Ich bin mir nicht sicher, wie du das gemeint hast, doch können Notärzte auch mit der BG abrechnen. Genau wie natürlich Ambulanzen im Krankenhaus.
Hört sich ja gut an
Hallo!
Wirklich, in der Theorie stimme ich Dir voll zu.
Aber in der Praxis habe ich es nur ganz ganz selten erlebt, dass
- Die eingeforderte Entschuldigung wirklich zustande kam.
- Die ausgesprochene Entschuldigung ernst gemeint war
- Sie so ohne weiteres angenommen wurde
Ist jetzt nicht bös gemeint, aber vielleicht ist ja meine Wahrnehmung da nicht ganz in Ordnung, Kinder sind ja unterschiedlich.
Aber mich interessiert mal ehrlich, wie oft Du das in der Praxis so erlebst, wie Du es hier schilderst. Und von welchem Alter Du da sprichst.
Schöne Grüße
kernig