Dürfen Zusatzkrankenversicherungen die Mitgliedsbeiträge willkürlich erhöhen oder gibt es da gesetzl. Vorgaben bzw. Grenzen?
Dürfen Zusatzkrankenversicherungen die Mitgliedsbeiträge
willkürlich erhöhen oder gibt es da gesetzl. Vorgaben bzw.
Grenzen?
Ja - sicher können die Beiträge erhöht werden.
z.B. wenn der Versicherungsnehmer in eine andere Altersgruppe kommt.
Oder wenn sich die medizinische Leistungen der Ärzte erhöhen, bzw. im Medizinisschen Bereich eine höhere Beitragskalkulation durchgeführt wird.
usw.usw.
Deine Krankenkasse erhöht doch auch ständig die Beiträge.
Dürfen Zusatzkrankenversicherungen die Mitgliedsbeiträge
willkürlich erhöhen oder gibt es da gesetzl. Vorgaben bzw.
Grenzen?Ja - sicher können die Beiträge erhöht werden.
also das eine Zusatzkrankenversicherung willkürlich die Beiträge erhöhen darf, halte ich doch mal für eine sehr gewagte Aussage, bring uns doch dafür mal bitte eine Quelle
Sinnvoller wäre es gewesen, wenn Du meine komplette Antwort gelesen und verstanden hättest.
bring einfach mal fakten für deine aussagen, dann reden wir hier weiter.
bring einfach mal fakten für deine aussagen, dann reden wir
hier weiter.
Das halte ich für sinnlos, denn Du verstehst ja noch nicht mal meinen geschriebenen Text !
ist ja für alle, nicht nur für mich, daher keine falsche rücksicht und beleg doch einfach mal deine aussage mit sowas wie fakten und quellen
ist ja für alle, nicht nur für mich, daher keine falsche
rücksicht und beleg doch einfach mal deine aussage mit sowas
wie fakten und quellen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Rest der Forumsmitglieder so naiv und … ist wie Du und eine weitere Erklärung benötigt.
Und lass mich bitte mit deinem Gesülze zufrieden !
Ja - sicher können die Beiträge erhöht werden.
Im Rahmen des vertraglich vereinbarten. Aber nur weil die Ärzte mehr Geld wollen?
Deine Krankenkasse erhöht doch auch ständig die Beiträge.
Welche? Die gesetzliche? Tut sie das? Wäre mir neu.
Die ist schon bewusst, dass das nur Aufgrund gesetzlicher Regelungen möglich ist, die auf private Versicherungen keinen Einfluss haben?
du stellst hier die aussage auf, das ein vertragspartner einfach den vertrag ändern kann und willkürlich beiträge erhöhen, das ist sowas von falsch, da findet man keine worte für.
bestes beispiel ist doch gerade, wie den gasversorgen ihre preiserhöhungsklauseln um die ohren fliegen.
du stellst hier die aussage auf, das ein vertragspartner
einfach den vertrag ändern kann und willkürlich beiträge
erhöhen, das ist sowas von falsch, da findet man keine worte
für.
Also noch einmal speziell für dich und dies nur weil Du des Lesens nicht mächtig bist.
Ich habe Beispiele gebracht z.B. wenn der VN in eine andere Altersgruppe kommt.
Solche Beitragsanpassungen sind schon in den jeweiligen Vertragsbedingungen geregelt.
Und nun lass mich mit deinen unsinnigen Bemerkungen zufrieden und recherchiere selbst.
bestes beispiel ist doch gerade, wie den gasversorgen ihre
preiserhöhungsklauseln um die ohren fliegen.
Und was hat dies mit einer Zusatzkrankenversicherungen zu tun.
Du trifftest zum Troll ab.
PS: schade dass es hier bei wer-weiss-was keine Igno-Taste gibt.
Ja - sicher können die Beiträge erhöht werden.
Im Rahmen des vertraglich vereinbarten. Aber nur weil die
Ärzte mehr Geld wollen?
Nein - weil dies in den jeweiligen Vertragsbedingungen geregelt ist.
Deine Krankenkasse erhöht doch auch ständig die Beiträge.
Welche? Die gesetzliche? Tut sie das? Wäre mir neu.
Na sowas.
Zahlst Du jedes Jahr den gleichen Beitrag ?
Auch von dem Thema Zuzahlungen hast Du noch nie etwas gehört ?
Und von den Leistungskürzungen ganz zu schweigen.
Naja,
Deine Krankenkasse erhöht doch auch ständig die Beiträge.
Welche? Die gesetzliche? Tut sie das? Wäre mir neu.
Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt der gezahlte Beitrag bei jeder Lohnerhöhung.
