kannst. Dann schick das alles einem Gerichtsvollzieher und erteile ihm den Auftrag, die Unterlagen zuzustellen. Er wird von allen Papieren seinerseits Kopien anfertigen, und du kannst später beweisen, dass die Unterlagen bei der Behörde zugestellt wurden.

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Ach…du meinst wohl, dass ich lüge, mir alles nur ausdenke und ich nur Fehler gemacht habe, und du meinst, dass eine Behörde nie Fehler macht ?
Arbeitest du selber in einer Behörde und machst so einen Mist, mit den Antragsstellern ?
Hast Du deswegen soviel Verständnis für eine Behörde und diskreditierst mich hier ?
Und neun, ich bin weder zu blöd etwas richtig anzukreuzen noch habe ich alles an die falsche Adresse gesendet.
Und schon mal was von Datenschutz gehört ?
Bringt dir das was, wenn ich diese Behörde, mit Adresse, benenne und die Namen der Mitarbeiter hier veröffentliche ?
Was glaubst du, was hier und in dieser Behörde los wäre, wenn ich alles veröffentlichen würde…wahrscheinlich hätte ich dann mindestens eine Strafanzeige an der Backe und den Datenschutz am Hals.
Außerdem ist es hier, bei w-w-w verboten reale Namen , Adressen, Telefon Nummern usw. anzugeben…nur damit du mehr Infos über mich und dieser Behörde hast.
Und zum Thema telefonieren. Ja, die Behörde hat eine Telefon Nr (soll ich die jetzt hier auch veröffentlichen ? ) , aber da du ja so schlau bist, weißt du ja wohl auch, dass man Inhalte von Telefonaten nicht beweisen kann.
man kann Telefonate aufzuzeichnen, ist aber ein Verstoß (Straftat) gegen das gesprochene Wort und ich glaube kaum, dass die Mitarbeiter die Aufzeichnung der Anrufe zustimmen werden, weil man den Inhalt gegen sie verwenden könnte.
Nenne mir hier doch mal deinen realen Namen und deine Adresse und deine sonstigen Daten (lach).
Meine Güte, was stimmt mit dir nicht ?

Dankeschön, deine Antwort ist ja al eine ganz, ganz tolle Hilfe.
Darauf wäre ich jetzt nie gekommen. Mercy :slight_smile:

Warum um alles in der Welt reagierst du so aggressiv?

Ramses’ Frage war die Frage, die mir auch in den Sinn kommt: Welche Leistung welcher Behörde benötigt so viele Unterlagen - und warum?

In der Regel ist es nämlich nicht so, dass eine Behörde jemandem absichtlich und böswillig schaden will. Eine Behörde per se hat keinen Willen, auch keinen bösen.

Darum vermute ich eher ein großes Missverständnis: Entweder zwischen der Behörde und dir oder zwischen dir und uns. Es könnte dir eher geholfen werden, wenn du uns aufklären würdest, um was für eine Leistung von welcher Behörde (nur abstrakt, also z. B. „Jugendamt“ oder „Finanzamt“, nicht aber „Jugendamt Poselmückel Süd“), ggf. auch das Bundesland, es sich handelt.

Denn hier im Forum gibt es schlaue Leute, die in Behörden arbeiten und darum - einen zivilen Tonfall vorausgesetzt - dir sehr gut helfen können, sei es mit praktischen Tipps oder aber zumindest mit der Erklärung, warum es so ist, wie es ist.

Viele Grüße
Bombadil

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Hallo,

es geht hier nicht darum, daß Dir irgendjemand „Lüge“ unterstellt hat, aber ein fachlicher Rat ist schlicht und ergreifend nicht möglich, wenn Du nicht konkreter wirst und die Behörde sowie die Art der Leistung, um die es geht, benennst.
Sonst weiß hier nämlich niemand, auf welcher Rechtsgrundlage hier argumentiert werden kann bzw. muß.
Das wäre im Übrigen auch das Erste, was ein Anwalt von Dir verlangen würde.
Ohne Kenntnis des Rechtsgebietes kann man Dir noch nicht einmal den passenden Fachanwalt empfehlen.

Und mit ein bißchen Nachdenken und unvoreingenommenem Lesen der Nachfragen hättest Du auch selbst darauf kommen können, ohne derartigen Unsinn abzusondern,

die dann auf Dich selbst zurückfallen.

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Ich verweise auf den Beitrag von bombadil2. Dein aggressiver Ton und die Wiederholung angeblich mehrfach nicht angekommener angeforderter Nachweise machen mich schon etwas stutzig. Es hat mit Datenschutz wenig zu tun, wenn Du noch nicht mal mitteilen willst, um welches Rechtsgebiet (Jugendrecht, Erbrecht, Berufsrecht oder Ordnungsrecht etc.) und um welche Behörden es sich handelt.
LG
Amokoma1

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Als Ergänzung zum Beitrag von @Albarracin

Niemand erwartet von Dir, dass Du die Mitarbeiter der Behörde nennst und die Koversation hier offen legst. Es würde völlig reichen, wenn Du z.B. schreiben würdest „…das Arbeitsamt … Bewilligung eines Weiterbildungszuschusses…“ damit hättest Du genügend Informationen preis gegeben, um Dein Anliegen spezifisch zu beschreiben, aber doch genügend weit umfasst, dass der Daten- und Persönlichkeitsschutz gewahrt bleibt.

Grüße
Pierre

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Kann es sein, dass es sich bei der Behörde um die Berliner LaGeSo handelt?
Ich kenne auch jemanden, der mit ähnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat.

