Moin,
man kennt die Selbstscannerkassen im Supermarkt bei denen der Kunde den Strichcode auf den Produkten selbst einscannt. Nun meine Frage, die man vielleicht auch mal in einer Klausur stellen könnte
Wäre es OK, wenn ein Kunde den Strichcode auf einem Produkt abfotografieren und dann dieses statt des Originals zur Abrechnung an der Kasse verwenden würde?
Einerseits entstünde dem Laden kein Schaden, denn der Preis stimmt und auch das Warenwirtschaftssystem würde den Verkauf korrekt verbuchen.
Andererseits wird halt nicht der tatsächliche Produktcode gescannt, sondern physikalisch ein anderer.
Irgendwie dünkt mich, dass das in Deutschland unmöglich legal sein kann.
Natürlich: wo kein Kläger, da kein Richter. Aber darum geht es mir nicht.
Danke für Erhellung,
J~