Ich möchte mich über den Direktor eines Amtsgerichts beschweren. Ursprünglich richtete sich meine Beschwerde wegen des Fehlverhaltens einer Beamtin beim Amtsgericht an ihn. Er nimmt die Mitarbeiterin (aus welchen Gründen auch immer) in Schutz anstatt die personalrechtlichen Konsequenzen zu ziehen.
Das liegt doch in seinem Ermessen. Vielleicht sieht er die Ursache der Beschwerde bei weitem nicht so kritisch, wie du?
So oder so: Die übergeordnete Behörde ist die Landesjustizverwaltung:
Ich bezweifle aber, dass du da mehr Glück haben wirst.
Eventuell hatte der Direktor seine Gründe? Ansonsten beim übergeordneten Landgericht.
Zumindest nach außen hin
Das geschieht meist nur nach innen hin.
nun dafür reicht man eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, bei einen Leiter ist dafür dann die nächst höhere Stelle / Behörde zuständig.
auch Grußlos,
was erwartest Du denn, was er hätte tun sollen??
In welcher Form hast du dies erfahren? Personalrechtliche Vorgänge werden doch Dritten nicht mitgeteilt.
auch grußlos
Ich möchte mich an der Stelle bei allen bedanken, die versucht haben meine Frage zu beantworten. Vielen Dank.
Ferner möchte ich an der Stelle mitteilen, dass ich nicht die Absicht habe weitere Fragen zu den Vorgang zu beantworten. Der Grund dafür ist, dass mir dies an der Stelle nicht weiterhilft.
Nochmals vielen Dank.
auch grußlos(?)