Bei DKV auch Vorerkrankungen versichert?

Gestern habe ich an AOK eine E-mail geschrieben:

„ich sowie meine Eltern haben Vorerkrankungen, aber die Versicherung gilt nur im EU und in einigen Länder, z.B. Macedonien, Tunesien usw., wie kann ich mich aber versichern, wenn ich in meine Heimat reise, und zwar in die Ukraine? Bei Ihnen kann ich laut Ihrer Bedingungen keine Auslandskrankenversicherung abschließen, da ich Arbeitslosengeld II bekomme und somit meine Versicherung nicht selbst bezahle. Die Auslandsversicherung anderer Anbieter versichert Vorerkrankungen nicht. Soll ich also senlbst bezahlen, wenn ich z.B. in der Ukraine plötzlich Bauchschmerzen bekomme, die mit meiner chronischen exokrinen Pankreasinsuffizienz zusammenhängen, obwohl ich vor der Reise reisefähig war?“

Heute wurde ich zurückangerufen und mir wurde gesagt, dass ich eine Auslandskrankenversicherung beim Partner von AOK DKV abschießen könnte, da da bei der Antragstellung keine Vorerkrankungen gefragt werden und wenn ich akute Schmerzen bekomme, werden Kosten für die entsprechende Behandlung übernommen, sogar, wenn diese mit einer chronischen Erkrankung züsammemmänhängen. So eine Auslandskrankenversicherung kostet bei DKV ca. 8 Euro. Ich zweifle aber, dass mir die Wahrheit gesagt wurde. Was meinen Sie dazu?
Ich kann sowas, dass die Kosten bei einer plötzlichen unvorhergesehenen Verschlechterung einer bekannten Krankheit übernommen werden, nicht finden, aber vielleicht ist diese Bedingung nicht da, ich hoffe einfach, dass bei AOK ehrlich gesagt wurde. Könnten Sie bitte die Bedingungen auch durchgucken? http://www.dkv.com/downloads/areinfoavb.pdf

Hallo,

im Krankheitsfall wird es vermutlich Diskussionen zu diesem Passus geben:

Gibt es Ausschlüsse von unserer Leistungspflicht?
Keine Leistungen erhalten Sie z.B. für Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, sowie Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen.

Quelle: http://www.dkv.com/downloads/G334.pdf

Am besten der DKV (persönlich oder schriftlich) die Situation schildern (ggf. Arztbericht mitnehmen) und schriftliche Entscheidung verlangen.

Falls eine Privatversicherung nicht möglich ist, kann man nach § 18 Absatz 3 SGB V VOR der Reise einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen: es werden dann nach der Reise die deutschen Vertragssätze erstattet (Achtung: größere Eigenanteile möglich!).

Gruß

RHW

Hallo,

da es hier um eine Mitgliedschaft in einem Gruppenvertrag geht (DKV mit AOK Vertrag), besteht Kontrahierungszwang. Also Annahmepflicht. Hab aber auch noch keine Auslandskrankenversicherung gesehen, in der Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.
Allerdings gelten immer deren Bedingungen und da schließ ich mich meinem Vorredner an.

Hier noch ein ergänzender Link
/t/wer-soll-fuer-behandlung-ausserhalb-der-eu-bezahl…
(geht zwar um EU aber einige Bedingungen sind nochmal angesprochen!)

VG, René