Hallo,
da es hier um eine Mitgliedschaft in einem Gruppenvertrag geht (DKV mit AOK Vertrag), besteht Kontrahierungszwang. Also Annahmepflicht. Hab aber auch noch keine Auslandskrankenversicherung gesehen, in der Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.
Allerdings gelten immer deren Bedingungen und da schließ ich mich meinem Vorredner an.
Hier noch ein ergänzender Link
/t/wer-soll-fuer-behandlung-ausserhalb-der-eu-bezahl…
(geht zwar um EU aber einige Bedingungen sind nochmal angesprochen!)
VG, René