Drüber (für freiwillig Versicherte) steigt der Beitrag bei der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze.
Gruß, Karin
Deine Krankenkasse erhöht doch auch ständig die Beiträge.
Welche? Die gesetzliche? Tut sie das? Wäre mir neu.
Na sowas.
Zahlst Du jedes Jahr den gleichen Beitrag ?
Seit 1. Januar 2011 hat sich mein Beitrag nicht verändert. Und zu dem Datum auch nur wegen einer Gesetzesänderung. Aber darauf gehst Du ja gar nicht erst ein.
Auch von dem Thema Zuzahlungen hast Du noch nie etwas gehört ?
Was haben Beiträge mit Zuzahlungen zu tun? Ich habe die letzten Jahre auch nichts „zuzahlen“ müssen.
Und von den Leistungskürzungen ganz zu schweigen.
Und was hat das mit den Beiträgen zu tun?
Ach ja: Mir fällt ja noch ein, dass ich seit einiger Zeit pro Jahr 40-80 Euro weniger zahlen muss, da die Praxisgebühr abgeschafft wurde.
Deine Krankenkasse erhöht doch auch ständig die Beiträge.
Welche? Die gesetzliche? Tut sie das? Wäre mir neu.
Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt der gezahlte
Beitrag bei jeder Lohnerhöhung.Drüber (für freiwillig Versicherte) steigt der Beitrag bei der
Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze.
Das ist mir durchaus bewusst und bei einem System, welches die Beiträge prozentual zum Einkommen erhebt auch normal.
Was das mir der Aussage „Deine Krankenkasse erhöht doch auch ständig die Beiträge“ zu tun haben soll, erschließt sich mir aber nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und außerdem bekomme zumindest ich, leider, nicht „ständig“ mehr Gehalt, was ja Bedingung für die Aussage wäre.
Welche? Die gesetzliche? Tut sie das? Wäre mir neu.
Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt der gezahlte
Beitrag bei jeder Lohnerhöhung.Drüber (für freiwillig Versicherte) steigt der Beitrag bei der
Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze.Das ist mir durchaus bewusst und bei einem System, welches die
Beiträge prozentual zum Einkommen erhebt auch normal.Was das mir der Aussage „Deine Krankenkasse erhöht doch auch
ständig die Beiträge“ zu tun haben soll, erschließt sich mir
aber nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und
außerdem bekomme zumindest ich, leider, nicht „ständig“ mehr
Gehalt, was ja Bedingung für die Aussage wäre.
Bei einer Krankenzusatzversicherung handelt es sich um eine private und nicht um eine gesetzliche Krankenversicherung.
Bei der gesetzlichen richten sich die Beiträge nach dem mtl. Brutto-Einkommen.
Bei der privaten nach dem Eintrittsalter und nach Gesundheitsprüfungen.
Beide Systeme müssen in der Lage sein, Beitragserhöhungen durchzuführen, wenn die Ausgaben auf Grund neuer medizinischer Erkenntnisse infolge von Mehraufwendungen nicht mehr zahlbar sind.
Dazu eine Info der Bafin über die Prinzipien der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen:
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/D…
Ergänzend steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ein Hinweis, dass Beitragsanpassungen möglich sind.
Diese Unterlagen wie auch alle weiteren Vertragsbedingungen werden dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung (vor Unterschrift) mit einem Beratungsprotokoll ausgehändigt.
Gruß Merger
Es freut mich, dass Du eingesehen hast, dass Du auf „dem Holzweg“ warst.
Es freut mich, dass Du eingesehen hast, dass Du auf „dem
Holzweg“ warst.
Scheinbar hast Du weder meine erste, noch meine zweite Antwort begriffen !
Das Erhöhungen legitim sind, ist schon klar.
Aber müssen die Erhöhungen nicht einheitlich sein, oder darf die Erhöhung bei dem einen Mitglied so und bei einem anderen anders bzw. Viel geringer ausfallen?
Das Erhöhungen legitim sind, ist schon klar.
Aber müssen die Erhöhungen nicht einheitlich sein, oder darf
die Erhöhung bei dem einen Mitglied so und bei einem anderen
anders bzw. Viel geringer ausfallen?
Ja - denn hier kommt es vermutlich darauf an,
- ob für diesen Vertrag Altersrückstellungen vorhanden sind.
- kann es Unterschiede entsprechend des Alters der versicherten Person,
bzw. der bisherigen Versicherungsdauer geben. - gibt es z.B. einen Erhöhung von 5 % und normalerweise nie einen festen Beitragszuschlag.
Dazu kann nur der Versicherer eine verbindliche Auskunft erteilen.