Hallöchen zusammen,
bei der letzten Folge von ‚Crossing Jordan‘ kam ich wieder einmal ins Grübeln…
Ich weiß, daß das Beichtgeheimnis nach dem Kirchenrecht nie und nimmer gebrochen werden darf, aber ich frage mich, wie Priester damit umgehen, wenn ihnen jemand einen Mord gestanden hat. Wenn mich nicht alles täuscht, dürfen sie in dieser Hinsicht nicht einmal Absolution erteilen, an die weltlichen Behörden verpfeifen dürfen sie den Mörder aber auch nicht.
Außerdem würde es mich interessieren, wie die Kirche damit umgeht, wenn der - ich sage mal ‚kirchenrechtlich‘ geständige Mörder noch weitere Morde begeht… Wäre klasse, wenn jemand was wüßte.
Neugierige Grüße
Renee