Gestern habe ich an AOK eine E-mail geschrieben:
„ich sowie meine Eltern haben Vorerkrankungen, aber die Versicherung gilt nur im EU und in einigen Länder, z.B. Macedonien, Tunesien usw., wie kann ich mich aber versichern, wenn ich in meine Heimat reise, und zwar in die Ukraine? Bei Ihnen kann ich laut Ihrer Bedingungen keine Auslandskrankenversicherung abschließen, da ich Arbeitslosengeld II bekomme und somit meine Versicherung nicht selbst bezahle. Die Auslandsversicherung anderer Anbieter versichert Vorerkrankungen nicht. Soll ich also senlbst bezahlen, wenn ich z.B. in der Ukraine plötzlich Bauchschmerzen bekomme, die mit meiner chronischen exokrinen Pankreasinsuffizienz zusammenhängen, obwohl ich vor der Reise reisefähig war?“
Heute wurde ich zurückangerufen und mir wurde gesagt, dass ich eine Auslandskrankenversicherung beim Partner von AOK DKV abschießen könnte, da da bei der Antragstellung keine Vorerkrankungen gefragt werden und wenn ich akute Schmerzen bekomme, werden Kosten für die entsprechende Behandlung übernommen, sogar, wenn diese mit einer chronischen Erkrankung züsammemmänhängen. So eine Auslandskrankenversicherung kostet bei DKV ca. 8 Euro. Ich zweifle aber, dass mir die Wahrheit gesagt wurde. Was meinen Sie dazu?
Ich kann sowas, dass die Kosten bei einer plötzlichen unvorhergesehenen Verschlechterung einer bekannten Krankheit übernommen werden, nicht finden, aber vielleicht ist diese Bedingung nicht da, ich hoffe einfach, dass bei AOK ehrlich gesagt wurde. Könnten Sie bitte die Bedingungen auch durchgucken? http://www.dkv.com/downloads/areinfoavb.pdf