Viele Grüße
Ann da Cava

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Wolltest Du allen Ernstes jemandem, der ziemlich offensichtlich mit undurchschaubaren Angaben rumspielt, Tür und Tor für weitere Attacken öffnen? Dann hast Du ihn vielleicht völlig zu Unrecht weiter gegen Behörden aufgewiegelt, die vielleicht nichts mit seiner undifferenzierte Maulerei und Beschwerde zu tun haben.
Von ausgerechnet Dir hätte ich was Substantielleres erwartet.
LG
Amokoma1

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Meinst du mich?

Die "Arbeits"weise der LaGeSo (und vieler anderer Berliner Behörden!) ist allseits bekannt und dokumentiert. (Stichwort: die dysfunktionale Stadt) Selbst intern. Da braucht keiner gegen zu hetzen.
Ich kenne mehrere Fälle, in denen Dokumente, die nachweislich eingereicht wurden, verschwunden sind und erneut angefordert werden. Besonders schlimm ist das für Unterlagen, die Übersetzungen und/oder Beglaubigungen erfordern - zumal dahinter meist ausländische Mitbürger stehen, die erst nach Monaten erfahren, dass ihre Unterlagen angeblich nicht vollständig sind.

Eine Lösung habe ich auch nicht, denn ich verfüge nicht über die Macht, diese Behörden personell auszustatten.

Beste Grüße
AdC

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Servus,

komm mal wieder runter.

Keine Behörde handelt selbstherrlich, es gibt für jede einzelne Bewegung, die eine Behörde macht, eine Rechtsgrundlage. Wenn es nicht so streng geheim wäre, um welche Behörde es in Deinem Fall geht, wäre es recht einfach, dir diese Rechtsgrundlage im vorliegenden Fall zu benennen.

Wenn eine Behörde in einem Verfahren gegen geltendes Recht verstößt, kann man sie durch ein Gericht (welches zuständig ist, hängt von der geheimen Behörde ab, um die es bei Dir geht) dazu zwingen lassen, das nicht weiter zu tun.

Wenn im gegebenen Fall irgendetwas Geheimes von einer geheimen Behörde zu bewilligen ist, ohne dass das davon abhängig wäre, dass der Antragsteller Abitur und Studium nachweist, kann man die geheime Behörde vom zuständigen Gericht dazu zwingen lassen, auf diesen Nachweis zu verzichten.

Mehr lässt sich wegen Geheimhaltung des Vorgangs nichzt dazu sagen.

Nicht nötig. Wenn Du schriebest, worum es geht, könnte man Dir wahrscheinlich helfen.

Schöne Grüße

MM

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Groß-Berlin mag ja groß sein, aber sooooo groß, daß man

soviel Zeit aufwenden muß, um in die Turmstraße zu kommen, nun auch wieder nicht. :wink:

Die geheime Behörde ist entweder eine Bundesbehörde oder eine Landesbehörde eines flächenmäßig großen Bundeslandes.
Damit fallen schonmal alle Stadtstaaten und mindestens das Saarland weg.

K.A. welches Bundesland (Bayern? NRW?)) die größte Fläche hat. War bestimmt schonmal irgendwo eine Quizfrage. :wink:

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Jedenfalls ist NRW dem öffentlichen Personenverkehr noch feindlicher gesinnt als Bayern, da kommen 2,5 - 3 h einfache Fahrt leicht mal zusammen, wenn eines von drei täglichen AST grade drei Minuten nach Abfahrt einer im Zweistundentakt verkehrenden Regionalbahn am Umsteiger ankommt…

Schöne Grüße

MM

Das ist aber bloß die Hälfte der angegebenen Fahrzeit.
2,5 - 3 h finde ich jetzt nicht wirklich schlimm, um alle Jubeljahre mal in die zugehörige Landeshauptstadt zu fahren.

Die kann ich beantworten :smiley: : Bayern deutlich vor Niedersachsen, NRW kommt erst auf Platz 4.
Quelle: Wiki

Grüße
Pierre

P.S.: was ich an der Liste interessant finde ist der Vergleich der Flächen der Bundesländer mit Staaten dieser Erde. Wer hätte gedacht, das Irland so groß ist wie Bayern? Oder Israel so klein wie Sachsen-Anhalt?

P.P.S.: genug Off-Topic, lasst uns beim eigentlichen Thema bleiben. Hoffen wir, dass sich @Fr-Inkognito nochmal mit ein paar Informationen meldet und sich helfen lassen möchte.

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Von welchem Interesse ist das? Wenn die Geschichte stimmt, baut die Behörde Mist. Wenn sie nicht stimmt, dann nicht.

Fallen dir wirklich Anträge ein, bei denen es für das behauptete Verhalten der Behörde nachvollziehbare Gründe gibt? Mir fehlt dafür jede Phantasie.

Was ist denn mit dem von mir unterbreiteten Vorschlag?

Könntest du das an ein paar Beispielen demonstrieren, bei denen eine Behörde sich so verhält wie im UP behauptet? Insbesondere, welche Rechtsgrundlagen für auch nur ein paar „einzelne Bewegungen“ einschlägig sind?

Aber doch nicht in einer auf Verzicht gerichteten Klage (falls das hier gemeint sein sollte).

Die naheliegende Klageart ist eine Verpflichtungsklage. Diese ist gerichtet auf Erlass eines Verwaltungsaktes, hier auf Bewilligung des Antrags. Bevor man so weit geht, sollte man sicherstellen, den Antrag korrekt gestellt und ausreichend belegt zu haben. Das wäre hier mit der von mir vorgeschlagenen Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher möglich.

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