Hallo Peter!
Sehr schöne Beschreibung der Problemursache. Das Treppenhaus ist schon sehr alt und war vermutlich auch schon bei Deinem Einzug vom selben Baujahr wie heute. Wenn das Treppenhaus „abgenutzt“ wurde, dann vermutlich von Menschen wie Dir - eben den Hausbewohnern, die für den Zustand des Treppenhauses eindeutig verantwortlich sind. Einer ist mehr dafür verantwortlich, ein anderer weniger. Du benutzt, wie Du geschrieben hast, das Treppenhaus wenigstens zu Fuß. Und was machen die anderen?!?
Tja, ohne hier groß die Gesetzbücher zu wälzen, sagt schon der gesunde Menschenverstand, dass das Treppenhaus lediglich seine vorgesehene Funktion (das Erreichen der Mietsache=Wohnung) erfüllen muss. Wer auch immer als Mieter den Anblick nicht ertragen will oder kann, muss sich die Frage aus Sicht des Vermieters stellen, warum der Anblick so gruselig ist und wer dafür die Verantwortung trägt. Anders überlegt, muss man sich die Frage stellen, warum man als Vermieter auf die Optik des Treppenhauses Wert legen sollte. Hier gibt es zwei Gründe:
- Ein schönes Treppenhaus ist ein Zeichen der Wertschätzung seiner Mieter, so dass es neben anderen Werterhaltungsmaßnahmen dazu dient, Mieter langfristig zu halten. Pflegt der Vermieter das Treppenhaus nicht, ist es ihm in der Regel egal, ob die Mieter gehen. Meistens ist das so, wenn die alten Mietverträge niedrige Mieten enthalten, so dass der Vermieter darauf spekuliert, Wohnungen neu zu besseren Konditionen vermieten zu können. Oder dem Vermieter ist so ziemlich alles in Bezug auf das Objekt egal.
- Ein schönes Treppenhaus ist der Empfang im Haus. Auch Interessenten für leere Wohnungen wollen empfangen werden. Pflegt der Vermieter das Treppenhaus in einem Objekt mit leeren Wohnungen, dann kann er bessere Mieten erzielen oder überhaupt die Wohnungen besser vermieten, als wäre das Treppenhaus total verkommen. Ist das Treppenhaus ungepflegt, scheint es aus Sicht des Vermieters gar keinen Grund geben, jemanden darin zu empfangen. Vermutlich sind alle Wohnungen vermietet oder es gibt für eventuelle Leerstände ganz andere Gründe, z.B. eine üble Lage des Objekts, dass man ohnehin nicht bessere Mietpreise erzielen kann.
Darf der Vermieter nach der Renovierung des Treppenhauses die
Miete erhöhen?
Konkret und direkt auf die Frage geantwortet: Ganz klar und ohne Zweifel kann der Vermieter nach der Renovierung des Treppenhauses die Miete erhöhen!
Ich bitte herzlich eine Antwort mit §-en und
Gesetzebezeichnung.
Falscher Ansatz!
Nicht alles was ausdrücklich durch gesetzliche Bestimmungen erlaubt ist, ist erlaubt. Zeige mir doch ein Gesetz, was dem Vermieter die Mieterhöhung verbietet!
Juristische Beratungen sind hier ohnehin nur unter Vorbehalten erlaubt und stellen niemals die Rechtslage dar, sondern geben nur die subjektive Meinung des Antwortenden wieder.
Darüber hinaus gibt es unglaublich viele verschiedene Gesetze, die das Mietrecht beeinflussen oder je nach Auslegung der einzelnen Situation anzuwenden sind. Könnte man aus den vorhandenen Gesetzen eine eindeutige Rechtslage klar herauslesen, müsste es keine Rechtsanwälte und Richter geben! Oder anders gesagt, wenn man einen Rechtsanwalt nur als einen Gehilfen für das Heraussuchen von Gesetzestexten ansieht, würde demjenigen, der hier nett die Gesetze und Paragraphen auflistet ein stattliches Honorar zustehen… So geht das nicht!
Wenn Du konkrete Rechtsberatung willst, dann wende Dich bitte an einen Rechtsanwalt. Alles andere wäre hier verboten.
Es gibt allerdings noch eine Mittelweg:
Hier kannst Du Dir alles selbst heraussuchen, was Du für zutreffend hältst. Ein Rechtsanwalt würde es (bis auf ein paar Details bei der Suche) auch nicht anders machen. 
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin