Man nehme folgenden Fall an:
Ein Paar bezieht am 01.06.2006 eine Wohnung.
Die Vermieter (V) kündigen den Paar zum 30.04.2008, weil das Paar sich über Mängel in der Wohnung beschwert hat. Folgender Mangel: Vor ein paar Monaten lief Wasser in der Schlafzimmerwand von oben nach unten durch. Grund war eine schief gebaute Terasse über dem Schlafzimmer, welche umgehend vom V erneuert wurde. Die Schäden im Schlafzimmer (Wasser in der Wand, grosse Wasserflecken) aber will V nicht übernehmen.
Im Mietvertrag wurde im Protokoll festgehalten:
- Im Wohn- und Schlafzimmer müssen die Tapeten neu gestrichen werden.
- Die neuen Fussleisten müssen fachgerecht angebracht werden.
- Die Dübellöcher müssen fachgerecht ausgeführt werden.
- Der Teppichboden im Wohnzimmer muss gereinigt werden. Reinigungsmittel wurde gestellt.
Die M haben von den Vormietern dafür 80 € erhalten.
Punkt 1 haben die M erledigt.
Punkt 2 haben die M erledigt. Dafür mussten sie sich eine entsprechende Säge leihen. Die M sind nicht vom Fach.
Punkt 3 haben die M bisher nicht erledigt.
Punkt 4 haben die M erledigt. Allerding war das Reinigungsmittel ohne grossen Erfolg.
Folgende Fristen zur Erledigung von Schönheitsreparaturen sind im Mietvertrag festgehalten:
- Küche, Bad, Dusche 3 Jahre
- Wohn- und Schlafräume, Flur 5 Jahre
- bei allen übrigen Räumen 7 Jahre
Folgender Absatz als nächstes:
„Bei Beendigung es Mietverhältnisses hat der M die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der o.g. Zeitfolgen durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den V zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde.“
Ausserdem:
" Verschuldungsunabhängig hat der M die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie in seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und in Einzelfall einen Betrag von 75 E nicht übersteigen, zu tragen."
Eine individuelle Vereinbarung zur Renovierung bei Auszug wurde nicht getroffen.
Wände befinden sich in folgendem Zustand:
Im Schlafzimmer grosse Schäden durch eingedrungenes Wasser. Ausserdem komplett blau gestrichen, auch die Decke. Tapete an kleineren Stellen abgerissen um eventuelle Schäden an der Wand zu sehen.
Im Wohnzimmer waren sehr viele Nägel in der Wand.
In der Küche wurde teils farbig gestrichen.
Im Flur ca. 1 qm farbig gestrichen.
Fragen:
- Müssen die Dübellöcher noch „fachgerecht ausgeführt“ werden? Dafür müsste erst die Tapete runter. Vormieter hat einfach über die Tapete gespachtelt.
- Reicht es aus wenn die Wohnung ohne Tapete übergeben wird? Das heisst, einfach Tapete entfernen?
- Muss dann tatsächlich damit gerechnet werden, dass V Geld haben will für eine eventuelle Renovierung?
- Sind die angebrachten Fussleisten okay? M sind keine Fachleute, Kanten schliessen teils nicht genau ab.
- Muss die Decke im Schlafzimmer (blau) geweisst werden?