Bei einer Selbstscannerkasse ein Foto des Strichcodes scannen: legal?

Moin,

man kennt die Selbstscannerkassen im Supermarkt bei denen der Kunde den Strichcode auf den Produkten selbst einscannt. Nun meine Frage, die man vielleicht auch mal in einer Klausur stellen könnte :wink:
Wäre es OK, wenn ein Kunde den Strichcode auf einem Produkt abfotografieren und dann dieses statt des Originals zur Abrechnung an der Kasse verwenden würde?

Einerseits entstünde dem Laden kein Schaden, denn der Preis stimmt und auch das Warenwirtschaftssystem würde den Verkauf korrekt verbuchen.
Andererseits wird halt nicht der tatsächliche Produktcode gescannt, sondern physikalisch ein anderer.

Irgendwie dünkt mich, dass das in Deutschland unmöglich legal sein kann. :smiley:
Natürlich: wo kein Kläger, da kein Richter. Aber darum geht es mir nicht.

Danke für Erhellung,
J~

Ich frage mich gerade, welche Tatbestände bzw. Tatbestandsmerkmale verwirklicht werden, wenn man ein Foto des Strichcodes scannt, und darauf basierend dann den Bezahlprozess abschließt und damit den Kaufvertrag verwirklicht.

Und zu den Tatbeständen/-Merkmale, die mir da in den Sinn kommen, will mir partout kein Straftatbestand einfallen.

Ob man mit dem Vorgehen gegen die AGB des Supermarkts verstößt, kann ich natürlich nicht beantworten.

Ja, das ist genau die Frage :slight_smile:

Der Kunde ist doch offensichtlich aufgefordert den Strichcode auf dem Produkt zu scannen. Und das tut er eben nicht.

Es ist auch zB nicht erlaubt eine Mietwohnung wesentlich umzubauen und vor dem Auszug wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Der Laie denkt vielleicht das macht nichts aus, weil dem Vermieter doch gar kein Schaden entstünde. Dem ist aber nicht so.

Drum würde es mich eben auch nicht wundern, wenn es hier nicht anders wäre.

VG
J~

1 Like

Nach BGB ist das schon erlaubt. Aber eben nicht nach jedem Mietvertrag.

Daher lehne ich mich mal aus dem Fenster uns behaupte:

Nach StGB und BGB spricht nichts dagegen, es kommt auf die AGB des Supermarkts an.

1 Like

Doch, er scannt den Code, sogar zweimal. Einmal direkt von der Ware, danach vom Bildschirm des Smartphones auf den Scanner. Es ist derselbe Code ,er ist unverändert- das ist wichtig !.
Über eine gezielte Veränderung oder Verfälschung mit Betrugsabsicht reden wir hier ja nicht.

Der Kunde ist aufgefordert die Ware zu bezahlen. Dazu soll der Code gescannt werden,damit der Preis ermittelt werden kann. Das tut er doch.

Wie hast Du es dir eigentlich gedacht ? Warum, sollte das ein Kunde machen und welchen Zweck hätte das ? SB-Kassen sollen schnelle Abwicklung bei wenigen Einkäufen ermöglichen.
Scannt dieser Kunde z.B. 6 Artikel auf sein Phone und zeigt dann 6 Bilder einzeln dem Scanner der SB-Kasse ? Ein Gesamtbild mit 6 EAN-Codes wird der Scanner wohl nicht akzeptieren oder ? Hat er die Ware schon vorher in Tüte eingepackt oder wo ist da sein Zeitvorteil ?

Wie auch immer, der Kunde bezahlt die Ware die er mitnimmt. Er scannt auch alle Artikel, der Supermarkt weiß also welche Waren das waren und hat so alle Daten die er für seine Statistik und Lagerhaltung braucht. Hier ist nichts anders als an Bedienkassen.

MfG
duck313

OK, danke für deine Einschätzung!

VG
J~

Moin,

das ist für die Frage zwar eigentlich irrelevant, aber der Kassenscanner könnte zB Probleme haben den Code zu scannen. Und mit dem Umweg über das Handy nicht mehr.

Wie auch immer, der Kunde bezahlt die Ware die er mitnimmt. Er scannt auch alle Artikel, der Supermarkt weiß also welche Waren das waren und hat so alle Daten die er für seine Statistik und Lagerhaltung braucht.

Genau das war meine Frage. Macht es rechtlich einen Unterschied, wenn Preis und Lagerhaltung stimmen. Nicht immer ist die Welt des Rechts so einfach wie es sich der Laie erträumt :slight_smile:

VG
J~

Der Witz ist, dass es diverse Supermärkte gibt, bei denen man mobilie Scanner am Eingang mitnehmen kann, mit denen man sofort während des Einkaufs scannt. Das könnte man natürlich genauso gut über eine App auf dem privaten Handy des Kunden machen. Keine Ahnung, ob das schon ein Unternehmen so macht.

Rechtlich entscheidend ist bei der ganzen Geschichte nur, dass Du am Ende exakt die Waren bezahlst, die Du Dir in den Wagen oder Korb gelegt hast. Mit dem Scannen deines Handy-Bildschirms magst Du Argwohn beim Personal erzeugen, und dieses kann Dir durchaus vorschreiben, die Original-Codes zu scannen, und Dich ansonsten im Rahmen des Hausrechts von der Nutzung des Ladens ausschließen. Das ist aber einfach nur eine Frage des privaten Verhältnisses zwischen Dir und dem Laden. Eine konkrete gesetzliche Regelung, die Dir ausdrücklich verbieten würde, dies zu tun, oder dies sogar unter Strafe stellen würde, gibt es nicht.

1 Like

Danke für deine Einschätzung Wiz. Es ging mir aber nicht nur ums Strafrecht. Auch wenn es der Laden „üblicherweise“ durch seine Hausordnung verbieten würde, dann wäre es in meiner Laiensprache „illegal“ :smiley:

VG,
J~

Ja, Rewe und Edeka bieten entsprechende Apps an.

Hatte vor einiger Zeit ein Frage in einem anderen Forum. Da wollte sich jemand daheim einen Ausdruck mit den GTINs seines immergleichen Einkaufs machen, damit er die Ware holt, während sein Partner schon bezahlt, um den Einkauf schneller zu gestalten.

Hat natürlich auch ein paar Lücken …

Liest hier etwa jemand mit? :slight_smile:

1 Like